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Coversongs jetzt bei YouTube möglich! - GEMA/YouTube - Druckversion

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RE: Coversongs jetzt bei YouTube möglich! - GEMA/YouTube - jayminor - 14-11-2007

Hallo zusammen,
habe soeben folgende Info gefunden, könnte ja für manche hier interessant sein

Hörproben/Videos von Coversongs jetzt bei YouTube möglich! - GEMA/YouTube

Gemäß einer gemeinsamen Presseerklärung mit der GEMA und YouTube gibt es \"neue\" Möglichkeiten auf Basis einer neuen Vereinbarung für deutsche YouTube-Nutzer. Die Vereinbarung berechtigt deutsche YouTube-Nutzer zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der Videoplattform.

Siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98714

Das ist eine sehr gute Möglichkeit sein Können in Bild und Ton auch von urheberrechtlich geschützem Material in der \"Öffentlichkeit\" zu zeigen, ohne dafür extra GEMA Gebühren zu bezahlen zu müssen.

Eine Verlinkung zu YouTube für eigene Beiträge für Hörproben ist möglich und erwünscht.


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wer übt, fällt den Kollegen in den Rücken
Smile Jörg


- MadMoses - 16-11-2007

Ja aber des war doch schon immer erlaubt oder ned?
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We rather die on our feet as to live on our knees!
Tiocfaidh Àr Là
--Join the IRA--


- Jemflower - 16-11-2007

Das war eher eine Grauzone.
Da man für seine Darbietung kein Geld kassieren kann und die Qualität ohnehin selten das Original erreicht (mangels Aufnahmetechnik oder Können oder Trieb zu solchem Perfektionismus), hat das wohl keine wirklich Grundlage für eine erfolgreiche Klage gehabt.

Es ist realistisch gesehen eher so, dass wenn Anne Kazubke aus Bottrop einen Song covert, das Interesse am Original geweckt wird und dieses dann möglicherweise käuflich erworben wird. Wenn dies nur in einem Hundertsterl-Promille aller Fälle passiert, dann haben die GEMA, der Künstler und sein Label Geld verdient, ohne dafür einen Cent für Werbung ausgegeben zu haben.
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Mach das Glas zu Eis, das schmilzt wenn man es berührt
Doch Menschen ohne Stern sehen nicht, wie das passiert


- jayminor - 17-11-2007

Zitat:Original von MadMoses:
Ja aber des war doch schon immer erlaubt oder ned?
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Also erlaubt war es ganz sicher nicht.

Aber es wurde nicht weiter \"verfolgt\" u.a. vielleicht aus den Gründen die Jem bereits anführte. Da wurde stillgehalten, also wo kein Kläger da kein Richter.

Aber frag mal die diversen Musik-Foren- und Plattformbetreiber, was sie zum Thema Abmahnwellen sagen können. Da ging es darum, dass Titel als Coverversion öffentlich plaziert wurden (als Musik oder Text, oder Tabs, oder Noten), was alles ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist, wenn die Genehmigung nicht vom Urheber eingeholt wurde. Und selbst dann läßt das noch eine Auseinandersetzung bzgl. der Verwertungsrechte (meist mit Musik-Verlagen) offen.
YouTube hat jetzt nicht ohne Grund eine solche Vereinbarung mit der GEMA geschlossen, da bestand wohl permanent die Gefahr abgemahnt zu werden.
Und wenn ich lese, es wurde über die Vereinbaung Stilschweigen vereinbart, ist zumindest zu vermuten, das YouTube nicht unerhebliche Pauschalbeträge an die GEMA zahlt, um aus dem Abmahnrisiko raus zu kommen. Aber das ist wie gesagt eher Spekulation meinerseits.
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Smile Jörg


- babarossa - 17-02-2008

Hat mittlerweile jemand etwas zuverlaessigere Erkenntnisse als das in diversen Foren kursierende Halbwissen und die recht schwammige Presseerklaerung gefunden?

Der Onlinehilfe zu Youtube ist der Begriff GEMA voellig unbekannt. Auf den Webseiten der GEMA wird man auch nicht recht fuendig.

Ansonsten: hat jemand konkrete Kenntnisse (z.B. eigene Erfahrungen) zu aktuellen Moeglichkeiten (und Kosten), gecoverte Songs zu Promozwecken online zu stellen ohne mit einem Bein im Knast zu stehen?

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Well, we busted out of class, had to get away from those fools,
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bruce springsteen - no surrender


- andy456 - 17-02-2008

@babarossa du brauchst nur bei der Gema schaun, bzw. da anrufen, dort erfährst du alles wie du wo und was anmelden musst!

wurde mir so mal selber gesagt, das dort alles steht!Hier zum beispiel

Gruß ANdy
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- jayminor - 17-02-2008

Die GEMA hat das hier auf der eigenen Seite veröffentlicht:

http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=668&cHash=192fc044e7


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Jay Minor y.a.p. (yet another picker)


- babarossa - 18-02-2008

Andy, wenn dort ALLES stehen wuerde haette ich wohl nicht hier gefragt. Speziell die Youtube-Regelung wird dort mit keinem Wort erwaehnt.

Aber dort ist zumindest, die 100-Euronen-Regelung so beschrieben, wie ich sie auch in Erinnerung hatte. Kurzfassung: 5 Coversongs auf eigener Homepage ohne Geldverdienen kosten 100 Taler pro Jahr.

Jay, eben diese Presseerklaerung ist mir nicht \"schwarz auf weiss\" - soll heissen praezise - genug. Ich werde morgen mal versuchen, dort jemanden ans Telefon zu bekommen.

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- andy456 - 18-02-2008

Ja Stimmt, ich ginge jetzt von dieser 100 Euro regelung aus!

Falls du etwas in erfahrungbringst wäre ich über dieser Info auch sehr dankbar!

So long Andy
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- babarossa - 19-02-2008

Aalso, nach einem kurzen Telefonat mit der GEMA stellt sich folgendes dar:

Der bereits erwaehnte Rahmenvertrag deckt die Auffuehrungsrechte der entsprechenden Werke ab. Nicht abgedeckt sind dabei die Nutzungsrechte fuer das Werk (die sind uebrigens auch nicht beim oben erwaehnten 100-Euro-Ablassbrief dabei). Diese sind nach wie vor entsprechend beim Urheber zu erfragen.

Ich lass das mal so im Raum stehen.

Uebrigens, hat einer von Euch die Telefonnummer von Elvis? Wuerd ihn gerne fragen, ob ich seine Songs covern darf.

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- andy456 - 19-02-2008

Also diese Nutzungsrechte, bezieht sich das auf die Veränderung der Songs also kein 1:1 Cover? oder wie die Songs verwendet werden?
Also ob sie als Werbung dienen für eine Band oder so?
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