mal ne ganz andere rechtliche Frage:
Ich hab meine Songs schon immer (als zusätzliche Absicherung) bei der GEMA angemeldet.
Für eine Homepage hatten wir mit der ehemaligen Band damals das unsagbar chaotisch-bürokratische Verfahren der gebührenpflichtigen Anmeldung durchgekämpft , um 90-sec-Hörpröben einiger (wohlgemerkt eigener!) Songs per mp3 ins Netz zu stellen, dann diese Sache aber wieder aufgegeben.
Kann die GEMA tatsächlich Ärger machen oder (Straf-)gebühren verlangen, wenn ich jetzt angemeldete 100%selbstkomponierte Songs eigenmächtig auf eine Homepage setze????
Wie ist das, wenn ich die Songs über myspace.com veröffentliche und per link von meiner Homepage auf myspace.com verweise? Diese Seite unterliegt ja dem USA-Recht und da kann die GEMA selbst ja nicht tätig werden, oder?
Wie realistisch ist die tatsächliche (nicht nur theoretische) Gefahr, das ich wegen meiner eigenen Songs Ärger kriege?
Youtube.de will ich nicht nutzen, da ich keine brauchbaren Bandvideos habe.
Gibts irgendeine sinnvolle Möglichkeit kostenfrei selbstkomponierte GEMA-Songs zu präsentieren?
Ich habe keinerlei Verkaufsinteressen.
Oder sind meine rechtlichen Sorgen da völlig übertrieben? ?( ?( ?(
... wär schön wenn da jemand Tipps für mich hätte.
Viele Grüsse und Danke schon mal
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GROBI66
www.myspace.com/grobardix66
... alles fängt doch jetzt erst an