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Dienstvorschrift fuer Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen - Druckversion +- Das große deutschsprachige Gitarrenforum (https://gitarrenboard.de) +-- Forum: Allgemeines (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Alles was sonst noch anfällt (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Dienstvorschrift fuer Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen (/showthread.php?tid=8258) |
RE: Dienstvorschrift fuer Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen - AndyTheke - 11-12-2003 Dienstvorschrift fuer Weihnachtsfeiern in Dienstraeumen I. Gruene Dienstweihnachtsbaeume (DWeihBm) DWeihBm sind Weihnachtsbaeume natuerlichen Ursprungs oder natuerlichen Baeumen nachgebildete Weihnachtsbaeume, die zur Weihnachtszeit in Dienstraeumen Aufstellung finden II. Aufstellen von DWeihBM DWeihBm duerfen nur von fachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass 1. der DWeihBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird. 2. der DWeihBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht. In schwierigen Faellen ist ein zweiter Beamter hinzuzuziehen, der die Senkrechtstellung ueberwacht und ggfs. durch Zurufe wie \"mehr rechts!\" oder \"mehr links!\" korrigiert .... 3. sich im Unfallbereich des DWeihBm keine zerbrechlichen Gegenstaende oder Anlagen, die in ihrer Funktion beeintraechtigt werden koennen, befinden. III. Beleuchtung Die DWeihBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Massgabe des Dienststellenleiters zu versehen. DWeihBm-Beleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen von brennbaren Stoffen mit Flammwirkung beruht (sogen. Kerzen, s.BA III 5-34-12-13 vom 12.2.72), duerfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten ueber das Verhalten vor, waehrend und nach einem Brand belehrt worden sind. Waehrend der Brennzeit der Beleuchtung hat ein Dienststellenangehoeriger mit abgeschlossenem SE-Lehrgang anwesend zu sein. Dabei sind Dienstfeuerloescher in angemessenem Verhaeltnis zur Anzahl der Beleuchtungskoerper bereitzustellen (fuer je 10 angefangene Kerzen ist ein Feuerloescher ausreichend). IV. Weihnachtfeiern in dienstlichen Raeumen In Org.-Einheiten mit hinreichend qualifiziertem Personal duerfen Krippenspiele aufgefuehrt werden. Um eine sinnvolle Ausgestaltung zu gewaehrleisten, sind dabei mindestens die im folgenden aufgefuehrten Rollen zu besetzen: - Maria (moeglichst weibliche Bedienstete oder diesen aehnliche Dienststellenangehoerige). - Joseph (aelterer Beamter des gehob. nichttechn. Dienstes, in Ausnahmefaellen auch des mittl. nichttechn. Dienstes). Es sind vorzugsweise Beamte mit Bart zu verwenden. - Kind (kleinwuechsige Angestellte beliebiger Verguetungsgruppen). - Esel/Schafe (geeignete Beamte des hoeh. techn. Dienstes, die sich in einschlaegigen Verwendungen bewaehrt haben). - Heilige Drei Koenige (die Entscheidung ueber die Besetzung liegt bei der Dienststellenleitung). IV. Singen in dienstlichen Raeumen Zum Absingen von Weihnachtsliedern oder anderem geeigneten Liedgut stellen sich die Bediensteten unter Fuehrung ihres jeweiligen Referatsleiters zwanglos um den DWeihBm auf. Dabei soll von einer Rangordnung Abstand genommen werden. Waehrend des Singens sind die Fenster zur Strassenseite der Dienstgebaeude geschlossen zu halten. Gruß, Andy -- Prost
- Sulb - 11-12-2003 ;D ;D ;D ...diese verordnung könnte bei mir auf der dienststätte hängen........ -- \"Ich weiß, daß ich nicht`s weiß\";D |