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Gewerbe Gitarrenunterricht
Sven Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 1,594
Themen: 221
Registriert seit: Feb 2002
#16
 
Hallo!

Nun, mag sein das Gewerbe als Lehrer auch geht.
Aber man sollte möglichst viel in den Gewerbeschein reinschreiben lassen. Kostet nix mehr.
Es kostet nur unnötig wenn man später mal was nachtragen lässt.

Was das Absetzen von Noten, Material usw. von der Steuer betrifft sieht das folgendermaßen aus.

Sagen wir mal Du hast Einnahmen von 1000 Euro.
Ausgabe (Noten, Material, etc.) von 800 Euro.
Das ergibt dann einen Gewinn von 200 Euro.
Solche Sachen wie (Noten, Material, etc.) sind alles Geschäftsausgaben, diese drücken den Gewinn.
D.h. wenn Du irgendwann man soviel einnimmst das Du Steuern zahlen musst, drückst Du quasi so den Gewinn und sparst Steuern.
Es sind ja nicht nur Sachen die Du für den Unterricht brauchst, die Du aufs Geschäft kaufst. Auch wenn Du mal ein Songbook, Gitarre, Mikro, usw. brauchst, sind das Geschäftsausgaben!
Oder ein Abbo einer Musikzeitschrift.
Kommen die Schüler zu Dir nach Hause, wären Heizkosten auch prozentual absetzbar. Kopien sind ja auch immer für den Unterricht, oder wie war das.
usw. usw.
Man darfs natürlich nicht übertreiben.

Gruß
Sven
08-02-2007, 23:42
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Gruselgitarre Offline
Solist
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Beiträge: 928
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Registriert seit: Oct 2006
#17
 
Hi Oslo,

nein, das Unterrichten ist als Gewerbe NICHT eintragungsplichtig. Kannst du z.B. hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbeanmeldung

Auch als Azubi kann es sein, dass du Steuern (Lohnsteuer) bezahlst. Kommt auf die Steuerklasse und dein Einkommen an. Etwa ab 850 EUR Einkommen bist du lohnsteuerplichtig. Schau mal auf deine Lohnsteuerkarte - da stehts drauf...

Du hast völlig recht: wenn du keine Steuern bezahlst, kannst du auch keine Steuerrückzahlungen erhalten. Das alles ist also erst interessant, wenn du mit deinem Azubi-Gehalt UND der Unterrichtstätigkeit so viel verdienst, dass du Steuern zahlen musst.

Noch ein kleiner Tipp: Solltest du privat Unterrichten ohne dass das Finanzamt bescheid weiß, dann darf NIEMALS eine Quittung oder Überweisung an dich für Unterrichtsgebühren auftauchen. Sollte das FA so etwas nämlich finden, dann gibts Strafe (Schätzung, Nachzahlung, Anzeige... kann alles sein). Also alles bitte in bar (=typischer Satz eines Musikers Rolleyes )

Grüße von Grusel
09-02-2007, 00:08
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Oslo Offline
Moderator
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Registriert seit: Nov 2002
FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#18
 
Keine Angst, darauf habe ich von Anfang an geachtet. Ist auch sehr viel unkomplizierter: Wenn mal eine Stunde ausfällt, wird eben nichts bezahlt; bei Daueraufträgen der Bank ist immer ne Rückzahlung fällig...

Was den Steuerkram angeht, muss ich vielleicht dazu sagen, dass ich Industriekaufmann-Azubi bin, und in dem Bereiche ein gewissen Vorwissen habe :-D Nur eben nicht in Sachen \"Gewerbe\" etc. Steuererklärungen erschrecken mich ergo wenig...
--
Jimi at his best
09-02-2007, 11:09
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Blackhawk88 Offline
Fingerpicker
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Registriert seit: Nov 2004
#19
 
man, wenn man von dieser ganzen \"deutschen\" bürokratie hört, hat man gar keine lust alt zu werden... da sieht man ja den wald vor lauter bäumen nich
--
-schlauer satz-


Ibanez AW-85
Fender American \'61 Strat mit DG-20
Fender American Stratocaster 1988
Fender Mexico Stratocaster
Epiphone \"the Dot\"

Fender Hot Rod Deluxe
Blackstar HT-5

Boss DS-1 Black Label
Boss MT-2
Boss GT-10
09-02-2007, 21:13
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Oslo Offline
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#20
 
Youre right - aber Auswanderen würde ich deswegen nicht Wink
--
Jimi at his best
10-02-2007, 20:28
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ParkbankEddie Offline
Crew-Mitglied
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Beiträge: 215
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Registriert seit: Aug 2006
#21
 
Mir ist nicht klar, warum Ihr unbedingt ein Gewerbe anmelden wollt.

