(13-07-2016, 08:30)Oslo schrieb: Zur 2. Frage: Fakt ist, wer Dienstleistungen in Rechnung stellt, darf das nicht ohne Anmeldung (Gewerbe/Freiberufllich/etc.) am FA vorbei machen.
Ich glaube hier sollte kurz eingehakt werden. Natürlich kann man als Freiberufler Geld verdienen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Entscheidend ist allerdings, dass trotzdem alle Einkünfte später dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung angemeldet (und dann versteuert) werden. Dafür reicht dann eine simple Einnahmen/Überschuss-Rechnung.
Der Vorteil eine Anmeldung als Gewerbe kann aber sein, dass man sich als "Kleinunternehmer" anmelden kann, so dass dann nach §19 des UStG die Rechnungen ohne den Ausweis von Umsatzsteuer gestellt werden können. Im Gegenzug kann man bei Anschaffungen aber auch die Mehrwertsteuer nicht geltend machen. Das Ganze geht allerdings dann auch nur bis zu Obergrenzen, die man im Internet nachlesen kann.