Muckemaker
Boxenträger

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RE: Copyright für eigene Songs
Weiss hier jemand, wie man sich das Copyright für eigene Songs sichert? Geht das übers Patentamt oder ist da gar ein Anwalt gefordert, was widerum eine Schweinekohle kosten würde...
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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!
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22-01-2007, 13:37 |
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MadMoses
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Ohh man bin heute extra um diesen Thread zu erstellen hier hergesurft und nun is schon jemand vor mir auf die Idee gekommen. Da flippst du aus
Meine Band und ich wollen auch unser erstes Album rausbringen. Und von ein paar Songs abgesehen bin ich wirklich wirklich stolz darauf. Habe deswegen auch Angst vor Ideenklau. Ich habe allerdings gehört man müsste die Aufnahmen und lyrics bei einem Anwalt hinterlegen lassen. Was is da dran? Was kostet sowas?
BTW: Weiss hier jemand wie viel es kostet den Bandnamen schützen zu lassen? Ich glaube aber das können wir uns eh nicht leisten.
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We rather die on our feet as to live on our knees!
Tiocfaidh Àr `La
--Join the IRA--
When you are so hungry that you believe in anything.
Well, they are selling you the politics of starving.
And what the fuck does that really mean to us.
Against Me!
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22-01-2007, 15:05 |
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Muckemaker
Boxenträger

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Zitat:Original von Ralfi:
Am besten den Song in schriftlcher Form und als Aufnahme veröffentlichen. Damit kannst du nachweisen, was du wann als dein geistiges Eigentum erstmalig publiziert hast.
Eine kostenlose Plattform für eine Publikation wäre dieses Forum und die Membersounds. Sicherheitshalber würde ich mir noch ein paar weitere Möglichkeiten suchen.
Stimmt, das wäre schon mal ne Möglichkeit für eine erste Absicherung. Aber es gibt da doch bestimmt sowas wie eine amtliche Eintragung, die im Streitfall keinen Spielraum mehr zulässt.
@MadMoses:
Ich weiss, ich weiss - Wieder mal Erster
@AndiBar:
Sehr gute Idee! Kostengünstig und absolut stichhaltig. Danke!
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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!
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22-01-2007, 15:39 |
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Die letzte Tröte
Boxenträger

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Registriert seit: Nov 2003
  
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www.myownmusic.de
www.mp3.de
MP3 Infotag muste ordentlich ausfüllen, mit vollem Namen des Urhebers (gibt ja die Rubrik Composer und original Artist.
Beim Upload auf dies genannten Server wird der Upload in einem Logfile festgehalten.
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Zitat eines kleinens Mädchens: Vitamine sind kleine Männchen, die auf dem Salat rumrennenn (ich bin Vegetarier)
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22-01-2007, 17:14 |
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ParkbankEddie
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Grundsätzlich ist eine Anmeldung bei einem Anwalt oder bei einer Behörde nicht erforderlich. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes automatisch.
Urheber ist, wer der Schöpfer eines Werkes ist. Und als Urheber stehen Dir grundsätzlich die im Urhebergesetz genannten Rechte zu. Da Musik im § 2 ausdrücklich als geschützes Werk genannt ist, ist das schonmal kein Problem.
Im Streitfall wirst Du daher nachweisen müssen, dass Du tatsächlich der Urheber der Musik bist. Hier gilt es, eine \"wasserdichte\" Methode zu finden.
Die MP3-Tags sind schonmal eine sinnvolle Sache.
AndiBar´s Idee ist sicher sehr gut, logischerweise sollte da alles einmal enthalten sein (CD, Noten, Proberaummitschnitt etc.) und der Umschlag verschlossen bleiben.
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22-01-2007, 18:01 |
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koffer
Schlagerfuzzi
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Registriert seit: Jan 2007
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So wie die mp_3 Geschicht funktioniert, sollte auch die Sache mit der VÖ eines Albums geklärt sein. Denn da steht normlaerweise ein Datum (Jahr) der Pressung im Booklet. Ausserdem gibt es Rechnungen, Glasmaster etc. Wer das alles schon geleistet hat ist damit auf relativ sicherer Seite. Wer ganz sicher gehen will, muss die Werke bei der GEMA anmelden. Wird dann im Rahmen einer CD VÖ recht kostspielig.
Gruss,
Koffer
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Wer üben muss, der kann nix!
ultra posse nemo obligatur!!
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23-01-2007, 17:31 |
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Muckemaker
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Registriert seit: Oct 2003
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Hmmm... also beim Anwalt kann ich jetzt schon die $-Zeichen in den Augen sehen. Hat hier jemand sowas schon mal gemacht? Wieviel kostet das grob?
Der mp3-Veröffentlichung im I-net trau ich nicht ganz. Wenn man in einem Medium nun wirklich alles faken kann, wenn man sich einigermaßen auskennt, dann ist das wohl ziemlich sicher das Internet. So oder so ähnlich wird das wohl auch der Anwalt des Song-Diebes in spe sehen.
Das Gute an der GEMA ist, dass du da amtlich als Autor des Songs eingetragen bist. Vor Gericht ist das sicher auch unantastbar, denk ich mal. Aber jeder, der mit der GEMA schon mal das Vergnügen hatte, weiss - die nehmens von den Lebenden. Sogar der Songwriter selbst darf dann für seine eigenen Werke blechen, wenn er sie in der Öffentlichkeit spielt. 2 Kumpels von mir haben diese Erfahrung schon mal machen müssen
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Let there be Light... Sound... Bones... GUITAARS!!!
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23-01-2007, 22:05 |
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