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		| Sven   Godfather of Music
 
         
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 Themen: 221
 Registriert seit: Feb 2002
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				Hallo!
 Nun, mag sein das Gewerbe als Lehrer auch geht.
 Aber man sollte möglichst viel in den Gewerbeschein reinschreiben lassen. Kostet nix mehr.
 Es kostet nur unnötig wenn man später mal was nachtragen lässt.
 
 Was das Absetzen von Noten, Material usw. von der Steuer betrifft sieht das folgendermaßen aus.
 
 Sagen wir mal Du hast Einnahmen von 1000 Euro.
 Ausgabe (Noten, Material, etc.) von 800 Euro.
 Das ergibt dann einen Gewinn von 200 Euro.
 Solche Sachen wie (Noten, Material, etc.) sind alles Geschäftsausgaben, diese drücken den Gewinn.
 D.h. wenn Du irgendwann man soviel einnimmst das Du Steuern zahlen musst, drückst Du quasi so den Gewinn und sparst Steuern.
 Es sind ja nicht nur Sachen die Du für den Unterricht brauchst, die Du aufs Geschäft kaufst. Auch wenn Du mal ein Songbook, Gitarre, Mikro, usw. brauchst, sind das Geschäftsausgaben!
 Oder ein Abbo einer Musikzeitschrift.
 Kommen die Schüler zu Dir nach Hause, wären Heizkosten auch prozentual absetzbar. Kopien sind ja auch immer für den Unterricht, oder wie war das.
 usw. usw.
 Man darfs natürlich nicht übertreiben.
 
 Gruß
 Sven
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	| 08-02-2007, 23:42 |  |  
	
		| Gruselgitarre   Solist
 
         
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 Registriert seit: Oct 2006
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				Hi Oslo, 
nein, das Unterrichten ist als Gewerbe NICHT eintragungsplichtig. Kannst du z.B. hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung 
Auch als Azubi kann es sein, dass du Steuern (Lohnsteuer) bezahlst. Kommt auf die Steuerklasse und dein Einkommen an. Etwa ab 850 EUR Einkommen bist du lohnsteuerplichtig. Schau mal auf deine Lohnsteuerkarte - da stehts drauf...
 
Du hast völlig recht: wenn du keine Steuern bezahlst, kannst du auch keine Steuerrückzahlungen erhalten. Das alles ist also erst interessant, wenn du mit deinem Azubi-Gehalt UND der Unterrichtstätigkeit so viel verdienst, dass du Steuern zahlen musst.
 
Noch ein kleiner Tipp: Solltest du privat Unterrichten ohne dass das Finanzamt bescheid weiß, dann darf NIEMALS eine Quittung oder Überweisung an dich für Unterrichtsgebühren auftauchen. Sollte das FA so etwas nämlich finden, dann gibts Strafe (Schätzung, Nachzahlung, Anzeige... kann alles sein). Also alles bitte in bar (=typischer Satz eines Musikers    )
 
Grüße von Grusel
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	| 09-02-2007, 00:08 |  |  
	
		| Oslo   Moderator
 
         
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	| 10-02-2007, 20:28 |  |  
	
		| ronny   Moderator
 
         
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				@Oslo 
Ich hoffe, incl. dem Avatar von ParkbankEddie?! :-D    
Bye!
 
Ronny 
--  
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	| 12-10-2007, 18:43 |  |  |