Mir fällt zum Thema \"FDJ\" noch etwas lustiges ein, welches in den Wirren der Wiedervereinigung irgendwie nicht geklärt wurde und bisher immernoch nicht definitiv geregelt ist.
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 (BVerwGE 1, 184 ff.) wurde die ,,Freie Deutsche Jugend\" in Westdeutschland wegen der Verfassungswidrigkeit ihrer Zielsetzung verboten. Die Entscheidung erging - vor Inkrafttreten des Vereinsgesetzes - auf Antrag der Bundesregierung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG), § 129 a Strafgesetzbuch (StGB) damaliger Fassung.
Und jetzt kommts: Fakt ist, daß die ,,FDJ\" in Westdeutschland weiterhin rechtskräftig verboten ist. Nach den oben zitierten gesetzlichen Regelungen ist es damit auch verboten, Ersatz- oder Nachfolgeorganisationen dieser Vereinigung zu bilden. Der Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot ist nach § 85 StGB unter Strafe gestellt. ebenso die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB). Daher ist das Tragen von Kennzeichen der verbotenen ,,FDJ\" in Westdeutschland strafbar.
Dazu auch noch dieses:
http://www.kds-im-netz.de/sonstiges/presse/hemd.htm
Naja, soviel zu deutscher Bürokratie... :-D
Aber nichtsdestotrotz wünsche ich euch viel Spaß!!!
Wäre ja auch gerne dabei...
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Wofür gibt es Standards? Richtig: Dafür das sich niemand daran hält...