This forum uses cookies
This forum makes use of cookies to store your login information if you are registered, and your last visit if you are not. Cookies are small text documents stored on your computer; the cookies set by this forum can only be used on this website and pose no security risk. Cookies on this forum also track the specific topics you have read and when you last read them. Please confirm whether you accept or reject these cookies being set.

A cookie will be stored in your browser regardless of choice to prevent you being asked this question again. You will be able to change your cookie settings at any time using the link in the footer.


Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abo-Abzocke im Internet
Oslo Offline
Moderator
********

Beiträge: 3,118
Themen: 182
Registriert seit: Nov 2002
FT 2015 in der AhrhütteFT 2010 in Wolfshausen
#7
 
Naja, die Sache ist die, dass eine Bestellung i.d.R. deine Willenserklärung (=WE) zum Kaufvertrag ist - nämlich entweder die 1. WE (die dann vom Vertragspartner bestätigt werden muss; \"Bestell- oder Auftragsbestätigung\" = 2. WE) oder die 2. WE (Bestellung auf ein verbindliches Angebot, d. h. die 1. WE kam schon vom Vertragspartner). Erfüllst du deinen Vertrag nicht (Nicht-Zahlung), hat dein Vertragspartner diverse Rechte. Auf diese Rechte will man selbst ja auch nicht verzichten, wenn z. B. das neu-gekaufte Effektgerät defekt ist oder der Musikhändler den vereinbarten Fixtermin nicht einhält...

Die Hintertür, die sich so ziemlich jeder Anbieter (verständlicherweise!!!) im Internet lässt, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ja klar, dass ist blöd und kostet Zeit, aber: Damit sollte man sich beschäftigen! Auf der Grundlage der AGB (sofern vorhanden) werden alle Verträge geschlossen und auf eben jene werden sich die Anbieter auch berufen.

Unterschriften braucht kein Mensch Wink Kaufverträge kannst du rein theoretisch auch per Handschlag abschließen. (Kein Witz)

Oben Genanntes bezieht sich jetzt aber eher auf Bushis Beispiel und nicht auf Telefonwerbung etc. Denn lt. AGB des Download-Anbieters war offensichtlich die Zahlung einer Gebühr mitinbegriffen! Das Argument: \"Ich wollt doch garnix kaufen\" zieht dann überhaupt nicht. Da hilft nur Anfechtung wegen Irrtums, den Bushi ja auch glaubhaft machen konnte...

@ MadMoses: Abzocker nutzen genau die Dinge, die nicht gesetzlich vorgegeben sind. Da gibt es noch viel zu viele Nischen und ganz davon abgesehen will ich auch nicht in einem Staat leben, der mir in jedem Detail vorschreibt wie ich meine Geschäfte abwickeln soll :p

Achtet einfach immer drauf, auf was ihr euch einlasst. Hat leider im Internet die unglaublichsten Formen angenommen, ist aber im \"normalen\" Leben auch nicht anders...
28-10-2008, 18:25
Suchen Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abo-Abzocke im Internet - von Oslo - 27-10-2008, 17:02
[Kein Betreff] - von Skydan - 27-10-2008, 17:24
[Kein Betreff] - von BackToEvil - 27-10-2008, 17:26
[Kein Betreff] - von BackToEvil - 28-10-2008, 14:44
[Kein Betreff] - von MadMoses - 28-10-2008, 16:52
[Kein Betreff] - von Der_Klassiker - 28-10-2008, 17:33
[Kein Betreff] - von Oslo - 28-10-2008, 18:25
[Kein Betreff] - von ov1667 - 28-10-2008, 21:10
[Kein Betreff] - von Sauron - 28-10-2008, 21:35
[Kein Betreff] - von Frank_Drebin - 29-10-2008, 01:12
[Kein Betreff] - von nils85 - 29-10-2008, 08:32
[Kein Betreff] - von DeeDee - 29-10-2008, 12:11
[Kein Betreff] - von Oslo - 29-10-2008, 14:42
[Kein Betreff] - von Panka77 - 30-10-2008, 14:13
[Kein Betreff] - von Aldo - 30-10-2008, 14:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Impressum | gitarrenboard.de | Nach oben | | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation