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Gitarre zurückgeben?!
ParkbankEddie Offline
Crew-Mitglied
****

Beiträge: 215
Themen: 4
Registriert seit: Aug 2006
#4
 
Also, grundsätzlich darfst Du in einem Forum keine Rechtsberatung erwarten. Das dürfen nur Rechtsanwälte o.ä.
Wende Dich daher für verbindliche Auskünfte an einen Anwalt, der hilft Dir weiter.

Auf freundschaftlicher Ebene daher unverbindlich nur folgendes:

Wenn eine gekaufte Sache nicht so funktioniert, wie sie soll, ist sie mangelhaft.
Du musst dem Verkäufer dann bis zu 2 Versuche zugestehen, das Ding zu reparieren. Dabei kann der Verkäufer nicht einfach irgendwas machen, sondern muss es so erledigen, dass die Sache funktioniert wie sie soll (also einfach ein bischen am Stecker wackeln dürfte nicht genügen).

Bekommt der Verkäufer das Teil mit den zwei Versuchen nicht vernünftig zum Laufen, kannst Du vom Vertrag zurücktreten und Dein Geld zurückverlangen. Der Verkäufer kann sich dann nicht mehr rausreden.
Dabei ist es auch egal, wenn zunächst die Buchse, dann der (das?) Poti und dann die Brücke abfällt, mehr als zwei Versuche wird er nicht haben, weil die Gesamtsache (Gitarre) mehrmals mangelhaft war.

Allerdings würde ich von Deinem Wunsch nach einer LP nichts erwähnen, bevor Du Dein Geld zurück hast...

Abschließend sei noch erwähnt: Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei. Es kann sich also lohnen, statt eines Rechtsstreits eine Einigung zu erzielen.
Außerdem würde ich nicht selbst Hand an die Gitarre anlegen, weil das Deine Gewährleistung und Garantie (sind zwei verschiedene Dinge) erlöschen lassen kann.
03-12-2006, 16:37
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Gitarre zurückgeben?! - von adrian-h - 03-12-2006, 13:10
[Kein Betreff] - von Jemflower - 03-12-2006, 14:11
[Kein Betreff] - von adrian-h - 03-12-2006, 15:14
[Kein Betreff] - von ParkbankEddie - 03-12-2006, 16:37

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