Jemflower
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11-05-2008, 03:12 |
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babarossa
Godfather of Music
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Zitat:Original von grobi66:
mal ne ganz andere rechtliche Frage:
Ich hab meine Songs schon immer (als zusätzliche Absicherung) bei der GEMA angemeldet.
Absicherung gegen was?
Zitat:Kann die GEMA tatsächlich Ärger machen oder (Straf-)gebühren verlangen, wenn ich jetzt angemeldete 100%selbstkomponierte Songs eigenmächtig auf eine Homepage setze????
So wie du es schreibst, ja. Wenn du (genau) diese Werke bei der Gema angemeldet hast, ja.
Zitat:Wie ist das, wenn ich die Songs über myspace.com veröffentliche und per link von meiner Homepage auf myspace.com verweise? Diese Seite unterliegt ja dem USA-Recht und da kann die GEMA selbst ja nicht tätig werden, oder?
Verdammt duennes Eis. Als Betreiber eines Onlineangebotes bist du selbstverstaendlich fuer Links haftbar. In diesem Fall verweist du wissentlich (denn wie die Auffuehrungsrechte deiner eigenen Songs sind, wirst du wohl wissen) auf ein nicht rechtmaessiges Onlineangebot.
Zitat:Wie realistisch ist die tatsächliche (nicht nur theoretische) Gefahr, das ich wegen meiner eigenen Songs Ärger kriege?
Was erwartest du hier als fundierte Antwort? Kannst es ja ausprobieren.
Zitat:...
Du kannst ja mal mit der GEMA sprechen, ob du eine Werkanmeldung wieder aufloesen kannst. Wird wahrscheinlich nur zum Ende eines Abrechnungszeitraumes gehen. Du musst dich halt entscheiden ob du dir tatsaechlich Einnahmen von der Anmeldung versprichst (ich sehe die Ertragschancen als eher nicht so gross an) und die hier geschilderten Nachteile in Kauf nimmst oder die Auffuehrungsrechte selbst (auch an dich selber) vermarktest.
Mich wuerde in jedem Fall das Ergebnis interessieren, wenn du Kontakt zur GEMA aufnimmst. Versuch am besten jemanden in deiner zustaendigen Bezirksdirektion an die Strippe zu kriegen.
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12-05-2008, 00:45 |
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WS64
Klampfer
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12-05-2008, 10:53 |
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babarossa
Godfather of Music
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Registriert seit: Apr 2003
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Zitat:Original von WS64:
[quote]
...
Noch schlimmer.
Als Gema Mitglied gilt das für ALLE Deine Songs.
...
Hat dies schon mal jemand explizit angefragt? Offensichtlich ist sich die GEMA da selbst nicht so ganz einig.
Laut ihren FAQ sollen ja z. B. Werke, fuer die kein Aufkommen zu erwarten ist nicht angemeldet werden. Im gleichen Satz steht aber auch, das alle Werke angemeldet werden sollen.
Schoener Widerspruch in sich.
Im Berechtigungsvertrag das gleiche Spiel: Ganz oben steht, man setzt die GEMA als Treuhaenderin fuer alle gegenwaertig zustehenden und waehrend der Vertragsdauer zufallenden Urheberrechte zur Wahrnehmung nach bestimmten Punkten ein.
In §5 steht dann wiederum, das man bei nicht ordnungsgemaesser Anmeldung den Anspruch auf Verrechnung verliert.
Wenn das die einzige Konsequenz aus einer Nichtanmeldung von Werken ist, waere ja alles wieder im Lot. Wenn man fuer das Werk $$$ haben wollte, wuerde man es ja anmelden.
Ich gebe zu, dies loest bei mir einige Verwirrung aus. Deswegen kann und will ich derzeit auch nicht ausschliessen, das das von WS 64 geschriebene so vielleicht nur eine Urban Legend ist.
Interessantes Thema. Da es mich wohl demnaechst auch betreffen wird, sollten wir da mal nachfassen.
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12-05-2008, 11:22 |
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grobi66
Solist
Beiträge: 847
Themen: 60
Registriert seit: Jul 2004
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Danke für die Rückmeldungen.
Ich habe mir die Sache noch Euren Kommentaren nochmal überlegt. Da ich bisher fast alle vorzeigbaren Songs bei der Gema angemeldet habe, bleibt mir nur die Wahl, mich im Keller zu verkriechen oder die Sache so auszulegen, dass die GEMA nur bei finanzieller Nutzung meiner Song zuständig ist.
... solange ich keine Tonträger verkaufe und keinen Eintritt nehme, gestehe ich mir das Recht ein, meine eigenen Songs auch unentgeltlich aufzuführen oder ins Netz zu stellen.
Wenn die GEMA da wirklich absolut korrekt verfahren würde, wäre das Geld,was ich für die Nutzung meiner eigenen Werke zu zahlen hätte ja auch wieder an mich selber auszuschütten, oder?
Vom Rechtsgedanken wäre es auch irrwitzig, wenn ich mich als geschützter Urheber über die treuhänderisch beauftragte GEMA-Mafia gewissermaßen selber verklage und Dieter Bohlen, Ralph Siegel und tausend Winkeladvokaten dafür Kohle kriegen, weil ich ohne mir selbst Gage zu zahlen meine Lieder singe.
... ist von der Rechtssicherheit zwar immer noch nicht zufriedenstellend, aber ich hoffe, dass ich da wirklich nur der kleine Fisch bin, den dort keiner interessiert (Es gibt ja noch ganz andere öffentliche, kommerzielle und klare Urheberverstöße, wo richtig Kohle gemacht wird)
Sobald sich da mal CD-Verkäufe oder richtige Gagen ankündigen sollten, würde ich mich näher mit der GEMA-Bürokratie beschäftigen.
--
GROBI66
www.myspace.com/grobardix66
... alles fängt doch jetzt erst an
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18-05-2008, 14:12 |
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babarossa
Godfather of Music
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Registriert seit: Apr 2003
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Zitat:Original von grobi66:
...
... solange ich keine Tonträger verkaufe und keinen Eintritt nehme, gestehe ich mir das Recht ein, meine eigenen Songs auch unentgeltlich aufzuführen oder ins Netz zu stellen.
...
Kannst du so auslegen. Ist aber natuerlich ein Rechtsverstoss.
Zitat:...
Wenn die GEMA da wirklich absolut korrekt verfahren würde, wäre das Geld,was ich für die Nutzung meiner eigenen Werke zu zahlen hätte ja auch wieder an mich selber auszuschütten, oder?
...
Tut sie, abzueglich gewisser Gebuehren.
Zitat:...
GEMA-Mafia
...
Ich kann deiner Argumentation nicht ganz folgen. Schliesslich warst es doch DU, der die Songs dort angemeldet hat. Also musst DU dir doch irgend etwas davon versprochen haben. Vermutlich ne Menge $$$ zu machen. Und jetzt, wo der Erfolg sich nicht so richtig einstellt, sind die anderen die Boesen?
BTW die \"normale\" GEMA-Vertragsdauer betraegt 6 Jahre mit 1 jaehriger Kuendigunsgfrist (s. a. §10 Berechtigungsvertrag) - jeder Handyverkaeufer muss doch hier beim Lesen feuchte Traeume kriegen. Nur falls du da irgendwie wieder raus willst. Check also mal den genauen Beginn deiner Mitgliedschaft.
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18-05-2008, 19:52 |
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