Aldo
Frontmann
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Registriert seit: Jul 2003
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Der Knackpunkt ist die Begründung der Kammer:
\"Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen...\"
Und als Folge daraus ergibt sich:
\"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann.\"
\"Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen.\"
Das heißt, jeder der ein Forum betreibt haftet generell für die Beiträge, die in diesem Forum eingetragen werden, ganz gleich ob er davon Kenntnis hat oder nicht!
Was mir nur wieder auffällt:
Der nicht unbekannte Anwalt Bernhard S. (verwickelt in die ftpworld.com- Geschichte) sitzt in München, der Heise-Verlag in Hannover: Warum wird das Hamburger Landgericht dafür hergenommen?
Das fiel schon öfter durch merkwürdige \"Rechtsprechung\" im Zusammenhang mit Internet und EDV auf...
Aber vielleicht ja gerade deshalb...
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Die Hitparade der am häufigsten falsch geschriebenen Wörter:
Platz 3: währe
Platz 2: Packete
Platz 1: Standart
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06-12-2005, 14:14 |
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