lenus
Hardrocker
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also ich bin ebenfalls dabei
@fisch: wenn da steht dass der verlag es nicht erlaubt hat, dann soll das den musikverlägen ein schlechtes image bringen. und da mannys songarchiv sowie das lyricsarchiv viel besucht sind, werden viele leute damit konfrontiert und sind dann auf unserer seite.
so hab ichs verstanden und finde das dieser plan einen versuch wert ist!
lg
*lenus*
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Dont read my diary when Im gone.
OK, Im going to work now. When you wake up this morning, please read my diary. Look through my things and figure me out.
[Kurt Cobain]
Don\'t read my diary when I\'m gone.
OK, I\'m going to work now. When you wake up this morning, please read my diary. Look through my things and figure me out.
[Kurt Cobain]
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23-03-2005, 21:56 |
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RussianRocket
Frontmann
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Registriert seit: Jan 2003
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Grundsätzlich finde ich Mannys Vorschlag überlegenswert. Der Teufel steckt aber auch hier wieder im Detail. Wir kennen nämlich nicht das Innenverhältnis zwischen Urheber und Rechteverwerter (vgl. § 35 Urheberrechtsgesetz). So könnte sich beispielsweise der Urheber, das Recht an der Veröffentlichung des Liedtextes vorbehalten haben; da hat der Verwerter dann nichts mitzuschnacken. Das führt unter Umständen zu einem doppelten Aufwand.
Für nicht deutsche Songs wird alles noch komplizierter, da sei nochmal auf den geposteten Link von Key_to_guitar verwiesen:
www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Happy_Birthd ay.pdf
Zu Punkt 4 und 5 möchte ich noch mal einen Vorschlag in Erinnerung bringen, der nach meinem Kenntnisstand, rechtlich haltbar ist:
Bei Songs, für die es keine Zustimmung des Rechteinhabers gibt, werden nur die verwendeten Akkorde und ggf der Schlagrhythmus zur Liedbegleitung angegeben. Ein Verweis auf den Urheber des Songs und den Rechteinhaber könnte auch noch enthalten sein. Von jeder Textzeile bleibt nur das erste Wort als Orientierung stehen. Das vorhandene Material müsste \"nur\" umgepflegt werden. Den kompletten Text muss man sich anderweitig besorgen oder selbst erarbeiten.
Ich unterstelle mal, dass mit dem Vorschlag \"Verein\", eine juristische Person im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gemeint ist. Das sehe ich eher skeptisch, zuviel rechtliches Drumherum (vgl. §§21 ff. BGB).
Auf jeden Fall muss das neue Songarchiv auf rechtlich einwandfreien Füssen stehen, wie barbarossa schon anmerkte.
Natürlich bin ich bei der Arbeit auch dabei :-D
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Leiderln holds zsam, sonst gehts nimma recht lang.
Leiderln holds zsam, sonst gehts nimma recht lang.
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24-03-2005, 12:26 |
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TrinityNRW
Schlagerfuzzi
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2005
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Also ich habe diese Seite und das Forum hier (ja bin hier schon seit längeren mit nem anderen Namen angemeldet, hab nur den anderen Nick und das PW vergessen), bisher eher im passiven Part verfolgt und genutzt.
Aber nun scheint es ja wirklich auf jede Hilfe anzukommen. Und da mir die Seite beim Gitarre spielen lernen immer eine große Hilfe war, möchte ich jetzt natürlich auch helfen.
Also immer her mit den 10 Titeln inkl. Interpreten.
LG
Trinity
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29-03-2005, 19:08 |
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fuzzel
Fingerpicker
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Registriert seit: Jun 2003
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@Manny
Mit mir kannst du auch rechnen.
Bei Berliner- Interpreten würde ich auch persönlich anfragen.
Hast meine komplette Unterstützung.
Liebe Grüße
fuzzel
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Bluesknoten
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29-03-2005, 21:21 |
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Manny
Administrator
Beiträge: 3,378
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Registriert seit: Feb 2002
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Erstmal sorry, daß ich momentan ziemlich wenig Zeit habe mich hier blicken zu lassen. Neben meinem Job, der mich z. Zt. ziemlich fordert, habe ich natürlich viel zu lesen, Post, E-Mails , GB-Einträge und so gut ich kann auch hier im Forum, auch wenn ich mal nicht eingeloggt bin. Auch im www bereichten inzwischen immer mehr von dieser Abmahnwelle.
Nachdem ich die ein oder andere Meinung hier von Euch gelesen habe und der Aufwand mit den Verlagen oder Textern doch immens wäre, tendiere ich doch eher zu einer Passwortlösung, die aber rechtlich wasserdicht sein muss. Ich hoffe, daß sich dieser Alptraum nicht allzulange hinzieht.
Danke Euch allen.
Gruß
Manny
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Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst, man darf sie nur nicht dabei stören.
Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst, man darf sie nur nicht dabei stören.
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30-03-2005, 23:32 |
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