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Legal unterrichten? - Druckversion

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RE: Legal unterrichten? - Skydan - 17-01-2009

Hallo Musiker,

ich bin schön häufiger gefragt worden, ob ich nicht privat ein paar Gitarrenstunden geben könnte. Bisher hatte ich bis auf ein, zwei Ausnahmen nicht den Nerv oder die Zeit das wirklich zutun und wenn, dann war das auch unentgeldlich.

Ich kann mir in Zukunft aber durchaus vorstellen, gegen ein Honorar privat Gitarrenstunden zu geben. Meine Frage ist jetzt, ob ich das rechtlich gesehen überhaupt dürfte? Ich meine zu wissen, dass man z.B. nicht einfach irgendwo eine Dienstleistung leisten und das bezahlt bekommen darf, obwohl man nicht dafür ausgebildet ist. Also nehmen wir an, ich würde irgendwo für ein Gehalt Fließen verlegen oder sowas ... (oder täusche ich mich da?).

Wie dem auch sei: Gehen wir davon aus, ich habe weder Musikstudium, noch irgendeine pädagogische Ausbildung hinter mir und möchte jetzt privaten Gitarrenunterricht geben, darf ich das also machen? Das man das dann beim Finanzamt als nebenberufliche Arbeit angibt steht für mich natürlich außer Frage!
(Lassen wir mal die Frage aus, ob der Unterricht effektiv bzw. qualifiziert wäre, das ist wieder was anderes)

Thanks! Sky


- Frank_Drebin - 17-01-2009

Du darfst dir natürlich keine offizielle Qualifikation anmaßen, die du nicht hast. Aber trotzdem kannst du doch Gitarrenunterricht geben? Und wenn dus anmeldest ist doch alles koscher.


- Andy63 - 17-01-2009

Zitat: Original von Skydan:

.... Das man das dann beim Finanzamt als nebenberufliche Arbeit angibt steht für mich natürlich außer Frage!

ohhh... wie löblich. ;D

ansonsten.. genau wie Jan es schon schrieb... wenn du dir keinen Titel (staatl. gepr. zum Beispiel) oder sonstige (und nicht vorhandene) geschützte Qualifikationen sträflicherweise \"anmaßt\"... steht einer solchen Dienstleistung nix im Wege.

Gruß, Andy


- Oslo - 17-01-2009

Ab zur Stadt- oder Gemeindeverwaltung und Gewerbe anmelden. Ist ziemlich unkompliziert. Gegen eine Gebühr von ca. 20 € (je nach Region) wird dir umgehend ein Gewerbeschein ausgestellt. Dann musst du nur noch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen in dem im Prinzip nur angibst, mit welchem Umsatz du rechnest. Interessant ist dann nur noch die Frage nach der Umsatzsteuer. Es gibt nämlich eine Kleinunternehmer-Regelung - ich nehme einfach mal an du fällst auch darunter - bei der du dich dafür entscheiden kannst, Umsatzsteuer auf deine Leistungen/Rechnungen auszuweisen - hat Vor- und Nachteile. Ich machs ohne.

Wenn das ganze Geschäft dann einmal läuft, hast du nur noch einmal im Jahr \"Stress\", dann nämlich wenn du zur Einkommenssteuererklärung eine eigene Einnahmen-Überschussrechnung (also quasi eine Jahresbilanz aus der Einnahmen - Ausgaben = Gewinn hervorgeht) aufstellen musst.

Wenn du sonst noch Tipps in Richtung Gewerbeanmeldung haben willst, meld dich einfach Smile

PS: Hatte grade ein Déjà-vu. Hab doch damals die gleiche Frage gestellt:
http://www.gitarrenboard.de/viewtopic.php?t=22564&start=1&seite=1#1 :-D


- Skydan - 17-01-2009

Sorry Marco, hätte ich etwas genauer gesucht, hätte ich mir diesen Thread sparen können, aber vielen vielen Dank, dass du und ihr mir dazu was sagen konntet!

