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gecoverte Songs online stellen? - Druckversion

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RE: gecoverte Songs online stellen? - 6driver - 28-04-2006

Hallo Forum,
mein Junior hat im letzten Jahr eine Band gegründet, die auch Songs von bekannten Künstlern nachspielen. Inzwischen haben sie im Rahmen von div. Schulveranstaltungen einige Auftrtite gehabt und auch bei letzten Stadtfest durften sie spielen. Mit dem Musiklehrer aus der Schule wurde auch eine CD aufgenommen.
Parallel habe ich eine Webseite für die Jungs erstellt und wollte eigentlich ein paar Demostücke online zum Anhören bereitstellen.

Nachdem ich nun aber div. Beiträge zum Thema Urheberrecht gelesen habe und ja auch die großen Abmahnwellen unterwegs sind,
habe ich die gecoverten Songs wieder von der Seite heruntergenommen und nur noch das selbstgeschriebene Stück online gelassen.

Mich würde jetzt mal interessieren wie andere Bands das in der Praxis handhaben. Habt Ihr Verträge mit der Gema gemacht, oder auch mal bei den Künstlern direkt nachgefragt ob ihr die Stücke spielen (auch öffentlich) und dürft. Eine Bekannte von mir, die schon viele Jahre in einer Cover-Band spielt die auf Hochzeiten Musik machen, hat mir verraten das die Band sich um das Thema noch gar keine Gedanken gemacht haben..jetzt aber auch ins Web wollen :-)

Schreibt mir doch mal wie dir Praxis aussieht.

Viele Grüße
6driver


- DotTotte - 28-04-2006

Das würde mich für unsere Band auch mal interessieren. Bin mal auf die Antworten gespannt.

Gruß DotTotte


- Ch@rly - 28-04-2006

@ 6driver!

wie es in deutschland rechtlich gehandhabt wird, kann ich nicht sagen (dürfte sich aber von der rechtlichen handhabung von Österreich nicht wesentlich unterscheiden);
zu deiner frage meine rein persönliche meinung, welche keinesfalls als rechtsauskunft gesehen oder verwendet werden kann:

also bei uns müss bands welche öffentlich spielen auf alle fälle dies zuerst als veranstaltung anmelden und somit auch abgaben an die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger = vergleichbar mit GEMA) bezahlen. Und zwar ganz egal ob gecoverte oder eigene stücke gespielt werden.
genau so verhält es sich bei veröffentlichungen auf einer webseite, wobei es wiederum egal ist, ob diese seite durch ein password geschützt ist oder nicht (bei veranstaltungen mit entgeld [eintrittsgeld] ist diese ja auch nur einem bestimmten personenkreis zugänglich .. trotzdem AKM abgabe).

bezüglich deiner bekannten welche mit der band öffentlich musik macht und dafür keine abgaben an die GEMA bezahlt ... uff .. also die bewegt sich auf dünnem eis (wobei die gefahr von konkurrierenden bands angezeigt zu werden nicht zu unterschätzen ist)

persönlich würde ich dir empfehlen die website der GEMA zu durchforsten und im zweifelsfalle eine e-mail anfrage an die GEMA (mit gmx oder ähnlicher adresse) zu richten.
--
liederliche Grüße
[Bild: charly1.gif]
Wenn du nichts zu sagen hast, mach es einfach!
http://members.stasny-edv.at/charly/


- ov1667 - 30-04-2006

Moin,

bei Auftritten ist es eigentlich üblich, dass der Veranstalter die GEMA-Gebühren trägt. Dazu benötigt er eine Liste der gespielten Stücke. Damit ist die Band aus dem Schneider.
Eigene Stücke können (!) über die GEMA registriert werden aber das lohnt sich ja wirklich nur, wenn zu erwarten ist, dass diese Stücke oft in den Medien gespielt werden und damit Geld zurück an die Künstler fließt, denn die GEMA lässt sich den Schutz des geistigen Eigentums gut bezahlen.

Gruß, Jens
--
Gibson - Inspiring cries of \"turn-that-damn-thing-down\" since 1952


- MadMoses - 30-04-2006

Also bei Auftritten, is es eigentlich egal ob du GEMA hast oder nicht. Entweder der Veranstalter kümmert sich drum (wie schon gesagt) oder man zahlt einfach nix. Kommt eh keiner drauf.

