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MP3 Downloads legal? - Druckversion

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RE: MP3 Downloads legal? - MadMoses - 24-12-2005

Mir is zu Ohren gekommen, dass ein neues Gesetz eingeführt wurde, das erlaubt, kleine Mengen MP3s Down zu loaden!
Wisst ihr irgendwas darüber?
Angeblich, weil man ansonsten zu viele Jugendliche einsperren müsste!
--
We rather die on our feet as to live on our knees!


- startom - 24-12-2005

Mensch, MadMoses, dein Thread ist zu früh!!!

Den hättest du erst einen Tag nach dem 31. März bringen sollen....
--
Gruss aus der Schweiz
Tom
[Bild: flag11.gif]


- Rurouni - 24-12-2005

Es ist nicht legal. Man wird nur nicht bestraft, wenn man eine gewisse Anzahl von von Liedern/Filmen runtergeladen hat und diese nicht zum Upload anbietet.
Ich meine aber, dass man aber die Dateien löschen muss, wenn die bei einem gefunden werden.


- Keiko - 24-12-2005

Zitat:Original von Rurouni:
Es ist nicht legal. Man wird nur nicht bestraft, wenn man eine gewisse Anzahl von von Liedern/Filmen runtergeladen hat und diese nicht zum Upload anbietet.
Ich meine aber, dass man aber die Dateien löschen muss, wenn die bei einem gefunden werden.

So hab ich das auch mitbekommen, allerdings noch mit einem Zusatz:
Provider sind nicht gezwungen die Daten eines Users rauszugeben, wenn die Polizei oder so danach fragt.

Ich übernehme aber keine Haftung für meine Aussage.

--
www.just-keiko.de.vu
JETZT MIT FORUM!
Besucht mich mal. :-)


- MadMoses - 25-12-2005

Das is ja mal cool!
Könnte bald wieder richtig rund gehen, wie damals zu Napster zeiten :look:
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- redhische - 25-12-2005

Zitat:Original von Rurouni:
Es ist nicht legal. Man wird nur nicht bestraft, wenn man eine gewisse Anzahl von von Liedern/Filmen runtergeladen hat und diese nicht zum Upload anbietet.

Mhhhh.... ich denke, das mit dem \"Bestrafen\" will meinen, es wird nicht als Straftat verfolgt.
Was aber nicht heißen will, daß man nicht in einer Zivilklage wegen Schadensersatz von irgendeiner Institution verklagt wird und auf horrende Summen verdonnert wird.

Macht bitte vorsichtig mit solchen Aussagen, es gibt hier Leute, insbsondere die Jüngeren, die noch nicht zwischen Straf und Zivilrecht unterscheiden können....

--
Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!


- Rurouni - 25-12-2005

Zu redhische:

Glaubst du? Die Regelung wurde eingeführt, um Gerichte zu entlasten und Schadensersatz bedarf doch auch Gerichtliche Entscheidung oder? Oder sagt man da ganz pauschal, dass der Film oder die Musikdatei so und so viel kostet und das soll dann an den Herausgeber gezahlt werden?

zu Keiko:

Das ist auch richtig so. Ein Freund von mir hat zu 60% ein eigenständigen Telefon und Internetanbieter in meiner Stadt aufgebaut, eingerichtet und selbst programmiert und leitet das Unternehmen. Der hat auch gesagt, dass die Polizeit immer das Vorhaben hatte, Traffic jedes Users zu überwachen. Das problem aber, dass da innerhalb weniger Tagen Terrabyte an Informationen zusammen kommen würden. Und das bei einer kleineren Stadt.
Also es ist technisch kaum möglich solche Informationen zu sammeln, sprich, was man wann runtergeladen hat und welche Seiten man besucht hatte.


- redhische - 25-12-2005

Zitat:Original von Rurouni:
Zu redhische:

Glaubst du? Die Regelung wurde eingeführt, um Gerichte zu entlasten und Schadensersatz bedarf doch auch Gerichtliche Entscheidung oder? Oder sagt man da ganz pauschal, dass der Film oder die Musikdatei so und so viel kostet und das soll dann an den Herausgeber gezahlt werden?

sagt man... was meinst du warum hier diese Archive alle geschlossen sind. Nicht wegen strafrechtlicher Konsequenzen sondern aufgrund reiner Abmahnungen und der damit verbundenen Kosten...

