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[OT] Rechts Überholen auf deutschen Autobahnen
EeK Offline
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#9
 
Zitat: Original von Frank Drebin:

Eek, das ist halt das Problem, zu unterscheiden zwischen STVO und persönlichem Rechtsempfinden. Ich kenne das. Man sollte allerdings nicht den Fehler machen, dann auch nach seinem persönlichen Empfinden dagegen anzugehen, sondern sollte - wenn man sich dazu entschließt - bewährte Methoden anwenden. Es wäre z.b. unter Umständen unklug, zu sagen \"Ich kann mich nicht erinnern, aber an dem Tag war ich dort untwegs\".
ich hab oben doch selbst geschrieben, dass ich weiss, dass meine ansicht des rechts Überholens nicht der Gesetzgebung entspricht. Und auch, dass ich ohne Dementi zahlen werde, aber eben auch den anderen anprangern werde.
Also nix mit \"nach persönlichem Empfinden dagegen angehen\", ich glaube, du solltest dir meinen Beitrag nochmal durchlesen, du hast da einiges falsch verstanden.

Auch das mit dem dumm stellen: Herr Theke wird von der Karlsruher Polizei angeschrieben. Er selbst ist Braunschweiger. Das ganze war also eine weitere Fahrt. Klar weiss er noch, wann er in Karlsruhe vorbei gefahren ist (Datum und evtl noch Uhrzeit, weil er ja weiss, wann er irgendwo angekommen ist). Aber muss er sich da an jedes einzelne Überholmanöver, an jeden notorischen Linksfahrer und jeden Depp, der kurz vor ihm ausgeschert ist, erinnern? Ich glaube kaum. Und das kann kein Polizist der Welt von dir verlangen.
22-11-2009, 03:52
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