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MP3 Downloads legal?
Manyway Offline
Schlagerfuzzi

Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Aug 2005
#16
 
Zitat:Original von der KAY:
ja genau so wie ich das verstanden hab wird das ein \"geringe-Menge-Paragraph\" für MP3s, ähnlich wie bei Drogen. Also: \"Eine geringe Menge ist zwar eigentlich nicht legal, aber drücken wir ein Auge zu. Sonst müssen wir noch irgendwelche Menschenhändler freilassen, weil wir sie nicht fristgerecht verurteilen können, weil wir an dem Tag noch 2 Kleinkiffer und einen Typen, der sich sein Lieblingslied runtergeladen hat, verhandeln mussten\"
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Kai, und alle anderen... Begreif´s endlich... Zahlen mußt du doch!!!! Die Gerichtsverhandlung wird durch ne Strafe ersetzt!!!
Du hast zwar keinen Eintrag in deinem Führungszeugnis, bist aber ne Menge Geld los!!!

Die Gesetzgebung ist da eindeutig.... wenn du dagegen verstößt wirst du bluten... monetär gesehen, denn das ist der Preis um ein Verfahren nieder zu schlagen
27-12-2005, 00:25
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der KAY Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 1,731
Themen: 105
Registriert seit: Feb 2002
#17
 
Geringe Menge
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine geringe Menge bezeichnet die Menge einer illegalen Droge, bis zu dieser nach §§ 29(5) und 31a des BtmG von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Es ist ein Irrtum insoweit grundsätzlich von Straflosigkeit auszugehen. Die Polizei geht zurecht von dem grundsätzlich vorliegenden Delikt nach § 29 BtmG aus. Lediglich durch die Justiz wird keine (weitere) Verfolgung betrieben. Im Bereich Cannabis ist hier laut Bundesverfassungsgerichtsurteil 1994 bei einem Ausschluss von Fremdgefährdung von einer Strafverfolgung grundsätzlich abzusehen. Für Cannabis sind das ca. 7-20 gr.(brutto), in jedem Bundesland Deutschlands unterschiedlich gehandhabt.


Also geringe Menge = In aller Regel ohne jede Strafverfolgung. Und damit wir doch bei MP3 auch ne Zivilklage äußerst unrealistisch, weil wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass ein unternehmen sich ausgerechnet den, der sich 2 mal im monat seinen lieblingssong saugt, aussucht? Da werden schon erstmal solche, die diese MP3s gewerbsmäßig weiterverkaufen dran glauben müssen. Wegen 2 oder 3 MP3s im Monat wird wohl auch in Zukunft keiner bestraft werden
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27-12-2005, 09:49
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blecko Offline
Saitenquäler
*

Beiträge: 36
Themen: 7
Registriert seit: Sep 2002
#18
 
Hat jemand vielleicht den Gesetzestext zur Hand?

Mich interessiert das Thema sehr! Aber ohne rechtliche Grundlage sind alle Überlegungen leider subjektiver Natur und bleiben damit pure Spekulation.


--
\"Wer die Freiheit einschränkt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.\" Benjamin Franklin (1706 - 1790)


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27-12-2005, 14:51
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redhische Offline
Klampfer
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Beiträge: 150
Themen: 33
Registriert seit: Jun 2004
#19
 
Lieber Kay... es wird von einer Straf vervolgung abgesehen.... was jedoch das Amt nicht davon abhält, dir nen Bußgeld-Ordnungsgeld oder Strafgeld aufzuerlegen. Außerdem hast du auch die Kosten des (wegen Geringfügigkeit niedergeschlagenem) Verfahrens zu tragen.

Es ist nicht Rechtsrealität, was ihr lest oder meint als Recht zu empfinden sondern das, was Praxis ist.

Nochmal: auch wenn du nicht in einer(Gerichts) Verhandlung stehst kostet es Geld, Zeit und Nerven. Egal ob es 1g Graß oder 2 raubkopierte Cd`s sind!!!!!


Hört endlich auf, euch irgendwas einzureden.!!! Und hofft, daß ihr nie in diese Situation kommt!!!
--
Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!


BETTY !!!!!!!!!!!!!!!! Wo bist du ??????
29-12-2005, 02:47
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Aldo Offline
Frontmann
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Beiträge: 652
Themen: 44
Registriert seit: Jul 2003
FT 2012 auf Burg WaldeckFT  2008  in Mannenbach - CHFT 2007 in BergneustadtFT 2006 in NeuerburgFT 2005 in Seitenstetten - ATFT 2004 in Braunschweig
#20
 
Zitat:Original von der KAY:
Also geringe Menge = In aller Regel ohne jede Strafverfolgung. Und damit wir doch bei MP3 auch ne Zivilklage äußerst unrealistisch, weil wie groß ist die wahrscheinlichkeit, dass ein unternehmen sich ausgerechnet den, der sich 2 mal im monat seinen lieblingssong saugt, aussucht?

Du hast anscheinend noch nicht mitbekommen (kannst du bei heise.de aber nachlesen), daß mittlerweile Vertreter der MI (Musikindustrie) bzw. von denen beauftragte Anwälte automatisch Zivilklage gegen Tauschbörsennutzer erheben.
Dabei ist es unerheblich ob nur 1 Titel oder 1000 gezogen werden.
Das wird mittlerweile automatisiert durch Bots erledigt.
Auch wenn die Provider bei Zivilrechtsfällen die Verbindungsdaten nicht rausrücken brauchen und eigentlich auch nicht dürfen tun viele es trotzdem.
Die Telekom bzw. T-Online ist z.B. bekannt dafür regen Handel mit Verbindungsdaten zu treiben.
Was glaubst du warum sie die Daten monatelang aufbewahren obwohl bei Flatratenutzern dafür keine abrechnungstechnische Notwendigkeit besteht?
Schon mit der Speicherung verstoßen sie gegen (noch) geltendes Gesetz und es ist ihnen egal...
Und wie schon mehrfach in diesem Thread erwähnt wurde:
Zivilklagen, Abmahnungen und Schadensersatzansprüche können von jedem gegen jeden bei jeder berechtigten und unberechtigten Forderung gestellt werden.
Es wird auf jeden Fall erstmal sehr teuer, auch wenn kein Strafverfahren eingeleitet wird...

--
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29-12-2005, 05:33
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redhische Offline
Klampfer
***

Beiträge: 150
Themen: 33
Registriert seit: Jun 2004
#21
 
Danke, Aldo, vielleicht raffen sie es jetzt...
--
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BETTY !!!!!!!!!!!!!!!! Wo bist du ??????
30-12-2005, 02:43
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Aldo Offline
Frontmann
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Beiträge: 652
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Registriert seit: Jul 2003
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#22
 
Zitat:Original von redhische:
Danke, Aldo, vielleicht raffen sie es jetzt...

Ich unterstelle einfach mal: Nein, sie raffen es nicht.

P.S. Mit \"sie\" ist keine persönliche Wertung gemeint.

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30-12-2005, 02:55
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