Nichts ist straffrei, was derzeit illegales Kopieren betrifft, wenn man erwischt wird. Oder meinst du im Ernst, daß eben geschlossene Tauschbörsen im nachhinein wieder legalisiert werden, nur weil die Justitz keine Zeit hat dem nachzugehen??

Lade mich mal irgendwann in deinen Elfenbeinturm ein. Ich wollte schon immer mal wissen wie sowas von innen aussieht
;D
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Wenn einer, der mit Mühe kaum geklettert ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der!!


- Ch@rly - 25-12-2005

Redhische hat absolut recht!

eine privatklage kann immer angestrengt werden ... egal wegen was immer. dabei spielt es überhaupt keine rolle ob eine handlung oder unterlassung per strafrecht verboten ist oder nicht. (sehr laienhaft ausgedrückt)
--
liederliche Grüße
[Bild: charly1.gif]
Wenn du nichts zu sagen hast, mach es einfach!
http://members.stasny-edv.at/charly/


- Rurouni - 25-12-2005

Zu redhische:

Tauschbörsen bleiben illegal. Auch wenn das Besitzen einiger Dateien nicht strafrechtlich verfolgt wird, wird das Anbieten zum Upload immer verfolgt.
Desshalb werden Tauschbörsen auch weiterhin nicht geduldet. Aber man kann sowieso recht wenig gegen diese machen.


- Oliver-Rocker - 26-12-2005

Irgendwie eine richtige Hanfdiskussion :-) das Besitz kleiner Mengen wird nicht verfolgt (natürlich steht nirgendwo wieviel eine kleine Menge ist) Der Konsum wird auch nicht verfolgt, lediglich das dealen.

Vielleicht verwechselt ihr hier etwas?
--
Die Sehenden heben sich Photos auf. Was machte der blinde Herr Stein? Er fing sich Geräusche, Geschichten, Musik in Dosen und Schächtelchen ein.


- FooFighter - 26-12-2005

Ich glaube es waren 10g die nicht verfolgt werden....

ist mir eigentlich auch egal obs nu erlaubt ist oder nich.. sie koennen uns ja nicht alle einsperren xD

Genauso wie ich Spitiruosen trinke, an Sylvester Feuerwerkskoerper rumschmeise (nagut dieses Jahr vielleicht nich) und in der Schule auf den Tisch male!!! Smile
--
Wenn alle an sich selbst denken, wird an alle gedacht


- redhische - 26-12-2005

Zitat:Original von Fo0:
Ich glaube es waren 10g die nicht verfolgt werden....

ist mir eigentlich auch egal obs nu erlaubt ist oder nich.. sie koennen uns ja nicht alle einsperren xD

Genauso wie ich Spitiruosen trinke, an Sylvester Feuerwerkskoerper rumschmeise (nagut dieses Jahr vielleicht nich) und in der Schule auf den Tisch male!!! Smile
--
Wenn alle an sich selbst denken, wird an alle gedacht


Auch wenn geringe Mengen als Bagatelle nicht strafverfolgt werden, ist und bleibt es ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und du kriegst nen Strafbefehl zugeschickt, der mit einer zu entrichtenden Geldsumme verbunden ist!!!!

Also doch Strafe....
--
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- Rurouni - 26-12-2005

Es ist doch wirklich egal.
Für wen von euch ändert sich etwas, nach diesem neuen Gesetz?

Alles bleibt immer gleich.


- der KAY - 26-12-2005

ja genau so wie ich das verstanden hab wird das ein \"geringe-Menge-Paragraph\" für MP3s, ähnlich wie bei Drogen. Also: \"Eine geringe Menge ist zwar eigentlich nicht legal, aber drücken wir ein Auge zu. Sonst müssen wir noch irgendwelche Menschenhändler freilassen, weil wir sie nicht fristgerecht verurteilen können, weil wir an dem Tag noch 2 Kleinkiffer und einen Typen, der sich sein Lieblingslied runtergeladen hat, verhandeln mussten\"
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