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gecoverte Songs online stellen?
redhische Offline
Klampfer
***

Beiträge: 150
Themen: 33
Registriert seit: Jun 2004
#8
 
Also... viele verschiedene Sachen...

Also Erstens. Wenn eine Band (Kinder, Schüler, und oder ähnliches) Lieder nachspielt, kostet das erst mal nix. Wenn diese Schüler(Laien, Kinder oder wie auch immer) diese Lieder im Rahmen einer nicht kommerziellen Aufführung vorspielen, isses auch kostenlos.
Sobald irgendwer Geld damit verdient - Eintritt, Absatzsteigerung von Getränken usw. oder auch nur den Verdacht einer Art der Vorteilsnahmeaufkommt, die mit der dargebotenen Mucke im Zusammenhang steht, muß,(sollte, könnte) es der Gema gemeldet werden.

Auch wenn es ne Schülerband ist, die in nem Faschingsverein nen Gastauftritt hat. Das kostet zwar nix, aber wenn es keine Meldung zur Gema gibt, zieht das ne Menge Schriftkram, Scherereien und dumme Nachfragen nach sich.
Womit wir beim 2. Thema wären:

Zweitens. für das Abführen der Gebühren, die (An)Meldung (wenn´s ne gemeinnützige oder private Veranstaltung ist, die öffentlichen Charakter hat) ist grundsätzlich der Veranstalter, will heißen der Wirt, der Verein, der öffentliche Träger, die Schule usw. verantwortlich! Nicht die Band. Aber... Die Band kann in Einzelfällen auch zur Kasse gebeten werden... ist schon passiert, aber so selten, daß ich mal nix weiter dazu sage.

Zu Songbeispielen im Net wurde hier schon mal etwas geschrieben. Die Quintessenz dessen ist: Ihr dürft für ein Entgeld Beispiele eurer Gesanges-und Spielkunst öffentlich machen... aber das kostet Gebühr. Für 100 € dürft ihr z.B. 10 Songbeispiele von max. 1,45 min auf eurer Webseite einstellen, wobei ihr die so programmieren müßt, daß sie nicht downloadbar sind. Für normale HP Betreiber ein schwieriges Unterfangen. Das weiß auch die GEMA und drückt die Augen zu, wenn die MP3´s bezahlt sind.

Fazit: Die Gema ist eigentlich bei kleinen Veranstaltungen/ Bands /nicht kommerziellen Webseiten eine recht kulante und nachsichtige Gesellschaft.
Wenn jedoch sie merkt, daß sie verscheißert wird, schlägt sie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu. Das geht bis zur Strafanzeige, was uns Kleinkunstkünstler jedoch eher wunderselten trifft.

Persönliche Anmerkung des Verfassers: Ich halte die GEMA für eine kriminelle Vereinigung, von denen weder jemand weiß, welcher Gesellschaftsform sie im Sinne des HGB angehört, noch wer sie kontrolliert. Ich halte auch die Gebührenkataloge sowie das Feilschen der Gema - Mitarbeiter für äußest fragwürdig. Weiterhin gibt es keine Zahlungsbelege, keine, für den \"Zahlenden\" (Kneipenwirt, Großveranstalter usw.) noch wohin und an welchen Künstler seine Abgaben gehen. Weiterhin wird auf Nachfrage grundsätzlich geschwiegen, welche Gehälter die Mitarbeiter beziehen, wie hoch der Selbstkostenanteil ist usw. Interresanterweise scheint es `ne große Lobby zu geben.

zum Schluß noch ein Link: http://www.gema.de/ Wer lange genug sucht , findet sogar, was er warum und ich welcher Höhe zahlen muß - jedoch nichts zu Rechtsform, Verantwortungen und monetären Rechenschaftsberichten!!!!!
--
Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!


BETTY !!!!!!!!!!!!!!!! Wo bist du ??????
01-05-2006, 04:38
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