Also, mir geht es da im Moment genau so wie Oslo damals, ich stecke gerade in meinen Prüfungen und habe jetzt nicht unbedingt das Bedürfnis schon jetzt Gewerbe anzumelden und gleich loszustarten. Ich würde das alles gerne nach der Zeit machen, wenn ich meinen ersten offiziellen Arbeitstag hinter mir habe, und das dürfte noch ne Weile dauern.

Aber was ich da so lese, verwirrt mich fast schon mehr, als dass ich das Klarheit erkennen könnte: Es gibt doch so viele Möglichkeiten: Gewerbe anmelden oder nicht; lieber als Freiberufler deklarieren oder doch als Selbstständiger; Zum Steuerberater gehen; Großhandel / Kleinunternehmer; Steuererklärung jeden Monat / viertel Jahr oder doch nur Jahr?; Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer? ahhhh ... ich glaube ich müsste mal mit jemand ein beratendes Gespräch führen, in dem ich erstmal genau sagen müsste, was ich genau machen will und welcher Weg beim Finanzamt der beste Wäre, oder? Ist in Wirklichkeit warscheinlich halb so wild, aber ich hab nun wirklich 0 Ahnung, was das alles mit sich bringt und bringen muss, wenn man selbstständig, oder nebenberuflich noch ein kleines Unterrichtseinkommen hat.

Diese Bürokratie!!! Angry


- Oslo - 17-01-2009

Lass dich nicht verwirren, Sky :p

Die Überlegung vom Bushi würd ich immer an den Anfang stellen. Ich hatte damals ja auch schon langjährige \"Erfahrung\" mit dem eigenen Unterricht, bevors dann irgendwann mal offiziel wurde. Hat ja den ganz natürlichen Charakter des \"Ausprobierens\"...
Zitat: Original von Skydan:
Ich würde das alles gerne nach der Zeit machen, wenn ich meinen ersten offiziellen Arbeitstag hinter mir habe, und das dürfte noch ne Weile dauern.
Joa... überleg dir das. Mit dem Arbeitgeber würd ichs auf jeden Fall abklären. Da gibts empfindliche Chefs. Vermute mal schon mit abgesegnetem Gewerbe zum ersten Arbeitstag kommt besser an als später einfach so \"zwischendurch\"...


Ein Steuerberater, der dir das mal kurz zwischen Tür und Angel - sprich kostenfrei - erklärt wäre natürlich optimal. Mach dich mal schlau und vergleiche Pro und Contra.


- Gruselgitarre - 17-01-2009

Zitat:Original von Skydan:
Das man das dann beim Finanzamt als nebenberufliche Arbeit angibt steht für mich natürlich außer Frage!
[/sig]


Nach dem nun Politiker und Wirtschaftsbosse ohne Ende Steuern hinterzogen haben, verdienst du dafür den Steinbrück-Orden. :-D

Grüße von Grusel


- ghetto - 17-01-2009

ich sehe das wie Bushi. Ich unterrichte schon seit ewigen Zeiten, hatte aber nie mehr als 2 \"Schüler\" und liege vom Preis eh seit eh und je deutlich unterhalb der marktüblichen Tarife und auch unter dem Wert, den meine Stunden eigentlich wert sind. Dafür sind meine Stunden rar, es kann nicht jeder bei mir anklopfen.

Ein Gewerbe anzumelden ist mir nie eingefallen, erstens gehts um lächerliche Beträge, zweitens wäre mir das Gewerbe mit zu viel Aufwand verbunden.

Gruß,


- ov1667 - 17-01-2009

Moin,

\"Lehrtätigkeiten\" sind bis zu einem Pauschalbeitrag (ca. 1.200€/Jahr) abgabenfrei. Das kannst du auch direkt beim Finanzamt erfragen. Solltest du einen großen Ansturm erleben, kannst du alle Dinge, die im Zusammenhang mit deiner Lehrtätigkeit stehen, steuerlich absetzen.
In jedem Fall musst du die Einnahmen bei der Steuer angeben (auch wenn sie unter dem Pauschalbetrag liegen).

Soweit zur Theorie ... wenn du über z.B. 50€ im Monat redest, ist das imho ein Rahmen, in dem ich noch keinen Aufwand triebe.

Gruß, Jens


- Skydan - 17-01-2009

Super, danke für eure Beiträge!

