This forum uses cookies
This forum makes use of cookies to store your login information if you are registered, and your last visit if you are not. Cookies are small text documents stored on your computer; the cookies set by this forum can only be used on this website and pose no security risk. Cookies on this forum also track the specific topics you have read and when you last read them. Please confirm whether you accept or reject these cookies being set.

A cookie will be stored in your browser regardless of choice to prevent you being asked this question again. You will be able to change your cookie settings at any time using the link in the footer.


Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Brief an Manny
Eifeljanes Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 2,630
Themen: 108
Registriert seit: Dec 2003
FT 2023 in BrakelFT 2022 in SonsbeckFT 2021 in BrakelFT 2019 in BliensbachFT 2018 in SonsbeckFT 2017 in KastellaunFT 2016 in HohegeißFT 2015 in der AhrhütteFT 2014 in BliensbachFT 2013 in HattingenFT 2012 auf Burg WaldeckFT 2011 in Achenkirch - ATFT 2010 in WolfshausenFT 2009 in WolfshausenFT  2008  in Mannenbach - CHFT 2007 in BergneustadtFT 2006 in NeuerburgFT 2005 in Seitenstetten - ATFT 2004 in Braunschweig
#31
 
nachfolgend eine weitere, unser anliegen zwar offensichtlich ernstnehmnende, aber nicht wirklich hilfreiche antwort auf mein schreiben an den parteivorstand der spd (weiter oben in diesem thread):

Fraktion der SPD
im Deutschen Bundestag

Kulturpolitischer Sprecher

Eckhardt Barthel, MdB

Tel.: (030) 2 27 - 7 30 38
Fax: (030) 2 27 - 7 00 37

11011 Berlin, Platz der Republik 1

Herrn
[mein Name und Anschrift]
54296 Trier


Berlin, 4. Juli 2005

Abmahnungswelle gegen Betreiber von Internet-Seiten mit frei zugänglichen Liedtexten

Sehr geehrter Herr [mein Name],

Ihr Schreiben vom 21. März 2005 an Frau Andrea Nahles vom Parteivorstand der SPD wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. In Ihrem Schreiben machen Sie auf die Problematik hinsichtlich der Abmahnungen von Betreibern von Internet-Seiten aufmerksam, die auf ihren Seiten Song- und Liedtexte frei zugänglich machen. Nach entsprechender Prüfung des Sachverhalts möchte ich Ihnen darauf antworten.

Mit dieser Problematik hat sich auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages schon mehrfach befasst und auch gegenwärtig fordert eine aktuelle Petition eine rechtliche Überprüfung dieser Vorgehensweise sowie eine Änderung der urheberrechtlichen Regelungen. Da dieses Petitionsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, möchte ich der Entscheidung des Petitionsausschusses und des Deutschen Bundestages auch nicht vorgreifen. Gestatten Sie mir aber einige kurze grundlegende Anmerkungen zu machen.

Grundsätzlich ergeben sich aus der angesprochenen Problematik zwei Fragen: Zum einen stellt sich die Problematik der sogenannten \"Abmahnwellen\", die teilweise als sehr kritisch anzusehen ist. Hier werden wir die Entwicklung sehr sorgfältig beobachten und prüfen, ob und welcher Handlungsbedarf besteht. Daneben aber steht die Frage des \"digitalen\" Urheberrechtes im Mittelpunkt. Das Urheberrecht steht angesichts sich ändernden Erfordernisse der Informations- und Wissensgesellschaft und der damit zusammenhängenden technologischen Entwicklungsdynamik (Digitalisierung, globale Vernetzung etc.) vor großen Herausforderungen. Aus diesem Grund haben sich die SPD-geführte Bundesregierung und die Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag bei der Anpassung des Urheberrechtes an die neuen Herausforderungen stets für eine sorgfältige Abwägung zwischen den legitimen Interessen von Urhebern und Rechteinhabern sowie den Anforderungen der Wissens- und Informationsgesellschaft und einer zeitgemäßen Kulturpolitik eingesetzt.

So wurden im Urheberrecht sogenannte Schrankenregelungen formuliert, die in einem engen Rahmen Wiedergaben und Vervielfältigungen ohne die Zustimmung des Urhebers erlauben, beispielsweise zum Einsatz an Schulen oder zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung. Die Rechte der Urheber werden jedoch auch hier durch eine angemessene Vergütung gewahrt. Diese Schrankenregelung sollen einen gerechten Interessensausgleich zwischen dem Urheber und Rechteinhabern auf der. einen und den Nutzerinnen und Nutzern auf der anderen Seite garantieren.

