Zitat:Original von der KAY:
Also geringe Menge = In aller Regel ohne jede Strafverfolgung. Und damit wir doch bei MP3 auch ne Zivilklage äußerst unrealistisch, weil wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass ein unternehmen sich ausgerechnet den, der sich 2 mal im monat seinen lieblingssong saugt, aussucht?
Du hast anscheinend noch nicht mitbekommen (kannst du bei heise.de aber nachlesen), daß mittlerweile Vertreter der MI (Musikindustrie) bzw. von denen beauftragte Anwälte
automatisch Zivilklage gegen Tauschbörsennutzer erheben.
Dabei ist es unerheblich ob nur 1 Titel oder 1000 gezogen werden.
Das wird mittlerweile automatisiert durch Bots erledigt.
Auch wenn die Provider bei Zivilrechtsfällen die Verbindungsdaten nicht rausrücken brauchen und eigentlich auch nicht dürfen tun viele es trotzdem.
Die Telekom bzw. T-Online ist z.B. bekannt dafür regen Handel mit Verbindungsdaten zu treiben.
Was glaubst du warum sie die Daten monatelang aufbewahren obwohl bei Flatratenutzern dafür keine abrechnungstechnische Notwendigkeit besteht?
Schon mit der Speicherung verstoßen sie gegen (noch) geltendes Gesetz und es ist ihnen egal...
Und wie schon mehrfach in diesem Thread erwähnt wurde:
Zivilklagen, Abmahnungen und Schadensersatzansprüche können von jedem gegen jeden bei jeder berechtigten und unberechtigten Forderung gestellt werden.
Es wird auf jeden Fall erstmal sehr teuer, auch wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird...
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Die Hitparade der am häufigsten falsch geschriebenen Wörter:
Platz 3: währe
Platz 2: Packete
Platz 1: Standart