Klar, am Anfang wird es wohl nicht über ein oder zwei Schüler hinaus gehen und ich plane auch nicht, mir die Unterrichtsstunde nach üblichen Tarifen bezahlen zu lassen, dafür bin ich garnicht qualifiziert genug. Dennoch möchte ich nicht, dass ich alles auf die leichte Schulter nehme und mit wachsenden Schülern eventuell vergesse, das Finanzamt darüber zu informieren ... aber wie dem auch sei, zu gegebener Zeit werde ich mich nochmal ganz genau informieren. Marco stehst du mir dann immernoch zu Rate, ja? Wink

Das ist übrigens eine gute Idee, dem Arbeitgeber schon das bereits bestehende Gewerbe unter die Nase zu reiben, weil er dann keine Möglichkeit hätte, mich hinterher zu kicken ... andererseits ist es egal ob ich es ihm vorher, oder nacher sage, wenn es nicht irgendwo auch schriftlich abgesichert ist, kann in beiden Fällen was passieren, ohne, dass ich was in der Hand habe. Ist aber schon doof, wenn ich dann als neuer Angestellter komme und sage \"Können sie mir das mit meinem Gewerbe mal gerade quittieren, dass sie darüber bescheid wissen ... \" oder so ähnlich.

Well see. Vielen, vielen Dank für eure Tipps! LG Sky


- Andy63 - 17-01-2009

zum Thema Arbeitgeber:
solange du deine Arbeitsleistung durch \"dein Gewerbe\" weder vernachlässigst noch gefährdest... und auch nicht in direkte Konkurenz zur Firma deines Brötchengebers tritts.... geht es den Arbeitgeber einen feuchten Kehrricht an, was du in deiner Freizeit tust und lässt!!!! Hugh... der Ex-Betriebsrat hat gesprochen... Wink

Gruß, Andy


- Eifeljanes - 18-01-2009

bushi und andy63 zustimm! Thumbs

ausser, dass dein arbeitgeber es dir gegenüber schriftlich als \"genehmigte nebentätigkeit\" akzeptieren muss, fallen mir noch weitere bürokratie-dinge ein, mit denen ich bei meiner gewerbeanmeldung anfang der 90er jahre nie gerechnet hätte (das hatte ich dummerweise gemacht, da ein kunde \"ordentliche\" rechungen brauchte):

je nachdem bekommst dus mit der pflicht-unfallversicherung zu tun: der lieben berufgenossenschaft, die sich eigentlich bei jeder gewerbeanmeldung meldet. die wollen z.b. wissen, wie die toiletten für deine kunden beschaffen sind und ob fluchtwege (!) vorhanden sind. ich sollte seinerzeit für mein schreibtischgewerbe (prospekte entwerfen) einen feuerlöscher und einen verbandskasten in den \"betriebsräumen\" vorhalten. außerdem sollte ich ein schild ans elternhaus pappen: \"dieser betrieb ist mitglied der bg druck und papier\".

einfach irrsinn - mein \"gewerbe\" war jedenfalls nach reichlich papierkram und einigem ärger ganz flott wieder abgemeldet. nie wieder! Irre


- Oslo - 18-01-2009

Zitat: Original von Andy63:
zum Thema Arbeitgeber:
solange du deine Arbeitsleistung durch \"dein Gewerbe\" weder vernachlässigst noch gefährdest... und auch nicht in direkte Konkurenz zur Firma deines Brötchengebers tritts.... geht es den Arbeitgeber einen feuchten Kehrricht an, was du in deiner Freizeit tust und lässt!!!! Hugh... der Ex-Betriebsrat hat gesprochen... Wink

Gruß, Andy
Ich bin der Schelm, der sich dabei jetzt was Böses denkt :-D


- Andy63 - 18-01-2009

häh? was denn?

Gruß, Andy


- Oslo - 18-01-2009

Naja, keine Ahnung... das klingt irgendwie nach bösem Blut. Als müsse man deshalb gegenüber seinem Arbeitgeber direkt auf die Barrikaden gehen. Was spricht denn gegen einen Dialog?

Nix für ungut, Häuptling Wink