Niteblind
Godfather of Music
       
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>>also dreh ihm die Sicherung raus...... WM-Finale, 85. Minute wär ein guter Zeitpunkt<<
Welch satanischer Gedanke ! Har Har ! 
Dann solltest du deinem Nachbarn aber körperlich Überlegen sein,
der wird bestimmt zur Wildsau.
Nach Mietrecht ist es m.W. in Ordnung 2Std. täglich mit Beachtung der Ruhezeiten
zu üben. Die Lautstärke muss sich aber trotzdem in Grenzen halten, E Gitarre kann zu laut sein.
Ich würde dir empfehlen einen kleinen Kopfhörerverstärker zu kaufen,
die gibt´s inzwischen für´n Fuffi und klingen auch ganz gut.
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If you think it sounds good, then it sounds good !
(Bob Brozman)
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24-06-2006, 08:04 |
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Gitarre16
Saitenquäler

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Registriert seit: Jun 2006
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MetalHand: den hätte ich aber was erzählt!!!
Nein, ich spiele nicht,. das das ganze Haus bebt... dann würde ich es ja selber auch nicht aushalten. Ich habe nen Roland cube 30, und der ist dann so ca. beim 3. Strich mir der Lautstärke. Ich höre sogar noch bei manchen Stellen meine Anschläge vom Plek.
Aber naja.. ich werde dann mal meine ganzen Krempel nehmen und ihn ins Proberäumchen bringen. Den Spass mache ich mir.
--
www.band-schweigeminute.ch.vu
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24-06-2006, 10:39 |
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Fetzi_die_Tretmine
Godfather of Music
       
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Es gibt nichts Schlimmeres als Gitarristen die lautstark E-Gitarre üben. Haben hier in der Nachbarschaft (Gott sei Dank: Einfamilienhäuser) viele Menschen (so um die 14 bis 16 Jahre alt) die E-Gitarre spielen. Die müssen dann natürlich auch erstmal das Fenster aufmachen, damit es auch jeder hört, dass der tolle Kerl aus dieser Wohnung, mit dem offenen Fenster, E-Gitarre spielt. Wenns wenigstens gut klingen würde. Aber es ist wirklich nur schrecklich ;D
Die würden allerdings auch alle nur sagen, dass sie kühle Abendluft ins Zimmer lassen wollen I)
Ich würde auch mit einer A-Gitarre üben. Wenn mein Bruder in seinem Zimmer übt, geht mir das auch irgendwann auf den Senkel, weils teilweise 2 Stunden dasselbe Lied ist. Und so würde ich auch in einer Mehrfamilienwohnung reagieren. Selbst als Gitarrist, der teilweise auch 2 Stunden das gleiche spielt. Mir würds aufn Senkel gehen. Und das muss man leider Gottes OBJEKTIV und nicht SUBJEKTIV betrachten
Und Andy hatte schon recht. Wies in den Wald hineinschallt, so schallt es auch wieder hinaus...
lg
fetzi
Ps: \"Lüfte\" das nächste Mal zu ner anderen Zeit. Deine Nachbarn werden dich nicht \"cooler\" finden, wenn sie dein Gitarrenspiel hören können (kommt natürlich auf die spielerischen Fähigkeiten an ^^)...
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24-02-2007, 14:09 |
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ronny
Moderator
       
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@ParkbankEddie
Nuja, der Vorsatz ist doch egal, dann isses halt fahrlässig, oder nicht?
Und wenn Dateien keine Sache sind, dann ist es halt Computersabotage oder ähnliches.
Wenn ich auf ein anderes System einbreche und da Dateien lösche, ist das ja auch strafbar, warum sollte es nicht strafbar sein, ob nun vorsätzlich oder fahrlässig, Computerdateien auf andere Weise unbrauchbar zu machen?
Bye!
Ronny
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Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung
Wer zuletzt lacht hat die längste Leitung
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25-02-2007, 11:45 |
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martinexe
Hardrocker
    
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Registriert seit: Sep 2006
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und was wäre, wenn ihm dadurch ein riesen Schaden entstanden wäre, weil er grade nen neues Windows programmiert hat`??
weil vista so schelcht ist^^
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25-02-2007, 20:32 |
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ParkbankEddie
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Registriert seit: Aug 2006
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Zitat:Original von martinexe:
und was wäre, wenn ihm dadurch ein riesen Schaden entstanden wäre, weil er grade nen neues Windows programmiert hat`??
Nein, nein, Windows IST der Schaden... :-D
Ich versuche, das mal kurz zu fassen:
Strafrechtlich ist bei den meisten Delikten Vorsatz erforderlich. Wer nur fahrlässig handelt (ausser halt bei so wichtigen Angelgenheiten wie fahrlässiger Tötung etc.), kann nícht bestraft werden. Das ist auch sinnvoll, denn wenn z.B. Datenmanipulation fahrlässig begangen werden könnte, wäre jeder dran, der nur mal aus Versehen einen fremden Rechner zum Absturz bringt (bei Windows eine Dauergefahr...).
Zivilrechtlich reicht meistens Fahrlässigkeit. Wer also aus Versehen etwas kaputt macht, muss Schadenersatz bezahlen.
Daher kann man bei einer fahrlässigen Sachbeschädigung zwar nicht bestraft werden (also kein Knast), muss aber dem Eigentümer die Sache bezahlen.
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25-02-2007, 23:03 |
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martinexe
Hardrocker
    
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Registriert seit: Sep 2006
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wow, cool^^
Jura Student im 3 Semester?^^
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25-02-2007, 23:13 |
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