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[OT] Rechts Überholen auf deutschen Autobahnen - Druckversion +- Das große deutschsprachige Gitarrenforum (https://gitarrenboard.de) +-- Forum: Allgemeines (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Alles was sonst noch anfällt (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: [OT] Rechts Überholen auf deutschen Autobahnen (/showthread.php?tid=27142) |
RE: [OT] Rechts Überholen auf deutschen Autobahnen - AndyTheke - 20-11-2009 Hi, heute kam ein Wisch der Autobahnpolizei Karlsruhe, ich hätte angeblich rechts überholt. Nun, erstmal zum Sachverhalt: Natürlich haben die nach §5 StVO recht. Ich fahre rechte Spur, und schere nur mal links aus, um einen LKW zu überholen. Oft ist die linke Spur aber voll und langsamer als erlaubt. Um meinen Sicherheitsabstand problemlos einhalten zu können, fahre ich halt rechts, und dabei dann auch an langsam fahrenden Autos vorbei. Angebliche Zeugen sind 2 Polizeibeamte. Naja, ich wollte mal fragen, ob hier jemand mir Tipps geben kann, wie ich mich bei der Anhörung verhalten sollte. Danke schonmal ! Gruß - Frank_Drebin - 20-11-2009 Ohne hier eine Rechtsberatung geben zu wollen: Rechts überholen ist ja soweit ich weiß nur dann erlaubt, wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, die mit höchstens 80 km/h unterwegs sind. Die Herren in grün werden den Vorwurf wohl nicht umsonst erheben. Wenn du dich also im Recht fühlst, nimm dir einen Anwalt, und sonst musst du in den Sauren Apfel beißen und zahlen. Und nen link hätt ich noch: http://www.radarforum.de da sind immer kompetente Leute, die dir vllt noch ein wenig mehr zu dem Thema sagen können. - Andy63 - 20-11-2009 nach meinem Kenntnisstand ist rechts überholen erlaubt: - innerorts, wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind. - immer dann, wenn Fahrtrichtungspfeile auf der Fahrbahn in verschiedene Richtungen weisen (geradeaus und rechts z.B.) - bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt) wenn nix davon zutrifft... zahlen und artig sein. ;D ![]() Gruß, Andy - EeK - 21-11-2009 haben sie dich angehalten? oder sich irgendwie bemerkbar gemacht? wenn nicht kannst du dich auch garantiert nicht mehr dran erinnern, welche Aktion die jetzt genau meinen ;D Das ganze ist ja auch wieder Wochen her. (Seitdem hast du so oft rechts überholt.... I) ![]() Also ich würde mich dumm stellen a la \"kann mich an die Situation nicht erinnern\" - bzw. \"Kann mich überhaupt nicht dran erinnern, rechts überholt zu haben\". Wenn die nix auf Video haben, was das ganze belegt würde ich die Tat einfach bestreiten. Da kann ja jeder kommen. Auch wenn die zu Zweit waren und somit \"Zeugen\" sind - liegt die Beweislast doch erstmal bei denen. Zugeben, dass du an dem Tag dort unterwegs wars, musst du natürlich schon. aber sonst: dumm stellen (vielleicht gar nicht nötig, weil du dich ja evtl wirklich nicht mehr an die genaue Situation erinnern kannst) persönlich meinung (die nix mit der rechtssprechung zu tun hat): für mich ist rechts überholen mit mindestens einem Spurwechsel (von hinter dem auto links auf die rechte spur) verbunden. Wenn ich mich die ganze Zeit rechts bewege und links einer rumeiert, dann überhole ich ihn vielleicht rechts - nach rechtsprechung, aber wenn mich da mal ein beamter herauswinkt zahl ich die strafe und zeige gleich den überholten an wegen verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. und fordere die Polizisten direkt auf, dem nachzugehen und als Zeugen auszusagen. greez EeK - Gruselgitarre - 21-11-2009 Mit \"dumm stellen\" kommst du keinen Millimeter weit, wenn es zwei Beamte gesehen haben. Da hast du leider Null Chance... Ich kenne die STVO-Regel dazu nicht, aber ein Kollege von