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wegen der Urheberrechte... - Druckversion

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RE: wegen der Urheberrechte... - Semmel - 12-12-2002

Hi Leutz, hätte da mal ne Frage!

Ich habe mehrere Songs gecovert, aber die Songs komplett selbst gespielt und gesungen, daher nix aus dem Originalsong geschnitten. Ist es nun verboten, wenn ich diese Songs frei zum Download auf meine Homepage stelle? THX for HLP

8o 8o Bounce


- Kai - 12-12-2002

eine interessante frage!
texte und musik sind sogenanntes geistiges gut.
das ist urheberrechtlich geschützt. wenn du nun die texte und noten oder akkorde benutzt, dann machst es ohne das urheberrecht zu besitzen. es sei denn du hast dir die erlaubnis dazu geholt.
auf der anderen seite muss man sich die frage stellen, wer schützt denn das urheberrecht. nach dem motto \"wo kein kläger, da kein richter\"
davon darf man sich aber nicht täuschen lassen. in der letzten zeit häufen sich die abmahnungen bei verstößen gegen das urheberrecht von sogenannten abmahnvereinen.
wenn ein solcher verein die berechtigung von einem amtsgericht dazu bekommt, dann können die dich auf unterlassung verklagen. die hierdurch \"angeblich\" entstandenen kosten mußt du bezahlen!!! das können summen zwischen 250 - 5000 Euro sein. also kein pappenstiel.
mehr infos und ein gutes forum zu diesem thema findest du

hier

keep on rocking
:dance1:
kai
--
Ein Urteil läßt sich widerlegen, ein Vorurteil nie.


- Ch@rly - 12-12-2002

@ semmel!

deine frage hat weniger mit dem urheberrrecht zu tun, als mit den diversen abgaben (GEMA in deutschland und AKM in Österreich).
wenn du den song vermarktest kannst du erhebliche probleme bekommen (mal abgesehen von diversen unterlassungklagen weil du den song \"besser\" oder \"schlechter\" bringst als das original *kleinerscherz*)
entgegen der irrigen meinung liegt das urheberrecht nämlich nicht immer auch beim interpreten. urheber ist zb. der texter für den text und der komponist eben für die melodie. dieses recht ist nicht teilbar. diese urheber vergeben \"nutzungsrechte\" und diese rechte sind relativ leicht einklagbar.
dies ist nicht als bindende rechtauskunft anzusehen sondern lediglich meine private meinung (muß ich so schreiben sonst bekomme ich eine aufs haupt)

cu charly
--
BLUES & GROOV


- AndyTheke - 13-12-2002

...aber du musst nur einen Ton oder ein Wort verändern, dann isses neu......
--
Prost Bier

Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät !!!

Und nicht vergessen: Forumtreffen 23. - 25.5.03 in Braunschweig


- Philipp - 13-12-2002

@ andytheke: glaub nicht, dass das so funktioniert. da hat es auch schon einige klagen gegeben, wenn ein song gecovert wurde - selbst wenn der text oder die musik verändert wurden!