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wegen der Urheberrechte...
Semmel Offline
Schlagerfuzzi

Beiträge: 8
Themen: 3
Registriert seit: Dec 2002
#1
RE: wegen der Urheberrechte...
Hi Leutz, hätte da mal ne Frage!

Ich habe mehrere Songs gecovert, aber die Songs komplett selbst gespielt und gesungen, daher nix aus dem Originalsong geschnitten. Ist es nun verboten, wenn ich diese Songs frei zum Download auf meine Homepage stelle? THX for HLP

8o 8o Bounce
12-12-2002, 19:15
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Kai Offline
Klampfer
***

Beiträge: 118
Themen: 6
Registriert seit: Nov 2002
#2
 
eine interessante frage!
texte und musik sind sogenanntes geistiges gut.
das ist urheberrechtlich geschützt. wenn du nun die texte und noten oder akkorde benutzt, dann machst es ohne das urheberrecht zu besitzen. es sei denn du hast dir die erlaubnis dazu geholt.
auf der anderen seite muss man sich die frage stellen, wer schützt denn das urheberrecht. nach dem motto \"wo kein kläger, da kein richter\"
davon darf man sich aber nicht täuschen lassen. in der letzten zeit häufen sich die abmahnungen bei verstößen gegen das urheberrecht von sogenannten abmahnvereinen.
wenn ein solcher verein die berechtigung von einem amtsgericht dazu bekommt, dann können die dich auf unterlassung verklagen. die hierdurch \"angeblich\" entstandenen kosten mußt du bezahlen!!! das können summen zwischen 250 - 5000 Euro sein. also kein pappenstiel.
mehr infos und ein gutes forum zu diesem thema findest du

hier

keep on rocking
:dance1:
kai
--
Ein Urteil läßt sich widerlegen, ein Vorurteil nie.


Rock-Pop aus dem Münsterland
Ein Urteil läßt sich widerlegen, ein Vorurteil nie.
12-12-2002, 19:47
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Ch@rly Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 3,124
Themen: 148
Registriert seit: Mar 2002
FT 2005 in Seitenstetten - AT
#3
 
@ semmel!

deine frage hat weniger mit dem urheberrrecht zu tun, als mit den diversen abgaben (GEMA in deutschland und AKM in Österreich).
wenn du den song vermarktest kannst du erhebliche probleme bekommen (mal abgesehen von diversen unterlassungklagen weil du den song \"besser\" oder \"schlechter\" bringst als das original *kleinerscherz*)
entgegen der irrigen meinung liegt das urheberrecht nämlich nicht immer auch beim interpreten. urheber ist zb. der texter für den text und der komponist eben für die melodie. dieses recht ist nicht teilbar. diese urheber vergeben \"nutzungsrechte\" und diese rechte sind relativ leicht einklagbar.
dies ist nicht als bindende rechtauskunft anzusehen sondern lediglich meine private meinung (muß ich so schreiben sonst bekomme ich eine aufs haupt)

cu charly
--
BLUES & GROOV


Signatur gelöscht. Account wurde gehackt !
12-12-2002, 20:05
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AndyTheke Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 2,349
Themen: 375
Registriert seit: Jun 2002
FT 2021 in BrakelFT 2019 in BliensbachFT 2018 in SonsbeckFT 2017 in KastellaunFT 2016 in HohegeißFT 2015 in der AhrhütteFT 2014 in BliensbachFT 2013 in HattingenFT 2012 auf Burg WaldeckFT 2011 in Achenkirch - ATFT 2010 in WolfshausenFT 2009 in WolfshausenFT  2008  in Mannenbach - CHFT 2007 in BergneustadtFT 2006 in NeuerburgFT 2005 in Seitenstetten - ATFT 2004 in BraunschweigFT 2003 in Braunschweig
#4
 
...aber du musst nur einen Ton oder ein Wort verändern, dann isses neu......
--
Prost Bier

Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät !!!

Und nicht vergessen: Forumtreffen 23. - 25.5.03 in Braunschweig


Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift!
13-12-2002, 00:52
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Philipp Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 3,075
Themen: 104
Registriert seit: Feb 2002
#5
 
@ andytheke: glaub nicht, dass das so funktioniert. da hat es auch schon einige klagen gegeben, wenn ein song gecovert wurde - selbst wenn der text oder die musik verändert wurden!


\"Du bist ein Zauberer. Du kannst warme Luft zum Stinken bringen.\" (Esel, Shrek 2)
13-12-2002, 11:04
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