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Gewerbe Gitarrenunterricht
Oslo Offline
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FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#1
 
Hallo Gitarristen! :-D

Wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, zähle ich den Privaten Gitarrenunterricht zu meinen größten Hobbies. Da das Ganze in letzter Zeit begann größere Ausmaße anzunehmen, würde ich diese Geschichte nun gerne rechtens machen.

Meine Frage: Lohnt sich ein Gewerbe Gitarrenunterricht? Oder: Gibt es hier sogar den ein- oder anderen, der sich hierfür ein Gewerbe angemeldet hat? - Der Unterricht läuft bei mir natürlich nur innerhalb der Freizeit; schließlich bin ich bloß Azubi Rolleyes

Solange mir die Vorteile dieser Aktion größer erscheinen als die Nachteile und die Kosten überschaubar bleiben würde ichs machen... nur fehlen mir noch die wichtigsten Grundinformationen!

--
Jimi at his best
06-02-2007, 14:49
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Oslo Offline
Moderator
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FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#2
RE: Gewerbe Gitarrenunterricht
sorry, Doppelpost

--
Jimi at his best
06-02-2007, 14:49
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Searcher Offline
Godfather of Music
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#3
 
frag mal nen steuerberater, es gibt welche die beraten einen ohne gebühr, gibt aber auch welche die wollen dafür geld sehen.

wenn du ein gewerbe (mit ausweisung der umsatzsteuer) anmeldest musst du jedes 4-tel jahr ne steuererklärung machen (ODER sogar jeden Monat - das steuerrecht hat sich glaube ich geändert -> also steuerberater)
alles was du zum unterrichten brauchst kannst du von der steuer absetzen (stühle, notenständer, stimmgerät, noten, gitarre, heizkosten für den unterrichtsraum, Lampen , fahrtkosten zu den schülern, ... -> steuerberater fragen). du must natürlich etwas zum versteuern haben, sonst kannste auch nix absetzen.


AL, der mit dem Schaf tanzt [Bild: smiley2918.gif]
06-02-2007, 15:59
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Oslo Offline
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#4
 
Habe mir folgendes durchgelesen:

http://www.studis-online.de/Karriere/gewerbe.php

Da steht u. A.:

\"Nach der Anmeldung Eures Gewerbes [...] erhaltet Ihr nach einiger Zeit Post vom Finanzamt. Ihr werdet gebeten (und seid dazu auch verpflichtet!), einige Angaben zu den von Euch erwartenden Umsätzen zu machen. [...]

Besonders der Teil zu den Umsatzsteuern (=Mehrwertsteuern) verdient Beachtung. Kreuzt Ihr den Punkt \"Auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird verzichtet\" (oder so ähnlich) an, so heisst das, dass Ihr trotz Eurer geringen Umsätze (Umsatz im letzten Jahr unter 16.620 €, im laufenden voraussichtlich unter 50.000 €) Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wollt, dafür aber umgekehrt auch die für von anderen gekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer verrechnen wollt. [...]

Kreuzt Ihr den genannten Punkt nicht an, dann braucht Ihr bei entsprechend geringem Umsatz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürft aber auf Euren Rechnungen auch keine Umsatz/Mehrwertsteuer aufführen.\"


Nein, mit meinem Gitarrenunterricht mache ich keinen so hohen Umsatz :-D
--
Jimi at his best
06-02-2007, 16:09
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ronny Offline
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#5
 
Du brauchst meines Wissens nichtmal ein Gewerbe anmelden, damit das legal ist...
Du brauchst bloß am Jahresende eine Steuererklärung machen und da dann Deine Einnahmen durch den Unterricht angeben.

Und wenn:
Dann mach Dich nicht selbstständig, dann werd freiberufler, falls das denn geht. Als Selbstständiger mußt Du Bilanzen anfertigen (bzw anfertigen lassen (-> Steuerberater) ) und das kostet nerven und/oder Geld, als Freiberufler gibts da eine andere Möglichkeit... (frag mich jetzt nicht genau, welche... Ich glaube, das nennt sich Kostenüberschußrechnung oder so ähnlich...)


Bye!

Ronny
--
Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung


Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung
06-02-2007, 16:24
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Sven Offline
Godfather of Music
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#6
 
Hallo!

@OsloFighter:
Also, ich bin ja selbstständig mit EDV Dienstleistungen.

Ich habe Gewerbe angemeldet.
Gewerbe ist deshalb sinnvoll, weil man mit dem Gewerbeschein in den Großhandel kommt.
Du meldest dann Gewerbe als Musikhändler mit Unterricht an.

Derzeit läuft das bei mir noch als Kleinunternehmer, d.h. ich muss keine Umsatzsteuer abführen und darf diese auch nicht auf Rechnungen angeben.
Grenze ist da 17500 Euro. Darüber ist man nicht mehr Kleinunternehmer.

