eine interessante frage!
texte und musik sind sogenanntes geistiges gut.
das ist urheberrechtlich geschützt. wenn du nun die texte und noten oder akkorde benutzt, dann machst es ohne das urheberrecht zu besitzen. es sei denn du hast dir die erlaubnis dazu geholt.
auf der anderen seite muss man sich die frage stellen, wer schützt denn das urheberrecht. nach dem motto \"wo kein kläger, da kein richter\"
davon darf man sich aber nicht täuschen lassen. in der letzten zeit häufen sich die abmahnungen bei verstößen gegen das urheberrecht von sogenannten abmahnvereinen.
wenn ein solcher verein die berechtigung von einem amtsgericht dazu bekommt, dann können die dich auf unterlassung verklagen. die hierdurch \"angeblich\" entstandenen kosten mußt du bezahlen!!! das können summen zwischen 250 - 5000 Euro sein. also kein pappenstiel.
mehr infos und ein gutes forum zu diesem thema findest du
hier
keep on rocking
:dance1:
kai
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Ein Urteil läßt sich widerlegen, ein Vorurteil nie.