Fakt ist: es ist zu unterscheiden zwischen Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und selbständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit ( § 18 EStG).

Gewerbe ist alles, was in § 15 EStG beschrieben ist (also Handel, Produktion, Handwerk etc.), selbständige freiberufliche Tätigkeit der ganze Kram aus § 18 EStG.

Der Vorteil bei einer selbständigen Tätigkeit nach § 18 ist, dass man keine Bilanz aufstellen muss und vor allem: Du hast keine Kammermitgliedschaft (die bei Musikladen mit Unterricht anfällt) und bist nicht Mitglied in der entsprechenden Berufsgenossenschaft.

Deine Gewinnermittlung erfolgt als selbständiger einfach per Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (ok, geht auch bei Kleingewerbe).

Da man als Unterrichtender nach § 18 selbständig machen kann, würde ich das einem Gewerbe (wegen der Kammerzwänge u.ä.) vorziehen.

Details verrät einem der Steuerberater oder das Finanzamt und das hier ist keine Rechtsberatung :-D
10-02-2007, 23:05
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Oslo Offline
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Registriert seit: Nov 2002
FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#22
 
Geschafft :p Hab mir heute mein Gewerbe Gitarrenunterricht angemeldet.
Danke nochmal für die Infos; die Druckversion dieses Threads hat mich bis ins Rathaus begleitet Smile
--
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MfG, Biggrin2 Marco.
12-10-2007, 17:04
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ronny Offline
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Registriert seit: Nov 2002
#23
 
@Oslo
Ich hoffe, incl. dem Avatar von ParkbankEddie?! :-D Wink

Bye!

Ronny
--
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12-10-2007, 18:43
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jerry_guitarsonic Offline
Klampfer
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#24
 
Moin,
falls man diesbezüglich ein Gewerbe anmeldet, muss man aufpassen, wie weit man mit der Krankenkasse klarkommt, wer auf Künstlersozialkasse setzt, könnte Schwierigkeiten bekommen, soweit ich weiß...
unbedingt ERST checken!
Gruß
J.
--
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12-10-2007, 20:58
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Gruselgitarre Offline
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#25
 
Zitat:Original von jerry_guitarsonic:
falls man diesbezüglich ein Gewerbe anmeldet, muss man aufpassen, wie weit man mit der Krankenkasse klarkommt, wer auf Künstlersozialkasse setzt, könnte Schwierigkeiten bekommen, soweit ich weiß...

Welche Probleme meinst du denn?

Ich war als Selbstständiger auch über die KSK versichert und hatte nie Probleme.

Grüße von Grusel
12-10-2007, 21:03
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jerry_guitarsonic Offline
Klampfer
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Beiträge: 130
Themen: 3
Registriert seit: Sep 2007
#26
 
Nun, man muss schließlich den künstlerischen, pädagogischen oder journalistischen Inhalt nachweisen, das fällt schwer mit einem Gewerbe mit dem man Gitarren vekauft. Klar, hängt natürlich vom Verhältnis ab, welche Tätigkeit überwiegt. Aber, trotzdem, aufpassen.
--
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12-10-2007, 21:30
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Gruselgitarre Offline
Solist
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Beiträge: 928
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Registriert seit: Oct 2006
#27
 
Hi,

ich weiß gar nicht, ob man als Geschäftsmann überhaupt in die KSK kommt. Der Hauptverdienst muss über Unterricht oder künstlerische Praxis bestritten werden. Das trifft ja auf einen Geschäftsmann nicht zu.

Ich musste nachweisen, dass ich eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung habe. Ein Nachweis über genügend Auftritte hätte auch gereicht.

Grüße von Grusel
13-10-2007, 10:47
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Oslo Offline
Moderator
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Beiträge: 3,114
Themen: 182
Registriert seit: Nov 2002
FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#28
 
Zitat:Original von ronny:
@Oslo
Ich hoffe, incl. dem Avatar von ParkbankEddie?! :-D Wink

Nee Wink ohne Bilder und Smilies natürlich

Das mit der Krankenkasse kommt auch hin Smile
--
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MfG, Biggrin2 Marco.
13-10-2007, 18:46
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