ronny
Moderator
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Und ich dachte, jeder hat das Recht am eigenen Bild...
Warum hat der Fotograf die Nutzungsrechte an einem Foto von mir bloß weil er es gemacht hat?
Edit:
Normalerweise müßte sich das eigentlich um eine Auftragsarbeit handeln. Man geht zum Fotografen, sagt \"Du machst mir ein Passfoto\", man bezahlt es, bekommt es ausgehändigt, und fertig. Daß der Fotograf dann das Nutzungsrecht an meinem Foto hat erscheint mir ähnlich wiedersinnig, wie wenn ein Tischler ein Nutzungsrecht an dem Bett, daß er mir auf Maß gebaut hat, hätte, und mir vorschreibt, ob und wie ich es benutze (\"Nicht zu zweit!! *fg*\"), und ob ich es später, wenn ich es nicht mehr brauche, weiterverkaufen darf...
Bye!
Ronny
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Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung
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22-07-2007, 10:50 |
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Ch@rly
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hi Ronny!
über den sinn oder unsinn von einzelnen gesetzen zu diskutieren erscheint mir - da nicht endenwollend - nicht zielführend.
nun zum lichtbild: schon aus der bezeichnugn lichtbild läßt sich vielleicht ableiten, das es sich bei einm foto um ein kunstwerk handelt (muß ja nicht wirklich eins sein, aber das denke ich mir bei manch gemalten bild auch oft).
anders als beim tischler (der mag vielleicht subjektiv wirklich künstlerische arbeiten .. aber eben nicht im sinne des urheberrechtsgesetzes).
das recht am eigenen bild bleibt ja vom urherberrecht im sinne der nutzung unberührt. wenn also ein fotograf von dir ein passfoto anfertigt so besteht von deiner seite her das recht am eigenen bild nicht aber das nutzungsrecht im sinne des urheberrechtes (ausgenommen selbstverständlich wenn das vorher vertraglich geregelt ist; zb. bei werbefotografie ec.).
trotz allem bleibt aber das urheberrecht immer beim fotografen (und ist auch nicht übertragbar .. beispiel: ein gemälde von van Gogh kann vom eigentümer veräußert werden; dessen ungeachtet wird aber im der meister van Gogh urheber des werkes sein und niemand würde auf die idee kommen dieses bild als seines auszugeben).
ok .. also weiter: du kannst dein passfoto verwenden um damit den pass und/oder personalausweis zu \"schmücken\" *ggg* du darfst aber das foto grundsätzlich nicht verkaufen ohne den urherber um erlaubnis gefragt zu haben.
anderesseits darf natürlich (ausgenommen vertaglich vereinbart) der fotograf dein bild nicht verwenden ... und schon gar nicht kommerziell.
nun kann man das natürlich weiter ausbauen und zb. von einem \"Landschaftsfoto\" ausgehen. hier gibt es ja grundsätzlich kein recht am eigenen bild. allerdings kann es ein recht auf das abgebildete gebäude oder dergleichen geben (sieh schloss Neuschwanstein). hier ist fotografieren nur dann erlaubt wenn ein kommerzieller nutzen ausgeschlossen weren kann. allerdings wird immer der fotograf urheber bleiben .. ob nun ein bild zu rechtens oder verbotenerweise angefertigt wurde.
und, so leid es mir für alle künstlerisch veranlagten tischler welche Ronny ein bruchsicheres bett anfertigen tut: deren arbeiten fallen nun einmal nicht unter das urheberrechtsgesetz.
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liederliche Grüße
Ich würde mich gerne geistig mit dir duellieren, aber ich sehe du bist unbewaffnet...
http://members.stasny-edv.at/charly/
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22-07-2007, 11:22 |
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Ch@rly
Godfather of Music
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Zitat:Original von AndiBar:
@charly
Falsch.
Jedes \"Werk\", das eine vom Gesetzgeber anerkannte Schöpfungshöhe besitzt (also gewisses maß an kreativität, eigenleistung etc) fällt unter einen gewissen Urheberrechtsschutz. Also auch ein schickes Bett.
