Schutzvorrichtung
Kammbläser
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RE: Happy Birthday
Unglaublich aber wahr: Singt man das Geburtstagslied „Happy Birthday to you“ kann das teure Folgen haben. Der beliebteste und meist gesungene Geburtstagssong ist nämlich Copyright geschützt!
Im privaten Rahmen darf man das Lied anstimmen, für das Singen in der Öffentlichkeit müsste jeder Nutzer dafür theoretisch GEMA-Gebühren bezahlen – ansonsten macht er sich strafbar. Das Medienunternehmen „Time Warner“ ist noch bis 2030 glücklicher Besitzer des Songs. Die Melodie stammt aus dem 19. Jahrhundert, der Text dagegen erst aus den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.
Rund zwei Millionen Dollar spielte \"Happy Birthday\" angeblich ein, dabei sei der Song doch längst weltweites Allgemeingut, meinen amerikanische Bürgerrechtler. Sie rufen dazu auf, dass jeder, der schon mal öffentlich \"Happy Birthday\" gesungen hat, sich bei dem Besitzer dieses Liedes schriftlich oder telefonisch entschuldigen und eine Entschädigung anbieten soll.
Außerdem soll jeder treue Staatsbürger den Leuten von Time Warner sofort melden, falls er Zeuge eines solchen unerhörten, aber unüberhörbaren Copyright-Verstoßes wird. Ziel ist, dass das Unternehmen in Briefen und Selbstanzeigen erstickt. Dazu haben die Bürgerrechtler auf ihrer Website ein Formblatt zum Herunterladen veröffentlicht.
Auf der sicheren Seite ist man in Deutschland, wenn man auf einer Geburtstagsfeier anstatt „Happy Birthday“, das Lied „Hoch soll er leben“ anstimmt. Denn dieses Lied kann der Gratulant jederzeit überall zum Besten geben. Oder etwa nicht?
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Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit fehlt.
Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit fehlt.
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22-03-2005, 09:08 |
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