Ohne wie gesagt der rechtlichen Überprüfung durch den Petitionsausschuss vorgreifen zu wollen, sei jedoch die Anmerkung gestattet, dass es aus kulturpolitischer wie übrigens auch aus mittel- und langfristiger unternehmensstrategischer Perspektive zumindest hinterfragt werden sollte, ob der Weg über Abmahnungen von Betreibern derartiger Seiten wirklich als der richtige und einzig mögliche Weg. angesehen werden sollte, oder ob hier nicht auch etwas mehr Sensibilität - auch im Interesse des Urheberrechtes - notwendig wäre. Denkbar wäre doch beispielsweise auch, dass auch die Urheber wie auch die Rechteinhaber von dieser nichtkommerziellen Zugänglichmachung von Lied- und Songtexten profitieren könnten.

Wir werden bei den weiteren Beratungen bei der Umsetzung des zweiten Korbes der Urheberrechtsreform, mit dem die Vorgaben der EG-Richtlinie zur \"Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft\" umgesetzt werden sollen, sehr sorgfältig prüfen, ob hier weitergehender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Ziel muss es aber sein, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Urhebern und Rechteinhabern sowie den legitimen Interessen der Allgemeinheit zu einer erlaubnisfreien Nutzung von Werken zu kommen, ohne jedoch den verfassungsrechtlich verbürgten Eigentumsschutz auszuhöhlen und den Kreativen die Grundlage für die Verwertung ihrer Leistungen zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Barthel
--
\"...brüh im Lichte dieses Glückes...\" (Sarah Connor-Nationalhymne) - www.eifeljanes.de


Justin Bieber: "God sent me to sing." Keith Richards: "No, I did not."
08-07-2005, 09:03
Homepage Suchen Zitieren
Trialrider Offline
Boxenträger
*

Beiträge: 19
Themen: 6
Registriert seit: Sep 2003
#32
 
Grüß dich Manny, servus Gregor.

Seit dem ich Gitarre spiele, sind nun reichlich 6 Jahre, habe ich mich eigentlich fast nur bei euch nach Songtexten umgesehen. Ja eine große Alternative gibt es noch - meistens aber hier. Zumal ja hier auch die Möglichkeit einer direkten Suche (Frage - Antwort) besteht.

Ich glaube kaum, dass ihr mit euren Seiten überhaupt Geld erwirtschaftet gescheige denn erwirtschaften wollt (Werbebanner), dass ihr davon Leben könnt. Eurem Ehrgeiz und Fleiß zolle ich sehr viel Respekt. Eure Seiten und Angebote habe ich zur eigenen musikalischen Bereicherung verwendet. Zu manchen Liedern gibt es eben nur hier oder da Text (mit Noten/Akkorden). Auch für die theoretische Ausbildung finde ich das Angebot in Ordnung. Mancherorts schon genannt: Was wird dann mal aus dem Musikunterricht, Lagerfeuerevents usw.

Das ergibt wie manch andere aktuelle Dinge einfach keinen Sinn. Es gibt weiß Gott mehr und wichtigere Probleme, um die sich Anwälte kümmern sollten, auch zum Wohle der Allgemeinheit. Es ist traurig, dass Leute mit \"Macht\", diese nur noch verwenden um Konten und Geldbeutel aus Gier nach Geld zu stopfen.

Ich stehe wie alle anderen auch, hinter euch, mit meiner vollen Breite. Evtl. schaffe ich es auch mal einen Brief zu schreiben, ist aber leider nicht so mein Ding. Bin auch gern bereit, wenn es so kommen sollte oder nur noch so gänge, einen Obulus zu entrichten...

Vllt. sollte man Sarah Connors Patzer als Zugpferd nehmen:

[Kampfslogan]

\"...brüh im Lichte dieses Glückes...\" (Sarah Connor-Nationalhymne)

Mit (öffentl.) zugänglichen Songtexten wäre das nicht passiert!

[/Kampfslogan]

Ich habe es mal aus Eifeljanes Sig. entnommen.

Die Daumen für eine uns gerechtwerdende Lösung drückend

Steffen
--
Yesterdays, Todays, Tomorrows - Kicking off your sorrows


Yesterdays, Todays, Tomorrows - Kicking off your sorrows
08-07-2005, 14:55
Suchen Zitieren
cyma2006 Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 2,187
Themen: 103
Registriert seit: Aug 2004
#33
 
Nachdem ich ein paar persönliche Zeilen und auch die Vorlage eines Formbriefes von\"rettet das internet\" an Frau Zypries gesandt hatte, kam doch noch eine reaktion:

Betreff:
Abmahnkosten; Offener Brief der Aktionsgemeinschaft \"Rettet das Internet\" an Frau Bundesministerin Zypries;



Sehr geehrter Herr [mein name]

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27. Dezember 2006 zum „Offenen Brief“ der Aktionsgemeinschaft „Rettet das Internet“. Frau Bundesministerin Zypries hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

In diesen Tagen erreichen mich zu diesem Thema eine Vielzahl von Bürgerbriefen. So ist es mir zu meinem Bedauern nicht möglich, auf jedes Schreiben individuell einzugehen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie sich auf der Web-Site www.rettet-das-internet.de über das Thema Abmahnung informiert haben. Ich gehe deshalb davon aus, dass Sie auch den dort veröffentlichten Brief von Frau Bundesministerin Zypries zu diesem Thema kennen. Trotzdem möchte ich die Rechtslage auch Ihnen gegenüber noch einmal im Zusammenhang darstellen:

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), auf dem die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen beruhen, wurde 2004 umfassend reformiert. Die Reform folgte im Wesentlichen den Ergebnissen einer Expertenarbeitsgruppe, die u.a. auch mit erfahrenen Praktikern besetzt war.