Wo jetzt aber ein simples Passbild, das mit Standardpolaroidkameras in jeder Fotozelle zu machen ist, diese Schöpfungshöhe erreicht, ist mir unbegreiflich.
klar .. in deutschland ist die gesetzeslage ja absolut anders ...
(wenn man etwas nicht verstehen will, so versteht man es [vermutlich absichtlich] auch nicht ... im übrigen weigere ich mich dieses thema hier weiter zu vertiefen. dazu ist mir nicht nur der zeitaufwand zu hoch)
und wie bereits geschrieben: über den sinn und unsinn verschiedener gesetze zu diskutieren ist für die meisten von uns, welche wir ja daran nichts ändern können, sinnlos.
--
liederliche Grüße
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22-07-2007, 13:01 |
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jayminor
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@AndiBar
Du hast im Prinzip Recht, aber da stehen wir glaube ich an der Schwelle zum komplexen Raum der \"Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster\". Die sind ja auch irgendwie urheber-bezogen, und auch zu schützende Rechte (sofern man diese anmeldet). Ich glaube aber tatsächlich, dass man das anmelden muss, um Schutz zu erhalten. Das ist bei Kunstwerken anders, auch wenn eine Anmeldung von z.B. Musikstücken die Durchsetzung von Ansprüchen leichter macht. Zum Glück bin ich kein Jurist und muss das auch nicht genauer wissen, dafür gibt es ja dann die Anwälte und das Forum ;D
Oder warte mal, ich mach mich doch mal schlau ...
Ich finde, amm besten die Fotografen schließen sich der GEFA an (die es noch nicht gibt, aber die gründen wir dann einfach), die kann dann wie die GEMA (M für musikalisch) Gebühren für die Verwendung von Fotos (F für Fotos) einziehen ... also aufgepasst, wenn demnächst jemand bei der Meldebehörde Notizen macht, das sind meine Mitarbeiter, die die Verwendung von Passfotos notieren I)
@ Charly
mehr kann ich jetzt dazu auch nicht schreiben ... keine Zeit ....muss sofort einen Investor auftreiben ...
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wer übt fällt den Kollegen in den Rücken
Jörg
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22-07-2007, 13:09 |
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AndiBar
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Zitat:Original von Ch@rly:
(a)klar .. in deutschland ist die gesetzeslage ja absolut anders ...
(b)(wenn man etwas nicht verstehen will, so versteht man es [vermutlich absichtlich] auch nicht ... © im übrigen weigere ich mich dieses thema hier weiter zu vertiefen. dazu ist mir nicht nur der zeitaufwand zu hoch)
(d)und wie bereits geschrieben: über den sinn und unsinn verschiedener gesetze zu diskutieren ist für die meisten von uns, welche wir ja daran nichts ändern können, sinnlos.
(a) \"Absolut anders\" ist auch falsch. Gibt viele Gemeinsamkeiten. Ausserdem wurde das angegebene Urteil in Deutschland gesprochen, da werd ich mich ja wohl aufs deutsche Recht beziehen dürfen.
(b) Nett, dass du mir Ignoranz unterstellst. Dass du im gleichen Atemzug© nicht weiter darüber reden willst ist arm. Im Gegenteil, ich würds gern verstehn, nur kommt das Verbot, ein (in meinem Auftrag) geschossenes Passfoto von mir selbst nach Belieben zu verwenden mit meinem Rechts-/Gerechtigkeitsverständnis nicht ganz klar.
(d) merkwürdiges Demokratieverständnis...
Im übrigen find ichs interessant, wie mal wieder persönliche Pfründe die eigene Einstellung beeinflüssen. Wenn du hier ständig Abmahnwellen gegen Textseiten kritisierst und über das Forum aktiv umgehst, aber als Grafiker dann auf einmal wie wild aufs Urheberrecht bei Fotos pochst find ich das schon ziemlich zwiespältig. Im übrigen würds mich interessieren, was Paramount zu deiner Verfremdung des Spock-Bildes sagen würde...
@jay
Ich wollt hier auch keineswegs wieder das komplette Urheberrecht aufrollen. Ich weiß auch, dass es unglaublich schwierig ist, Grenzen abzustecken, ab wann es Schutz gibt, ab wann keinen. Ich würde die Grenze halt beim Passfoto noch nicht setzen, dort finde ich sie doch schon ziemlich absurd.
