Skydan
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RE: Legal unterrichten?
Hallo Musiker,
ich bin schön häufiger gefragt worden, ob ich nicht privat ein paar Gitarrenstunden geben könnte. Bisher hatte ich bis auf ein, zwei Ausnahmen nicht den Nerv oder die Zeit das wirklich zutun und wenn, dann war das auch unentgeldlich.
Ich kann mir in Zukunft aber durchaus vorstellen, gegen ein Honorar privat Gitarrenstunden zu geben. Meine Frage ist jetzt, ob ich das rechtlich gesehen überhaupt dürfte? Ich meine zu wissen, dass man z.B. nicht einfach irgendwo eine Dienstleistung leisten und das bezahlt bekommen darf, obwohl man nicht dafür ausgebildet ist. Also nehmen wir an, ich würde irgendwo für ein Gehalt Fließen verlegen oder sowas ... (oder täusche ich mich da?).
Wie dem auch sei: Gehen wir davon aus, ich habe weder Musikstudium, noch irgendeine pädagogische Ausbildung hinter mir und möchte jetzt privaten Gitarrenunterricht geben, darf ich das also machen? Das man das dann beim Finanzamt als nebenberufliche Arbeit angibt steht für mich natürlich außer Frage!
(Lassen wir mal die Frage aus, ob der Unterricht effektiv bzw. qualifiziert wäre, das ist wieder was anderes)
Thanks! Sky
\"Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.\" Johannes 3:16
Jesus Christus lebt!
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17-01-2009, 13:05 |
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Skydan
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Sorry Marco, hätte ich etwas genauer gesucht, hätte ich mir diesen Thread sparen können, aber vielen vielen Dank, dass du und ihr mir dazu was sagen konntet!
Also, mir geht es da im Moment genau so wie Oslo damals, ich stecke gerade in meinen Prüfungen und habe jetzt nicht unbedingt das Bedürfnis schon jetzt Gewerbe anzumelden und gleich loszustarten. Ich würde das alles gerne nach der Zeit machen, wenn ich meinen ersten offiziellen Arbeitstag hinter mir habe, und das dürfte noch ne Weile dauern.
Aber was ich da so lese, verwirrt mich fast schon mehr, als dass ich das Klarheit erkennen könnte: Es gibt doch so viele Möglichkeiten: Gewerbe anmelden oder nicht; lieber als Freiberufler deklarieren oder doch als Selbstständiger; Zum Steuerberater gehen; Großhandel / Kleinunternehmer; Steuererklärung jeden Monat / viertel Jahr oder doch nur Jahr?; Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer? ahhhh ... ich glaube ich müsste mal mit jemand ein beratendes Gespräch führen, in dem ich erstmal genau sagen müsste, was ich genau machen will und welcher Weg beim Finanzamt der beste Wäre, oder? Ist in Wirklichkeit warscheinlich halb so wild, aber ich hab nun wirklich 0 Ahnung, was das alles mit sich bringt und bringen muss, wenn man selbstständig, oder nebenberuflich noch ein kleines Unterrichtseinkommen hat.
Diese Bürokratie!!!
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17-01-2009, 15:51 |
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ov1667
Godfather of Music
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Moin,
\"Lehrtätigkeiten\" sind bis zu einem Pauschalbeitrag (ca. 1.200€/Jahr) abgabenfrei. Das kannst du auch direkt beim Finanzamt erfragen. Solltest du einen großen Ansturm erleben, kannst du alle Dinge, die im Zusammenhang mit deiner Lehrtätigkeit stehen, steuerlich absetzen.
In jedem Fall musst du die Einnahmen bei der Steuer angeben (auch wenn sie unter dem Pauschalbetrag liegen).
Soweit zur Theorie ... wenn du über z.B. 50€ im Monat redest, ist das imho ein Rahmen, in dem ich noch keinen Aufwand triebe.
Gruß, Jens
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
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17-01-2009, 16:49 |
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Skydan
Solist
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Super, danke für eure Beiträge!
Klar, am Anfang wird es wohl nicht über ein oder zwei Schüler hinaus gehen und ich plane auch nicht, mir die Unterrichtsstunde nach üblichen Tarifen bezahlen zu lassen, dafür bin ich garnicht qualifiziert genug. Dennoch möchte ich nicht, dass ich alles auf die leichte Schulter nehme und mit wachsenden Schülern eventuell vergesse, das Finanzamt darüber zu informieren ... aber wie dem auch sei, zu gegebener Zeit werde ich mich nochmal ganz genau informieren. Marco stehst du mir dann immernoch zu Rate, ja?
Das ist übrigens eine gute Idee, dem Arbeitgeber schon das bereits bestehende Gewerbe unter die Nase zu reiben, weil er dann keine Möglichkeit hätte, mich hinterher zu kicken ... andererseits ist es egal ob ich es ihm vorher, oder nacher sage, wenn es nicht irgendwo auch schriftlich abgesichert ist, kann in beiden Fällen was passieren, ohne, dass ich was in der Hand habe. Ist aber schon doof, wenn ich dann als neuer Angestellter komme und sage \"Können sie mir das mit meinem Gewerbe mal gerade quittieren, dass sie darüber bescheid wissen ... \" oder so ähnlich.
Well see. Vielen, vielen Dank für eure Tipps! LG Sky
\"Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat.\" Johannes 3:16
Jesus Christus lebt!
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17-01-2009, 18:33 |
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