Bereits vor der UWG-Reform von 2004 war der Gesetzgeber missbräuchlichen Abmahnungen durch die Regelung des (damaligen) § 13 Abs. 5 UWG (heute: § 8 Abs. 4 UWG) entgegengetreten. Danach ist die Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen dann unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Überlegungen dahingehend, dass erstmalige Abmahnungen kostenfrei sein sollten, sind bei der Reform des UWG bewusst nicht aufgegriffen worden, da eine solche Regelung die Tätigkeit seriöser Verbände erschwert und aller Voraussicht nach zu vermehrten Wettbewerbsverstößen geführt hätte.

Bei der Reform wurde allerdings durch verschiedene Regelungen ein weitergehender Schutz gegenüber missbräuchlichen Abmahnungen vorgesehen, als er zuvor bereits bestand. Nach Inkrafttreten der Neufassung des UWG im Juli 2004 kann nur unter den Voraussetzungen des § 12 UWG abgemahnt werden. Die Kosten für die Abmahnung können dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG). Nach § 3 UWG ist zudem erforderlich, dass die Wettbewerbshandlung den Wettbewerb nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Ist dies allerdings der Fall, so umfasst der Kostenerstattungsanspruch die erforderlichen Aufwendungen. Der Maßstab hierzu ist vergleichbar mit demjenigen, der nach § 91 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (Notwendigkeit der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) gilt.

Danach kann ein Unternehmen in der Regel die für eine Abmahnung entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen. Weiterhin sieht § 12 Abs. 4 UWG vor, dass es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bei der Bemessung des Streitwerts wertmindernd zu berücksichtigen ist, wenn die Sache nach Art und Umfang einfach gelagert ist oder wenn die Belastung einer der Parteien mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert angesichts ihrer Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht tragbar erscheint. Der Geschäftswert der Abmahnung (d.h. die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten im außergerichtlichen Bereich) richtet sich nach der Höhe des für die Gerichtskosten geltenden Wertes.

Für Abmahnkosten eines Verbandes im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, dessen Tätigkeit speziell zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs dient, gilt im Übrigen ein anderer Maßstab als für Unternehmen: Abmahnverbände müssen sachlich und personell so ausgestattet sein, dass sie durchschnittlich schwierige Abmahnungen ohne anwaltliche Hilfe mit eigenen Kräften bearbeiten können. Für einen derartigen Verband kommt nur ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Personal- und Sachkosten in Form einer Kostenpauschale in Betracht. Diese Pauschale beträgt z.B. derzeit für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs 176,64 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Viele Zuschriften von Betroffenen machen deutlich, dass die bestehenden Regelungen zu den Abmahnungen noch verbessert werden müssen, um einen angemessenen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten zu gewährleisten. Diesem Ziel dient auch die von Ihnen angesprochene Gesetzesinitiative zur Deckelung der Abmahnkosten im Urheberrecht. Wie Sie wissen, sollen künftig bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 50 Euro betragen. Bei den übrigen Schutzrechten wie dem Marken- oder Patentrecht ist diese Ergänzung nicht erforderlich, da hier Abmahnungen ohnehin nur ausgesprochen werden können, wenn das Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt wurde. Der Gesetzentwurf soll Anfang 2007 vom Kabinett beschlossen werden.

Ich teile Ihre Auffassung nicht, dass diese Maßnahme in der Praxis ohne Wirkung bleiben wird. Eine Gebühr von 50,- € pro Abmahnung ist nicht kostendeckend, so dass die von Ihnen zu Recht kritisierte Praxis der Abmahnung zur Gewinnerzielung in dem von der geplanten Neuregelung betroffenen Bereich künftig nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marion Gorholt

Referat für Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und
Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin



wenigstens was...
--
_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
EDV-Systeme verarbeiten, womit sie gefüttert werden.
Kommt Mist rein, kommt Mist raus.

[Bild: staat.jpg]


_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
EDV-Systeme verarbeiten, womit sie gefüttert werden.
Kommt Mist rein, kommt Mist raus.
08-01-2007, 16:36
Suchen Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Impressum | gitarrenboard.de | Nach oben | | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation