ghetto
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Ich habe mittlerweile schon die 3. CD gekauft, die sich mit meinem DVD-Player (der zugleich CD-Player ist) nicht abspielen lässt. Kopieren konnte ich sie bisher aber problemlos (sogar ohne Kopierschutzknackprogramme, nur mit Nero Burning Rom). Somit habe ich die Titel auf einen Rohling kopiert, der überall einwandfrei funktioniert. Sind dann halt zwei CDs in der Hülle.
Oft ist auf der kopiergeschützten CD eine spezielle Software enthalten, mit der du den Inhalt auch am PC anhören kannst.
Gruß,
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GHETTO
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16-01-2006, 11:32 |
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cyma2006
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Ich kenn das von \"früher\", wo ich noch so chart-mucke gehört hab (jaja, asche über mein haupt) da hatte ich auch probleme,
aber des was ich jetz hör, hat meistens keine CopyProtection.
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_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
EDV-Systeme verarbeiten, womit sie gefüttert werden.
Kommt Mist rein, kommt Mist raus.
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16-01-2006, 14:44 |
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AndiBar
Godfather of Music
       
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@fisch
Die Frage hab ich mir auch schonmal gestellt. Liegt wohl an der neuen Rechtslage, dass es schon strafbar ist einen Kopierschutz zu knacken.
Wenn eine so kopiergeschützte Scheibe also kopiert wird, kann sich keiner mehr mit \"Sicherungskopie\" etc. herausreden (was bei ungeschützten CD´s eben erlaubt ist), dann setzt es auf alle Fälle was. Nicht fürs kopieren, sondern fürs knacken.
Damit werden allerdings nicht die organisierten Raubkopierer anvisiert (was ich unterstützen würde), sondern der normale End-Verbraucher, der seine gekaufte Platte auch mal im Auto mitnehmen will. Reisensauerei meiner Meinung nach.
Allein schon dieses herrliche Paradoxon: Das Recht auf eine Privatkopie besteht und ist unangetastet, aber um dieses Recht wahrzunehmen musst du anderes geltendes Recht brechen. Abartig.
Gruß, Andi
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\"Ich möchte gerne sterben wie mein Großvater: Friedlich und im Schlaf und nicht in schreiender Panik wie sein Beifahrer\"
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17-01-2006, 18:38 |
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ronny
Moderator
       
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@Andi
Ich müßte mich wirklich sehr irren, wenn es nicht so dadrin steht, bzw mein Bruder müßte sich sehr irren, denn der hat es ein paar mal so aus diversen Computer-Zeitschriften zitiert...
Ist allerdings möglich, daß die das in der letzten zeit, sprich halbes Jahr oder so, geändert haben...
Aber mal ganz davon abgesehen:
Wie wollten sie das überhaupt überprüfen? Es wird wohl kaum massenweise Razzien geben.... *g*
Und über das Recht, zu billigend in Kauf zu nehmen, daß mein Abspielgerät diese rechtmäßig gekaufte CD möglicherweise nicht abspielen kann, wegen des Kopierschutzes, könnte man dann auch nochmal diskutieren... ;-)
Bye!
Ronny
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Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung
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17-01-2006, 20:45 |
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frag-o-mat
Boxenträger

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Registriert seit: Jul 2004
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Aus der Wikipdia:
Zitat:Die Audio-CD ist eines der offiziellen CD-Formate, die in den sogenannten »Bunten Büchern« (siehe Rainbow Books) beschrieben werden und das Compact Disc-Logo tragen dürfen. Die Format-Spezifikationen der Audio-CD, korrekt als CD-DA bezeichnet, ist 1980 unter der Bezeichnung »Red Book« durch die ANSI ( IEC-908 ) standardisiert worden; diese Norm ermöglichte es, dass ursprünglich jeder CD-Player und jedes CD-ROM-Laufwerk jede Audio-CD abspielen konnte – solange sich die Plattenfirmen an die Norm hielten.
Das heißt, hat eine CD einen Kopierschutz ist es keine CD im Sinne der Norm, also eine kaputte CD.
Berechtigt fehlerhafte Ware nicht zum Umtauch oder zur Rückgabe im Geschäft?
Wenn ich eine Schinkenpizza kaufe und Salami drauf ist ist es doch auch keine Schinkenpizza und ich gebe sie zurück und verlange eine fehlerfreie Pizza.
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Apfelmus schmeckt gut.
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18-01-2006, 02:36 |
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DeeDee
Frontmann
      
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Themen: 28
Registriert seit: Mar 2003
  
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Zitat:Original von frag-o-mat:
Das heißt, hat eine CD einen Kopierschutz ist es keine CD im Sinne der Norm, also eine kaputte CD.
1. Der Red-Book-Standard ist keine gesetzliche, sondern eine technische Norm (von Sony und Philips geschaffen). Im Gegensatz dazu ist das Ausstatten einer CD mit Kopierschutz gesetzlich legitimiert (siehe mein erstes Posting)
2. Etwas, was nicht der Norm entspricht, muss nicht zwangsläufig kaputt sein.
Beispiel: Bier, das nicht nach dem Bayerischen (später deutschen) Reihnheitsgebot von 1516 gebraut wurde, darf dennoch in Deutschland verkauft werden (nachdem die EG diese damals gesetzliche Norm gekippt hatte).
Tatsächlich wird der Kopierschutz durch Manipulation und Hinzufügung von absichtlichen Lesefehlern erreicht. Somit kann man die CD technisch schon als \"kaputt\" ansehen
Meiner Meinung nach hilft da nur die konsequente Vermeidung des Kaufs solcher sog. Un-CDs sowie die Aufklärung darüber. Aber solange die Leute den Schrott fleißig kaufen und die Händler damit genug Umsatz machen, wird sich wenig ändern.
Also Leute: Beim nächsten CD-Kauf drauf achten und die CD ggf. auch stehen lassen, und wenn sie noch so toll erscheint! Was bringt es, wenn sie schließlich doch nicht abspielbar ist? Rückgaberecht gibt es meist keins oder nur auf Kulanz des Händlers.
Oder die Musik einfach selber machen!
Grüßle
DeeDee
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(Toleranzbeauftragter; notorischer Chat-Nerver)
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18-01-2006, 04:11 |
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