mir hat für denselben Verstoß auch berappen müssen. Grüße von Grusel - EeK - 22-11-2009 ich würds drauf ankommen lassen. es geht da um n paar euro. widerspruch einlegen und abwarten. das ist den aufwand für die herren nicht wert..... - Frank_Drebin - 22-11-2009 Eek, das ist halt das Problem, zu unterscheiden zwischen STVO und persönlichem Rechtsempfinden. Ich kenne das. Man sollte allerdings nicht den Fehler machen, dann auch nach seinem persönlichen Empfinden dagegen anzugehen, sondern sollte - wenn man sich dazu entschließt - bewährte Methoden anwenden. Es wäre z.b. unter Umständen unklug, zu sagen \"Ich kann mich nicht erinnern, aber an dem Tag war ich dort untwegs\". @ Arne: Wenn du es drauf ankommen lassen willst, frag in dem Forum (s. link oben) mal nach. Es gibt da Strategien mit den schönen Namen \"Alberto\", \"Ersafa\" usw, die aber darauf hinauslaufen, dass du \"nicht gefahren bist\" und höchstwahrscheinlich ein Fahrtenbuch auferlegt bekommst. Mach dich einfach mal schlau. Das alles natürlich vorausgesetzt, dass du nicht direkt rausgewunken worden bist. Allgemein gehts mir auch öfter auf den Senkel, wenn manche Leute grundlos links oder in der Mitte fahren. Rechts überholen tu ich trotzdem nur in extrem penetranten Fällen, weil es eben doch gefährlich ist. - AndyTheke - 22-11-2009 Erstmal danke für die Antworten. Naja, wie gesagt, ich bin notorischer Rechtsfahrer, und ich fahre das, was erlaubt ist. Also an Tempo. Ich denke, ich werde erstmal nach Beweisen fragen, der 1 war wohl Polizist, der andere wohl ein \"Normaler\". Naja, sollen die mir mal mit meinem Auto zeigen (3t, 76 PS), wie man überholt. Dumm stellen und nach Beweisen fragen ist gut. Die haben die ja nicht, mal schauen, was dabei rauskommt Gruß - EeK - 22-11-2009 Zitat: Original von Frank Drebin:ich hab oben doch selbst geschrieben, dass ich weiss, dass meine ansicht des rechts Überholens nicht der Gesetzgebung entspricht. Und auch, dass ich ohne Dementi zahlen werde, aber eben auch den anderen anprangern werde. Also nix mit \"nach persönlichem Empfinden dagegen angehen\", ich glaube, du solltest dir meinen Beitrag nochmal durchlesen, du hast da einiges falsch verstanden. Auch das mit dem dumm stellen: Herr Theke wird von der Karlsruher Polizei angeschrieben. Er selbst ist Braunschweiger. Das ganze war also eine weitere Fahrt. Klar weiss er noch, wann er in Karlsruhe vorbei gefahren ist (Datum und evtl noch Uhrzeit, weil er ja weiss, wann er irgendwo angekommen ist). Aber muss er sich da an jedes einzelne Überholmanöver, an jeden notorischen Linksfahrer und jeden Depp, der kurz vor ihm ausgeschert ist, erinnern? Ich glaube kaum. Und das kann kein Polizist der Welt von dir verlangen. - hoggabogges - 22-11-2009 Wollte mich raushalten, aber dieses den anderen anprangern oder aber der hat doch um meinen Fehler (der es nach der StVO nun mal ist) verständlicher zu machen oder zu begründen geht garnicht! Sowas können Kinder machen, mit dem Finger auf andere zeigen...tststs. Klar kann man Einspruch erheben, Beweise anfordern. Völlig legal und normal. Aber das oben beschriebene Fingerzeigen macht keinen guten Eindruck, weils niemand interessiert in dem Moment. Der andere ist weg! Arne haben sie! So einfach ist es. :x - EeK - 22-11-2009 ich würde damit keinen fehler begründen oder erklären wollen, sondern einfach nur gleiches Recht für alle fordern. Wie gesagt: ich würde ohne Murren zahlen. Die Polizei hat mein Fehlverhalten gesehen, aber auch das des anderen. das meine ich. Was ich auch nicht ausstehen kann sind die \"hintenrum Anzeiger\". Wo auf einmal ein Wisch im Haus ist, man hätte jemanden genötigt oder sonstwas. DAS ist kindlicher Fingerzeig. So gesehen bin ich mit dir einer Meinung, Hogga. greez EeK |