Mit dem Onlinestellen wäre ich vorsichtig. Besonders wenn du einen Google-Eintrag hast.

Klar is es verboten so viel vorne weg.

Du verfolgst zwar keinen Kommerziellen Hintergrund also denk ich wäre die Strafe nicht allzu hoch.

Gibt da allerdings ein Beispiel.

Die Seite http://www.ballz.de eine Seite mit sehr lustigen aber auch derben Flashfilmen. Der Macher hat verschiedene Ausschnitte von Musiktiteln in seinen Videos verwendet. Er hatte auch keinen Kommerziellen hintergrund und wollte die Leute nur zum Lachen bringen. Trotzdem is ihm die Gema aufs Dach gestiegen. Er musste eine nicht ganz unerhebliche Strafe zahlen (wieviel genau wiess ich nicht ging aber glaub ich in die Tausender)

Naja er hat dann eine Aktion gestartet. 1 € für Ballz. Die Fans konnten ihm einen Euro auf sein Konto überweisen. Es kahm so viel zusammen, dass er die Strafe bezahlen konnte. leider macht er jetzt keine Videos mehr. Aber die alten kann man noch unter http://www.ball2.de bestaunen. Hoffe ich konnte dir helfen.
Viel Spass
--
We rather die on our feet as to live on our knees!


- ronny - 30-04-2006

Soweit ich weiß (korrigiert mich, wenn ich falsch liege), werden nicht die Titel bei der Gema registriert, sondern der Komponist. Alle Titel, die er dann komponiert, bzw, die unter seinem Namen rauskommen, sind dann automatisch von der Gema \"geschützt\".
Das Problem: Die Gema-Richtlinien vonwegen Gebühren bezahlen usw gelten dann auch für Dich, obwohl Du selber der Urheber der Lieder bist.

Es lohnt sich also wirklich nur, wie OV das schon gesagt hat, wenn zu erwarten ist, daß Deine Lieder häufig in den Medien gespielt oder von anderen Bands gecovert werden...


Bye!

Ronny
--
Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung


- Ben330 - 30-04-2006

Sry wenn das n bissl OT is, aber wollt keinen extra thread aufmachen, weiß irgendwer wie hoch die gebühren für ein lied sind bzw ob man das im netz nachlesen kann?
mfg
Ben
--
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- redhische - 01-05-2006

Also... viele verschiedene Sachen...

Also Erstens. Wenn eine Band (Kinder, Schüler, und oder ähnliches) Lieder nachspielt, kostet das erst mal nix. Wenn diese Schüler(Laien, Kinder oder wie auch immer) diese Lieder im Rahmen einer nicht kommerziellen Aufführung vorspielen, isses auch kostenlos.
Sobald irgendwer Geld damit verdient - Eintritt, Absatzsteigerung von Getränken usw. oder auch nur den Verdacht einer Art der Vorteilsnahmeaufkommt, die mit der dargebotenen Mucke im Zusammenhang steht, muß,(sollte, könnte) es der Gema gemeldet werden.

Auch wenn es ne Schülerband ist, die in nem Faschingsverein nen Gastauftritt hat. Das kostet zwar nix, aber wenn es keine Meldung zur Gema gibt, zieht das ne Menge Schriftkram, Scherereien und dumme Nachfragen nach sich.
Womit wir beim 2. Thema wären:

Zweitens. für das Abführen der Gebühren, die (An)Meldung (wenn´s ne gemeinnützige oder private Veranstaltung ist, die öffentlichen Charakter hat) ist grundsätzlich der Veranstalter, will heißen der Wirt, der Verein, der öffentliche Träger, die Schule usw. verantwortlich! Nicht die Band. Aber... Die Band kann in Einzelfällen auch zur Kasse gebeten werden... ist schon passiert, aber so selten, daß ich mal nix weiter dazu sage.