Nach dem Du Gewerbe angemeldet hast, besorgst Du Dir den \"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung\".
Den ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
Notfalls Steuerberater fragen.

Steuererklärung wird am Jahresende gemacht.
Dazu benötigst Du den Bogen Steuererklärung + Anlage GSE.
Gibts im Internet zum Download. Man kann sogar direkt ausfüllen und dann wird ein pdf zum ausdrucken generiert.

Die Steuererklärung 2006 habe ich auch selber gemacht.
Habe den Steuerberater nur gefragt wie der Bogen ausgefüllt wird.

Zu den beiden Bögen dann einfach eine EÜR (mache ich in Excel) ausgedruckt beifügen und fertig.

Quittungen immer schön abheften, muss man zwar nicht mitschicken, aber im Faller einer Prüfung muss man das vorweisen können!

Du kannst dann ja auch einiges absetzen.
Werbekosten z.B. oder Fahrtkosten und Eintritt wenn Du mal zur Musikmesse fährst usw.
Anteilig Heizkosten müsste auch sogar absetzbar sein wenn die Schüler zu Dir kommen.

Vor allem musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären ob Du Gewerbe nebenbei betreiben darfst.
Machst Du das einfach so und der Arbeitgeber kommt dahinter ist das ein Kündigungsgrund.
I.d.R. wird aber kein Arbeitgeber etwas dagegen haben, so lange die Arbeit dort nicht darunter leidet und es keine Konkurrenz ist.

Entsprechend gibts auch Steuerfreibeträge.
Man darf nämlich erstmal ein bisschen was verdienen bevor man es versteuern muss.
Über den Kleinunternehmersatz wirst Du sicherlich nicht kommen, denn Du hast ja auch ein paar Ausgaben die den Gewinn wieder entsprechend drücken.

Wenn Du den Unterricht richtig offiziell laufen lässt, wirst Du um eine Erhöhung der Stundensatzes kaum drumrum kommen.
Da stellt sich wieder die Frage, ob die Kunden das mitmachen.
Da Du aber als Kleinunternehmer anfängst, wird das nicht so wild sein.

Gruß
Sven
06-02-2007, 16:50
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Gruselgitarre Offline
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#7
 
Hallo,

ich habe seit 14 Jahren einen Gewerbeschein und ihn für meine freiberufliche Unterrichtstätigkeit NIE gebraucht. Das macht nur Sinn, wenn du wirklich auch Musikalien vertreiben willst. (Und dafür wiederum brauchst du ein sogenanntes \"offenes Ladengeschäft\", sonst beliefern dich die meisten Händler nicht).

Also melde dich lieber nur als als Selbstständiger an. Für die Steuererklärung reicht die Anlage GSE. Dort trägst du unter \"Einkünfte aus selbständiger Arbeit\" deine Einnahmen und Ausgaben (Werbungskosten) ein.

Vorteil einer legalen Anmeldung beim Finanzamt:
du kannst jetzt alle Kosten (Gitarren, Noten, Saiten, Fahrtkosten zu Schülern, Unterrichtsraum etc.) von der Steuer absetzen.

Nachteil:
du bist jetzt als Lehrer bekannt und alles was du absetzt wird geprüft, bei zu großen Verlustgeschäften kann dir die Selbstständigkeit aberkannt werden und deine Tätigkeit als Hobby eingestuft werden (=fette Steuernachzahlung für dich). :teufel:


Viel Spaß bei der richtigen Wahl :-D
wünscht dir Grusel
06-02-2007, 21:59
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ov1667 Offline
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#8
 
Zitat:Original von Gruselgitarre:
...
Nachteil:
du bist jetzt als Lehrer bekannt und alles was du absetzt wird geprüft, bei zu großen Verlustgeschäften kann dir die Selbstständigkeit aberkannt werden und deine Tätigkeit als Hobby eingestuft werden (=fette Steuernachzahlung für dich). :teufel:
...

Moin,

soweit richtig aber mit der Einstufung als \"Liebhaberei\" sind die Finanzämter vorsichtig geworden, als ein \"Hobbypferdezüchter\" nach der Aberkennung plötzlich 6-stellige Umsätze machte, als seine Zucht erfolgreich wurde.

@OF
Solange sich die Umsätze im 4-stelligen €-Bereich pro Jahr bewegen, wird eher nichts passieren ... d.h. 10 Schüler x 52 Wochen x1 Stunde x 10€ wären 5200,-€/Jahr ... schaffst du das?

Gruß, Jens
--
Gibson - Inspiring cries of \"turn-that-damn-thing-down\" since 1952
What do you get when you throw a piano down a mine shaft?
A flat minor!


