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Elta 5.1 Soundkarte zu Verkaufen!
mini_michi Offline
Godfather of Music
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Beiträge: 2,833
Themen: 151
Registriert seit: Apr 2003
#1
RE: Elta 5.1 Soundkarte zu Verkaufen!
Hi, hab meine Elta 5.1 Soundkarte zu verkaufen...

zum aufnehmen auch ganz gut geeignet für das geld... *gg* habe jedoch jetzt meine Soundblaster, deshalb geht die hier weg...

>>Klick<<

Gruss, mini! :-)
--
Windows - für die einen ist es ein Betriebssystem, für die anderen der längste Virus der Welt...


To Do Is To Be (Nietzsche)
To Be Is To Do (Kant)
Do Be Do Be Do (Sinatra)
09-10-2004, 18:30
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Blooz Offline
Godfather of Music
********

Beiträge: 1,903
Themen: 119
Registriert seit: Mar 2004
#2
 
Hi Mini,

wenn du sie fuer Homerecording anbietest musst du angeben ob sie ASIO kompatibel ist (bzw ob es ASIO-Driver fuer die Karte gibt), und die Latenz angeben.
Aber 1 Euro ist dir ja auch so schon sicher.
10-10-2004, 12:02
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Aldo Offline
Frontmann
*******

Beiträge: 652
Themen: 44
Registriert seit: Jul 2003
FT 2012 auf Burg WaldeckFT  2008  in Mannenbach - CHFT 2007 in BergneustadtFT 2006 in NeuerburgFT 2005 in Seitenstetten - ATFT 2004 in Braunschweig
#3
 
@mini_michi

Zu deinem Disclaimer bei der Auktion:
Du (der Verkäufer) befreist dich angeblich hierdurch von jeglicher Mängelhaftung in deinen Auktionen: Angeblich droht nach dem neuen EU-Recht eine 2-jährige Zwangsgarantie, vor der man sich als Verkäufer nur schützen kann, wenn man diese Garantie in seinen Auktionen schriftlich ausschließt. Tatsächlich gibt es diese Garantie nicht, weder als deutsches Recht noch als EU-Recht! Dieser Disclaimer hat daher auch keine rechtliche Funktion. Der Verkäufer ist verpflichtet, Fehler in seinen Artikel nicht arglistig zu verschweigen. Wer das tut, muß natürlich auch weiterhin für seine fehlerhaften Artikel haften! Einzig private Verkäufer können die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (Die Begriffe \"Gewährleistung\" und \"Garantie\" werden oft verwechselt, siehe Rechtliche Tips) von 24 Monaten in ihren Auktionen ausschließen. Sie müssen dies aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben! Dies hat aber nichts mit dem angeblichen EU-Recht zu tun (gewerbliche Verkäufer können die Gewährleistung übrigens für gebrauchte Artikel auf 12 Monate beschränken - auch dies muß in der Artikelbeschreibung angegeben werden). §303BGB-Haftungsausschluss

Genauso unsinnig und falsch ist übrigens auch der auf diversen Webseiten zu findende Hinweis auf das Urteil des OLG Hamburg mit der Distanzierung von Inhalten bei Links.
siehe dazu auch hier.
--
Wofür gibt es Standards? Richtig: Dafür das sich niemand daran hält...
Dieser Beitrag wurde zu 100% mit freier Software erstellt.
- http://www.aldomania.de.vu -
10-10-2004, 12:48
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