Zu Songbeispielen im Net wurde hier schon mal etwas geschrieben. Die Quintessenz dessen ist: Ihr dürft für ein Entgeld Beispiele eurer Gesanges-und Spielkunst öffentlich machen... aber das kostet Gebühr. Für 100 € dürft ihr z.B. 10 Songbeispiele von max. 1,45 min auf eurer Webseite einstellen, wobei ihr die so programmieren müßt, daß sie nicht downloadbar sind. Für normale HP Betreiber ein schwieriges Unterfangen. Das weiß auch die GEMA und drückt die Augen zu, wenn die MP3´s bezahlt sind.

Fazit: Die Gema ist eigentlich bei kleinen Veranstaltungen/ Bands /nicht kommerziellen Webseiten eine recht kulante und nachsichtige Gesellschaft.
Wenn jedoch sie merkt, daß sie verscheißert wird, schlägt sie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu. Das geht bis zur Strafanzeige, was uns Kleinkunstkünstler jedoch eher wunderselten trifft.

Persönliche Anmerkung des Verfassers: Ich halte die GEMA für eine kriminelle Vereinigung, von denen weder jemand weiß, welcher Gesellschaftsform sie im Sinne des HGB angehört, noch wer sie kontrolliert. Ich halte auch die Gebührenkataloge sowie das Feilschen der Gema - Mitarbeiter für äußest fragwürdig. Weiterhin gibt es keine Zahlungsbelege, keine, für den \"Zahlenden\" (Kneipenwirt, Großveranstalter usw.) noch wohin und an welchen Künstler seine Abgaben gehen. Weiterhin wird auf Nachfrage grundsätzlich geschwiegen, welche Gehälter die Mitarbeiter beziehen, wie hoch der Selbstkostenanteil ist usw. Interresanterweise scheint es `ne große Lobby zu geben.

zum Schluß noch ein Link: http://www.gema.de/ Wer lange genug sucht , findet sogar, was er warum und ich welcher Höhe zahlen muß - jedoch nichts zu Rechtsform, Verantwortungen und monetären Rechenschaftsberichten!!!!!
--
Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!


- Manny - 01-05-2006

Die GEMA ist ein \"Wirtschaftlicher Verein\" nach BGB § 22

\"Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer /* reichs*/gesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Die Verleihung steht dem Bundesstaate zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat.\"

Daran sollte mal was seitens des Gesetzgebers geändert werden, denn meiner Meinung nach ist diese Organisation nicht mehr zeitgemäß.

cu Manny



--
Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst, man darf sie nur nicht dabei stören.


- Niteblind - 01-05-2006

Die Gema ist aber nicht der Arschlochverein, als der sie gerne dargestellt wird.
Vor einiger Zeit ging mal wieder so eine Horrormeldung um,
sie hätten sich arbeitslose Anwälte gegriffen, die das Netz durchforsten und alles verklagen, was nicht Niet und Nagelfest ist.
Ein Anruf bei der Gema brachte Klarheit: Bodenloser Unfug !

Ich bekomme von denen die Jahresberichte:
Die Gema lebt im Moment von Klingeltönen, mit richtiger Musik ist kein grosser Start mehr zu machen. Und den Don Quichotte geben sie auch nicht mehr.
Wer gefährlich sein kann, sind die Verlage.
Aber ich glaube, auch die haben langsam eingesehen, dass es aussichtslos ist.

Bei Live Veranstaltungen ist es Aufgabe des Veranstalters Gema zu bezahlen, die Band braucht sich keine Gedanken zu machen.

Den Urheber bzw. seinen Verlag braucht man nur zu Fragen, wenn man einen Song textlich bzw. musikalisch (Noten) ändert
und veröffentlicht (Tonträger). Live wird es schwer zu beweisen sein, es sei denn sie machen ein Bootleg, was auch wiederum
eine Straftat wäre. Da würde der Staatsanwalt bei Salesch gleich das nächste Verfahren anhängen. Wink

Ich denke, wenn du nur Ausschnitte von den Songs auf die HP , wird nichts passieren.


- Ben330 - 01-05-2006

Is ja alles sehr \"durchschaubar\" bei der gema -.- naja aber gut zu hörn das kleinen bands nix passiern kann, wär ja auch noch schöner...ohne uns würd denen doch die zukunft fehlen oder? ich meine, es gibt bestimmt junge bands die jetz covern und später vllt groß rauskommen und der gema geld bringen....
mfg
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