Ich habe mich in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema befassen duerfen/muessen/sollen. Fuer mich hat sich dabei folgender Kenntnisstand ergeben:
Zitat:Original von ov1667:
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ja sicher bekommt ihr Ärger: der Urheber (Komponist) kann euch kräftig verklagen, wenn ihr sein Werk ohne seine Zustimmung öffentlich aufführt (darunter fällt auch das Internet).
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Jepp.
Zitat:...
Ausnahme: wenn ihr jeweils nur einen Ausschnitt der Songs reinstellt, der kürzer als 30s (45s? Mal bei der GEMA gucken) ist, sollte das straflos bleiben.
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Falsch.
Zitat:...
Im Zweifelsfall wäre es aber auch ein Gebot der Höflichkeit, die Komponisten um Erlaubnis zu fragen.
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Ich vermute mal, du hast noch nie mit einem Musikverlag ueber dieses Thema bzgl. eines konkreten Songs gesprochen, oder? Das hat mit Hoeflichkiet nix zu tun.
Das oben gesagte mit der oeffentlichen Auffuehrung ist richtig. Die GEMA bietet ein spezielles Lizensierungsmodell fuer Interpretenpromotion auf Websites an. Ist mit einigen Bedingungen verknuepft. Stark verkuerzt: ihr koennt 5 Songs fuer 100 Euronen pro jahr lizensieren. Es sind auch kuerzere Abos moeglich.
Das ganze ist als Streaming anzubieten. Da es mittlerweile genuegend freie Flash-MP3 Player gibt, ist das kein wirkliches Problem.
Hier sollte man uebrigens nicht nach dem Motto \"wird schon keiner merken\" verfahren. Die GEMA prueft (bzw. laesst pruefen) das in Deutschland recht intensiv. Sie schreibt auch gerne mal erst den boesen Brief und fragt dann, ob du vielleicht doch lizensiert hast. Die Quote scheint ihr dabei recht zu geben.
Myspaceseiten mit eingebettetem Player gehoeren hier uebrigens nicht dazu, da ihr nicht die Betreiber des Onlineangebotes von myspace seid.
Youtube Deutschland hat wiederum einen Rahmenvertrag mit der GEMA. Aber wer hat schon ein Musikvideo (o.k., Jemflower mit ihrem Spielleutesong schon - sehr schoen uebrigens).
Wir hatten kurz ueberlegt einen drehenden Plattenteller zu filmen und unsere Tracks als Musik dazu abzuspielen. Wir haben dann aber lieber den Hunderter abgedrueckt.
Dies sind die Auffuehrungsrechte. Dann sind da noch die Bearbeitungsrechte. Diese regelt nicht die GEMA. Hierzu ist eine Anfrage beim Autor/Verlag noetig. Wenn man das komplett sicher durchziehen will, sagen selbst die Verlage das dies lange dauern, viel Geld und noch mehr Nerven kosten kann. Deswegen mein Satz wegen der Hoeflichkeit da oben. Eine Sachbearbeiterin eines grossen internationalen Musikverlages sagte mir am Telefon, das man das eher lasch handhaben soll. Also keine schlafenden Hunde wecken. Auch nicht aus Hoeflichkeit.
Die gute Nachricht dabei: es gibt keine klare Trennlinie zwischen Interpretationen und Bearbeitungen. Fuer Interpretationen die recht nahe am Original sind, bedarf es keiner Genehmigung im Sinne des Bearbeitungsrechts. Deswegen kann mand as hier durchaus etwas lascher sehen. Bei Bearbeitungen (z.B. Uebersetzungen, neuen texten etc.) ist das natuerlich anders.
Ich kenne Leute die fuer Bearbeitungen von Songs, Vertraege vom Umfang des Telefonbuchs vorgelegt bekommen haben.
Ach ja, Nutzungsrechte gibt es ja auch noch. Ihr lizensiert bei der GEMA fuer einen bestimmten Zweck - i. A. Promotion. Diese Nutzung wird von Interpreten / Verlagen meist erst einmal locker gesehen. Es kommt natuerlich auf den Kontext an. Nutzungen im Zusammenhang mit Werbung oder frag- (oder auch nur diskussions-) wuerdigen Inhalten (reliegioese Themen, Gewaltverherrlichung, etc.) kann natuerlich auch ins Auge gehen.
Zusammengefasst:
Ueberlegt euch die Songs bei der GEMA zu lizensieren oder schreibt eigene. Wir haben den Vertrag mit der GEMA bereits ab Maerz 2009 gekuendigt, weil wir bis dahin mit Sicherheit eigene Songs aufgenommen haben.
Selbstverstaendlich ist das nur mein subjektiver Erkenntnisstand ohne Anspruch auf Vollstaendig- und Richtigkeit.
Das, wer sich online bewegt, eh mit einem Bein im knast steht, duerfte ja bekannt sein.
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Im a rambler, Im a gambler, Im a long way from home
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