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Bandnamen schützen
jayminor Offline
Godfather of Music
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#8
 
ich hoffe Ihr habt da kein Geld für ausgegeben.

Ich glaube nämlich, nach deutschem Recht ist der Schutz nur gegeben, wenn er beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) angemeldet ist. Und dann muss er auch noch Kategorien zugeordnet sein.

Es kann also sein, dass Du den Bandnamen benutzen kannst, aber keine T-Shirts damit bedrucken darfst, weil jemand die Wortmarke für Textilien eintragen lassen hat. Wir haben das mit unserer Band grade einmal durch, dürfen unsere T-Shirts nämlich genau nicht mit unserem Bandnamen drucken, weil jemand für den Namen und die Benutzung auf Textilien eine Wortmarke angemeldet hatte. Es besteht dann eine Markenverwechslungsgefahr, daher wird sowas dann untersagt.

Ist affig, aber was will man machen ?

Falls Ihr also vorhabt, Merchandize zu machen, solltet Ihr beim DPMA einmal recherchieren, ob der Name bereits angemeldet ist.
Ich habs mal eingegeben, hier das Ergebnis:

http://register.dpma.de/DPMAregister/mar...7640655/DE

Die hinterlegten Klassen 11, 37, 42 sind im Text der Eintragung unten spezifiziert. Ihr dürftet mit dem Bandnamen hier also nicht kollidieren, da Ihr ja keine Apparate oder Verfahren so benennt.
Außer Ihr sagt, Eure Musik wäre zum Brainwashing geeignet, dann kommt es in einen Grenzbereich der Waschlösungen I)

greetz
Jay


Jay Minor y.a.p. (yet another picker) --> https://jay-minor.jimdosite.com/
01-09-2010, 17:08
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RE: Bandnamen schützen - von bernie1 - 31-08-2010, 12:47
[Kein Betreff] - von reliewsche - 31-08-2010, 20:16
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