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Legal unterrichten?
Oslo Offline
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FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#33
 
Sorry vorweg - das Thema Umsatzsteuer ist ja im Prinzip ausreichend behandelt. Aber vielleicht noch mal eine kleine Beispielrechnung, um das was die liebe Aenne (wir sind aber jetzt quitt, oder? :-3 ) geschrieben hat zu verdeutlichen...

Ich geh mal von zwei ganz banalen und unrealistischen (Ausgangs-)Fällen aus, die da heißen:
a) Ausgaben für Equipment 3.000,- netto und Einnahmen durch Unterricht 1.000,- netto
b) Einnahmen durch Unterricht 3.000,- netto und Ausgaben für Equipment 1.000,- netto

Gewerbe mit Umsatzsteuer

a)

Ausgaben = 3.570,- (bei Anschaffung zahl ich die vollen 119% des Verkäufers - wird ja noch verrechnet...)
Einnahmen = 1.190,- (ich versteure \"meinen Mehrwert\" und nehme die 19% stellvertretend fürs Finanzamt ein)

Verrechnung:
570,-
Vorsteuer - 190,- Umsatzsteuer = 380,- Vorsteuerüberhang

Heißt im Klartext: Das Geld gibts vom Fiskus zurück, da ich mehr Lieferungen/Leistungen in Anspruch genommen als selbst erstellt habe.

Ergebnis:
= 1.190,- Einnahmen - 3.570,- Ausgaben + 380,- Ausgleich der Steuer
= Verlust von 2000,-

b)

Ausgaben = 1190,-
Einnahmen = 3570,-

Verrechnung:
570,- Umsatzsteuer - 190,- Umsatzsteuer = 380,- Umsatzsteuerzahllast

Heißt also - umgekehrter Fall - ich muss die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt ausgleichen und 380,- überweisen.

Ergebnis:
= 3570,- Einnahmen - 1190,- Ausgaben - 380,- Ausgleich der Steuer
= Gewinn von 2000,-


Was will uns der Dichter damit sagen? Hab ich ehrlich gesagt vergessen :p Wink

Die Verrechnung geht selbstverständlich +- 0 zur Ausgangsrechnung auf. Von Rabatt keine Spur.

Einziger Vorteil (... wollte das alles noch mal komplett für Gewerbe ohne Umsatzsteuer ausrechnen; lässt sich aber auch in einem Satz sagen...)

Also einziger Vorteil ist, dass ich die liebe MwSt an den Kunden weitergeben darf. (Bzw. der Lehrer ohne UST wird um den Einkauf von 119% ohne Verrechnung benachteiligt - wie ein ganz normaler Endverbraucher eben). Doch durch Verrechnung Vorsteuer ./. Umsatzsteuer ergibt sich kein Vorteil von 19%. Bei weitem nicht. Der Lehrer ohne UST hätte nämlich im Fall b) einen Gewinn von 1.180,- gemacht (Einnahmen von 3000 ./. Ausgaben von 1190). Von einem echten \"19% Rabatt\" würde ich erst dann sprechen, wenn der UST-Lehrer im Fall b) wirklich einen Gewinn von 2153,90 (1810 * 1,19) erwirtschaftet hätte.

Dem gegenüber stehen der \"Aufwand\" für die zusätzliche Steuerverrechnung und möglicherweise -prüfung.

So - genug Zahlen für heute...
Wenn die Rechnung falsch ist, bitte berichtigen.
20-01-2009, 19:05
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