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GEMA-Ärger wegen eigener Songs?
Gruselgitarre Offline
Solist
********

Beiträge: 928
Themen: 24
Registriert seit: Oct 2006
#6
 
Hallo,

nein, die GEMA vertritt dich nur für registrierte Stücke und nicht für alle deine Stücke. Angemeldet werden sollen nur Stücke für die ein Aufkommen zu erwarten ist, sonst kann es ja auch keine Vergütung geben.

Ob du selbst oder andere deine (angemeldeten) Songs verwerten ist egal - zahlen müssen alle. Du bekommst aber als Mitglied dieses Geld über das Ausschüttungssystem zurück.

Myspace hat in der Registrierung die Klausel, dass keine geschützten Titel eingestellt werden dürfen. Sollte die GEMA eines Tages dort zugreifen können, muss nachgezahlt werden.

YouTube hat einen gültigen Vertrag mit der GEMA. Dort darf geschütztes Material eingestellt werden. Kleiner Tipp: es muss kein Video sein... zur Musik kann man auch einen Text einblenden oder ein Bild zeigen (geht im winmoviemaker ganz einfach). Das gleiche gilt für die Pauschalverträge mit Kirchen. Dort kannst du mit Konzerten viel Geld verdienen: du gibst deinen Auftritt bei der GEMA an und bekommst dafür Geld.

Als kleiner Fisch interessierst du die Fahnder der GEMA nicht besonders - zumal eine Nachzahlung auch immer eine Rückzahlung durch die GEMA bedeuten würde. Trotzdem verstößt du gegen Nutzungsrechte und das kann tatsächlich eine Strafe nach sich ziehen. Wie gesagt kann man aber mittlerweile die Sache auch im Netz wasserdicht machen.

Grüße von Grusel
13-05-2008, 00:45
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