Zitat:Original von grobi66:
mal ne ganz andere rechtliche Frage:
Ich hab meine Songs schon immer (als zusätzliche Absicherung) bei der GEMA angemeldet.
Absicherung gegen was?
Zitat:Kann die GEMA tatsächlich Ärger machen oder (Straf-)gebühren verlangen, wenn ich jetzt angemeldete 100%selbstkomponierte Songs eigenmächtig auf eine Homepage setze????
So wie du es schreibst, ja. Wenn du (genau) diese Werke bei der Gema angemeldet hast, ja.
Zitat:Wie ist das, wenn ich die Songs über myspace.com veröffentliche und per link von meiner Homepage auf myspace.com verweise? Diese Seite unterliegt ja dem USA-Recht und da kann die GEMA selbst ja nicht tätig werden, oder?
Verdammt duennes Eis. Als Betreiber eines Onlineangebotes bist du selbstverstaendlich fuer Links haftbar. In diesem Fall verweist du wissentlich (denn wie die Auffuehrungsrechte deiner eigenen Songs sind, wirst du wohl wissen) auf ein nicht rechtmaessiges Onlineangebot.
Zitat:Wie realistisch ist die tatsächliche (nicht nur theoretische) Gefahr, das ich wegen meiner eigenen Songs Ärger kriege?
Was erwartest du hier als fundierte Antwort? Kannst es ja ausprobieren.
Zitat:...
Du kannst ja mal mit der GEMA sprechen, ob du eine Werkanmeldung wieder aufloesen kannst. Wird wahrscheinlich nur zum Ende eines Abrechnungszeitraumes gehen. Du musst dich halt entscheiden ob du dir tatsaechlich Einnahmen von der Anmeldung versprichst (ich sehe die Ertragschancen als eher nicht so gross an) und die hier geschilderten Nachteile in Kauf nimmst oder die Auffuehrungsrechte selbst (auch an dich selber) vermarktest.
Mich wuerde in jedem Fall das Ergebnis interessieren, wenn du Kontakt zur GEMA aufnimmst. Versuch am besten jemanden in deiner zustaendigen Bezirksdirektion an die Strippe zu kriegen.
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