Die Idee der GEFA find ich aber geil, würd gut passen :-D
Abgaben auf Fileme, Apparate, Fotoalben, Speicherkarten, Handys...da würd schon was zusammenkommen, ich wär dabei *g*
(Man stelle sich vor, irgendwann zahlt man für sein Handy dann GEZ, klaro, kann man ja Fernsehn, GEMA wegen der Musikmöglichkeiten und GEFA wegen der kleinen Linse vorne dran :-D)
Gruß, Andi
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\"Ich möchte gerne sterben wie mein Großvater: Friedlich und im Schlaf und nicht in schreiender Panik wie sein Beifahrer\"
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22-07-2007, 13:51 |
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Ch@rly
Godfather of Music
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mein letztes posting zu diesem Thema:
ich wollte so einfach wie möglich meine Ansicht zum Unterschied zwischen dem Recht am eigenen Bild und Urheber erklären (wenn die nicht verstanden wurde/wird tut es mir leid .. schlecht erklärt )
Ronnys \"Tischler\" fand ich lustig und habe diesen einfach in die Erklärung eingebaut.
@ AndyBar!
ich wußte bisher nicht, das ich Grafiker bin *grübel* und schon gar nicht ist mir bekannt das ich mit \"meinen\" Bildern Geld verdiene .... solche indirekten Unterstellungen finde ich auch arm.
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liederliche Grüße
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22-07-2007, 15:05 |
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jayminor
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Zitat:Original von AndiBar:
@jay
Ich wollt hier auch keineswegs wieder das komplette Urheberrecht aufrollen. Ich weiß auch, dass es unglaublich schwierig ist, Grenzen abzustecken, ab wann es Schutz gibt, ab wann keinen. Ich würde die Grenze halt beim Passfoto noch nicht setzen, dort finde ich sie doch schon ziemlich absurd.
Die Idee der GEFA find ich aber geil, würd gut passen :-D
Abgaben auf Fileme, Apparate, Fotoalben, Speicherkarten, Handys...da würd schon was zusammenkommen, ich wär dabei *g*
(Man stelle sich vor, irgendwann zahlt man für sein Handy dann GEZ, klaro, kann man ja Fernsehn, GEMA wegen der Musikmöglichkeiten und GEFA wegen der kleinen Linse vorne dran :-D)
genau ! Passfotos fallen für mich persönlich auch nicht unter das Urheberrecht, stell Dir mal vor, der Automat am Bahnhof muss erst gefragt werden .... und dann redet der nicht mit einem ...tz tz tz ... wo das dann hinführt
Die Grundstruktur der GEFA sollten wir mal auf dem FT diskutieren, bis dahin finden wir vll einen Investor. jaysichmalsuchendumschaut
Mit dem Handy kann man übrigens auch religiöse Themen im Internet laden, religiöse Musik hören, Kirchen fotografieren, anderen eine Predigt halten ... also sollten wir am besten auch gleich die Kirchensteuer mit erheben
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Jörg
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22-07-2007, 16:13 |
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ov1667
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Moin,
eigentlich ist es doch ganz einfach:
man schließt einen Vertrag mit dem Fotografen ab, damit dieser handwerklich (und manchmal auch künstlerisch) ein Abbild erstellt. Er behält das Recht am Original (Urheber), der Kunde (Recht am eigenen Bild) das alleinige Recht, Kopien (Abzüge) zu erhalten. Ob diese nun digital oder auf Papier erfolgen, ist egal.
Für Websites kann man sich also immer an den Urheber wenden, um eine legale Kopie (Preis Verhandlungssache) zu erhalten. Ansonsten greift man eben selbst zur Web- oder sonstigen Cam ;-)
Gruß, Jens (der diesen Streit so gar nicht versteht ...)
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Gibson - Inspiring cries of \"turn-that-damn-thing-down\" since 1952
What do you get when you throw a piano down a mine shaft?
A flat minor!
Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
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22-07-2007, 19:04 |
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