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
06-02-2007, 22:41
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Gruselgitarre Offline
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#9
 
Ja Jens, das ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden. MEIN Finanzamt hat tatsächlich versucht mir vor 4 Jahren meine berufliche Ausbildung (als Musiklehrer) abzuerkennen und damit ALLE steuerlichen Abzüge der letzten Jahre zu streichen. Steuernachzahlungsvorschuss: 1300EUR.

Traurig, aber leider wahr. Nach einem halben Jahr endlosem Schriftwechsels, Einreichung meiner Staatsexamen, ausführlicher Darstellung meiner beruflichen Tätigkeit stellte das FA das Verfahren ein. Leider kein Einzelfall in Braunschweig, einem Kollegen von mir ging es auch so. Wer weiß, wie es ausgegangen wäre, wenn ich keine Ausbildung gehabt hätte... *grusel*

Ich HOFFE das waren Einzelfälle...

Grüße von Grusel :-)
06-02-2007, 23:53
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Sven Offline
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#10
 
Hallo!

@Gruselgitarre:
Komisch, brauchen denn Deine Schüler keine Noten, Gitarren, etc.
Warum willst Du die woanders hinschicken, wenn Du es denen auch verkaufen kannst?

Gruß
Sven
07-02-2007, 11:17
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Gruselgitarre Offline
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#11
 
Hi Sven,

wie ich schon sagte, brauchst du für einen Handel ein offenes Ladengeschäft (offenes Geschäft mit Schaufenster). Und für 5-10% Marge bei Noten ein Geschäft mieten, das lohnt sich wirklich nicht. Im Vergleich zu der Unterrichtsgebühr sind Einnahmen aus einer kleinen Schülergruppe für Musikalien auch ziemlich gering.
Ich hatte dafür Abmachungen mit regionalen Händlern: wenn meine Schüler dort kauften, bekam ich eine Gewinnbeteiligung.

Aber diese Diskussion führt vom Themenstart weg, denn es geht doch nicht um ein Musikgeschäft, sondern freiberuflichen Gitarrenunterricht.

Grüße von Grusel
07-02-2007, 17:53
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Sven Offline
Godfather of Music
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Registriert seit: Feb 2002
#12
 
Hallo!

@gruselgitarre:
Das mit dem offenen Ladengeschäft ist Quatsch.
Ich bin z.B. PC Händler und Dienstleister und habe auch kein offenes Ladengeschäft.

Wenn man sich natürlich mit nem ansässigen Muskhändler arrangieren kann ist das auch ne sehr gute Sache.

Gruß
Sven
07-02-2007, 19:06
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Oslo Offline
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#13
 
Danke schonmal für die Tipps & Infos!

Werde noch einige andere Quellen zu Rate ziehen, bevor ich wirklich zum Rathaus gehe. Zumal ich mir immer noch unsicher bin, diese Aktion jetzt zu starten. Ist wahrscheinlich nicht der günstigste Zeitpunkt (Ausbildung); und vielleicht braucht man in 1-2 Jahren sowieso nicht mehr drüber reden... Obwohls schade wär.

@ ov1667: Teile deine Rechnung durch 2 und du kommst zum aktuellen (geplanten) Umsatz
--
Jimi at his best
08-02-2007, 13:47
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ov1667 Offline
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#14
 
@OF

Moin,

ich denke, dass sich bei deinem Umfang die Frage nach abzugsfähigen Ausgaben kaum stellen wird. Möchtest du sicher gehen, dass dir niemand an den Karren fahren kann, dann melde es an und erkläre gleichzeitig die geringen Umfang (§19 oder so). Dann bist du rechtlich abgesichert, kannst aber deine Aufwände nicht geltend machen.

Gruß, Jens
--
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Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
08-02-2007, 16:28
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Oslo Offline
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#15
 
Hab mir mal die Druckversion zu Gemüte geführt und komme zu folgenden nachhakenden Fragen:

Zitat:Original von Sven:

Du meldest dann Gewerbe als Musikhändler mit Unterricht an.

Wieso Musikhändler? Gibts nicht auch ne Sparte \"Privatunterricht\" oder so?

Zitat:Original von Gruselgitarre:

Vorteil einer legalen Anmeldung beim Finanzamt:
du kannst jetzt alle Kosten (Gitarren, Noten, Saiten, Fahrtkosten zu Schülern, Unterrichtsraum etc.) von der Steuer absetzen.

Noch mal bitte für den dummen Azubi: Warum sollte es für mich von Vorteil sein, das Equipment von der Steuer abzusetzen, wo ich doch zur Zeit überhaupt keine Steuern zahle? (Oder hab ich grad ein Brett vorm Kopf?)

--
Jimi at his best
08-02-2007, 21:17
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