Oslo
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06-02-2007, 14:49 |
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Searcher
Godfather of Music
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frag mal nen steuerberater, es gibt welche die beraten einen ohne gebühr, gibt aber auch welche die wollen dafür geld sehen.
wenn du ein gewerbe (mit ausweisung der umsatzsteuer) anmeldest musst du jedes 4-tel jahr ne steuererklärung machen (ODER sogar jeden Monat - das steuerrecht hat sich glaube ich geändert -> also steuerberater)
alles was du zum unterrichten brauchst kannst du von der steuer absetzen (stühle, notenständer, stimmgerät, noten, gitarre, heizkosten für den unterrichtsraum, Lampen , fahrtkosten zu den schülern, ... -> steuerberater fragen). du must natürlich etwas zum versteuern haben, sonst kannste auch nix absetzen.
AL, der mit dem Schaf tanzt
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06-02-2007, 15:59 |
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Oslo
Moderator
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Habe mir folgendes durchgelesen:
http://www.studis-online.de/Karriere/gewerbe.php
Da steht u. A.:
\"Nach der Anmeldung Eures Gewerbes [...] erhaltet Ihr nach einiger Zeit Post vom Finanzamt. Ihr werdet gebeten (und seid dazu auch verpflichtet!), einige Angaben zu den von Euch erwartenden Umsätzen zu machen. [...]
Besonders der Teil zu den Umsatzsteuern (=Mehrwertsteuern) verdient Beachtung. Kreuzt Ihr den Punkt \"Auf die Anwendung des §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird verzichtet\" (oder so ähnlich) an, so heisst das, dass Ihr trotz Eurer geringen Umsätze (Umsatz im letzten Jahr unter 16.620 €, im laufenden voraussichtlich unter 50.000 €) Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wollt, dafür aber umgekehrt auch die für von anderen gekauften Leistungen gezahlte Umsatzsteuer verrechnen wollt. [...]
Kreuzt Ihr den genannten Punkt nicht an, dann braucht Ihr bei entsprechend geringem Umsatz keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürft aber auf Euren Rechnungen auch keine Umsatz/Mehrwertsteuer aufführen.\"
Nein, mit meinem Gitarrenunterricht mache ich keinen so hohen Umsatz :-D
--
Jimi at his best
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06-02-2007, 16:09 |
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Sven
Godfather of Music
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Hallo!
@OsloFighter:
Also, ich bin ja selbstständig mit EDV Dienstleistungen.
Ich habe Gewerbe angemeldet.
Gewerbe ist deshalb sinnvoll, weil man mit dem Gewerbeschein in den Großhandel kommt.
Du meldest dann Gewerbe als Musikhändler mit Unterricht an.
Derzeit läuft das bei mir noch als Kleinunternehmer, d.h. ich muss keine Umsatzsteuer abführen und darf diese auch nicht auf Rechnungen angeben.
Grenze ist da 17500 Euro. Darüber ist man nicht mehr Kleinunternehmer.
Nach dem Du Gewerbe angemeldet hast, besorgst Du Dir den \"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung\".
Den ausfüllen und an das Finanzamt schicken.
Notfalls Steuerberater fragen.
Steuererklärung wird am Jahresende gemacht.
Dazu benötigst Du den Bogen Steuererklärung + Anlage GSE.
Gibts im Internet zum Download. Man kann sogar direkt ausfüllen und dann wird ein pdf zum ausdrucken generiert.
Die Steuererklärung 2006 habe ich auch selber gemacht.
Habe den Steuerberater nur gefragt wie der Bogen ausgefüllt wird.
Zu den beiden Bögen dann einfach eine EÜR (mache ich in Excel) ausgedruckt beifügen und fertig.
Quittungen immer schön abheften, muss man zwar nicht mitschicken, aber im Faller einer Prüfung muss man das vorweisen können!
Du kannst dann ja auch einiges absetzen.
Werbekosten z.B. oder Fahrtkosten und Eintritt wenn Du mal zur Musikmesse fährst usw.
Anteilig Heizkosten müsste auch sogar absetzbar sein wenn die Schüler zu Dir kommen.
Vor allem musst Du mit Deinem Arbeitgeber klären ob Du Gewerbe nebenbei betreiben darfst.
Machst Du das einfach so und der Arbeitgeber kommt dahinter ist das ein Kündigungsgrund.
I.d.R. wird aber kein Arbeitgeber etwas dagegen haben, so lange die Arbeit dort nicht darunter leidet und es keine Konkurrenz ist.
Entsprechend gibts auch Steuerfreibeträge.
Man darf nämlich erstmal ein bisschen was verdienen bevor man es versteuern muss.
Über den Kleinunternehmersatz wirst Du sicherlich nicht kommen, denn Du hast ja auch ein paar Ausgaben die den Gewinn wieder entsprechend drücken.
Wenn Du den Unterricht richtig offiziell laufen lässt, wirst Du um eine Erhöhung der Stundensatzes kaum drumrum kommen.
Da stellt sich wieder die Frage, ob die Kunden das mitmachen.
Da Du aber als Kleinunternehmer anfängst, wird das nicht so wild sein.
Gruß
Sven
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06-02-2007, 16:50 |
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ov1667
Godfather of Music
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Registriert seit: Mar 2004
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Zitat:Original von Gruselgitarre:
...
Nachteil:
du bist jetzt als Lehrer bekannt und alles was du absetzt wird geprüft, bei zu großen Verlustgeschäften kann dir die Selbstständigkeit aberkannt werden und deine Tätigkeit als Hobby eingestuft werden (=fette Steuernachzahlung für dich). :teufel:
...
Moin,
soweit richtig aber mit der Einstufung als \"Liebhaberei\" sind die Finanzämter vorsichtig geworden, als ein \"Hobbypferdezüchter\" nach der Aberkennung plötzlich 6-stellige Umsätze machte, als seine Zucht erfolgreich wurde.
@OF
Solange sich die Umsätze im 4-stelligen €-Bereich pro Jahr bewegen, wird eher nichts passieren ... d.h. 10 Schüler x 52 Wochen x1 Stunde x 10€ wären 5200,-€/Jahr ... schaffst du das?
Gruß, Jens
--
Gibson - Inspiring cries of \"turn-that-damn-thing-down\" since 1952
What do you get when you throw a piano down a mine shaft?
A flat minor!
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
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06-02-2007, 22:41 |
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