Sven
Godfather of Music
       
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Duo -> Premiere
Hallo!
Wie ich ja schon mal an anderer Stelle schrieb, habe ich mit einer sehr guten Sängerin ein Duo gegründet: TWO4YOU - Das Partyduo
Wir spielen Oldies. Schlager und Pop. Eben für Familienfeiern, Vereinsfeiern etc. Weiterhin spielen wir auf ein wenig Unplugged mit Cajon, Gitarre und 2-stimmigen Gesang. Eben für Empfänge. Trauungen in der Kirche, Taufen, ...
Letzten Samstag hatten wir Premiere und haben auf einem 60. Geburtstag gespielt. Hat richtig Spaß gemacht. War um 5 Uhr im Bett.
Die Leute waren richtig begeistert.
Unsere Webseite steht auch schon, aber leider noch ihn Fotos.
Ein Fotoshootings bei einer Fotografin steht noch aus.
Webseite: http://www.t4y-duo.de
Wir freuen uns jedenfalls auf weitere Auftritte, die hoffentlich folgen.
I.d.R. wird 1x pro Woche für 3-4 Stunden mit viel Spaß bei der Sache geprobt.
Gruß
sven
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03-08-2018, 21:52 |
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jayminor
Godfather of Music
       
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RE: Duo -> Premiere
(08-08-2018, 16:46)Sven schrieb: Hallo!
Danke Euch!
@jayminor:
Danke für die Hinweise.
Also selber hosten macht überhaupt keinen Sinn.
Sowas kann YouTube einfach besser und man muss sich nicht um Videoformate etc. kümmern.
Allerdings hat sich doch mit dem neuen Datenschutzgesetz einiges geändert, oder?
Gruß
sven
Hey Sven,
hier muss deutlich unterscheiden werden zwischen Datenschutz (da gibt es nun die neue DSGVO) und dem Schutz von Urheberrechten. das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun. Es gibt nur scheinbare Überlappungen. jeder Fotograf hat die Rechte an dem Bild das er macht (Urheber). Jede fotografierte Person hat das "Recht auf das eigene Bild", was dem Fotografen ggf untersagt, das Bild ohne Zustimmung zu veröffentlichen. das war übrigens auch schon vor der DSGVO so, wurde nur nicht so eng gefasst.
So verhält sich das auch bei dem Video. Wenn Du das Video machst, hast Du die Rechte an Deinem Video. Allerdings hast Du damit nicht die Rechte an der Musik übernommen, die gehören weiterhin dem Urheber der Musik. Daher fallen dafür ja ggf auch Lizenzgebühren an.
Also -->
Ein Video von einem Cover hat nichts mit der DSGVO zu tun, sondern nur mit Urheberrechten an dem Originalwerk, das Ihr covert. Das wird bei einer Speicherung auf Youtube zwischen Youtube und den Rechteinhabern (oder deren Vertretern wie z.B. GEMA) geregelt. Im Zweifel würde Youtube das Video dann löschen müssen.
Nur wenn jemand auf dem Video ist, der einer Verbreitung mit ihm im Video nicht zustimmt, würde die DSGVO relevant. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden Duo-Partner nichts gegen eine Veröffentlichung haben ? Sind denn sonst noch Personen auf dem Video ?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2018, 15:00 von jayminor.)
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14-08-2018, 14:56 |
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