![]() |
|
Ich bin sauer! - Druckversion +- Das große deutschsprachige Gitarrenforum (https://gitarrenboard.de) +-- Forum: Allgemeines (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=3) +--- Forum: Alles was sonst noch anfällt (https://gitarrenboard.de/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Ich bin sauer! (/showthread.php?tid=17696) |
RE: Ich bin sauer! - CHH - 06-03-2006 Wollte mal etwas Dampf ablassen... Ich bin heute früh auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz der Bahn ausgerutscht und gestürzt, weil da nicht gestreut war! Jetzt habe ich eine anständig geprellte Schulter und einen geprellten rechten Oberarm... Soll heißen: Ich kann meinen Arm kaum noch bewegen... Und morgen früh wird es wahrscheinlich noch schlimmer sein... Ich hab so eine Wut auf die Bahn! Erst abzocken (ist ein Park&Rail-Parkplatz, die normalerweise kostenlos sind) und dann nichtmal streuen! Bin schon am Prüfen, ob ich Klagen kann... Mit Gitarre ist natürlich auch die nächste Zeit nichts... So, jetzt fühle ich mich erstmal erleichtert... Gruß -- CHH Lose your dreams and you will lose your mind... - Ch@rly - 06-03-2006 @ CHH! erstmal wünsche ich dir trotz allem gute besserung! und nun zum rechtlichen (ist aber meine persönliche meinung und erhebt keinen anspruch auf vollständigkeit oder die juristisch richtige interpretation der bestehenden rechtsnormen) - wobei ich aber leider nicht weiß ob das in der BRD ähnlich ist als bei uns: wenn der parkplatz öffentlich zugänglich ist (da eine gebühr verlangt wird offenbar ein \"bedingt öffentlicher ort\") müßte ein hinweis (schild oder dergleichen) gut sichtbar angebracht sein auf welchem angeführt ist, das der parkplatz bei schnee- und/oder eisglätte nicht geräumt und/oder gestreut wird. ist dies nicht der fall, hat der grundstücksnutzer (eigentümer, besitzer, pächter, inhaber oder dergleichen) den platz eis und schneefrei zu halten oder aber streugut auszubringen da er sonst bei einer verletzung zu schadenersatz hernagezogen werden kann. abgesehen von den privatrechtlichen forderungen würde eine strafrechtliche anzeige erstattet werden (§ 88/1 StGb - fahrlässige Körperverletzung); also auf jeden fall bei einem RA oder bei gericht zur rechtslage erkundigen. wenn du bei einem arzt oder im KH warst würden die normalerweise eine sogenannte \"Pflichtanzeige\" erstatten. alles aber natürlich nur meine meinung. -- liederliche Grüße Wenn du nichts zu sagen hast, mach es einfach! http://members.stasny-edv.at/charly/ - Ukufreak - 06-03-2006 Ich leide mit dir CHH. Hab mir vor drei Wochen auf dem Weg von der Arbeit nach hause den Ellbogen geprellt, weil der A**** vor seinem Haus nicht gestreut hatte. Eine Woche Gips + Physiotherapie (wünsch ich dir schon mal viiiiieeel Spass *schmerz*) Konnte nichts von ihm holen weil Tauwetter war -- http://www.derboehseonkel.de.vu ]Die BoeHsE UkUPaGe[ - CHH - 06-03-2006 @ Charly Hatte ja ein bißchen auf deinen fachmännischen Rat gehofft... Werde morgen erstmal noch prüfen, ob da so ein Schild rumsteht... Wenn nicht, dann werd ich morgen mal mit meinem Anwalt sprechen... Das Problem ist: Der Platz war zwar grob geräumt (die Straßen waren so gut wie frei, aber nicht völlig), aber es war definitiv nicht gestreut... Naja, mal schauen... Zweifle ein bißchen, ob sich das lohnt ein großes Faß aufzumachen... @Böhser Onkel Mein Mitleid hast du auch... Ich hoffe mal, dass eine Physiotherapie nicht nötig wird (habe ich auch gar keine Zeit im Moment)... Die Ärztin war recht zuversichtlich, dass es schnell wieder rum geht... Gruß -- CHH Lose your dreams and you will lose your mind... - Little_Mama - 07-03-2006 @CHH Na das ist ja wirklich ein Ding. Aber ich glaube da stehen überall Schilder. Hoffentlich wird das wieder bis zum 25. Da wollten wir uns doch treffen. Und wenn du nicht klampfen kannst, dann singst du eben umso lauter mit ![]() Ich wünsch dir gute Besserung :x Gruß Karin ............... die sich doch schon auf die Buletten freut -- Never judge a book by its cover. Take your time and look inside. - Eifeljanes - 07-03-2006 wikipedia meint: \"Die Streupflicht ist die kommunale Mitwirkungspflicht von Hausbesitzern zum Winterdienst auf öffentlichen Wegen. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Straßenreinigungs-Satzung der Gemeinde. Egal, ob berufstätig, alt, krank oder gebrechlich, der Eigentümer muss dafür sorgen, dass sich vor dem Haus niemand verletzt. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss sich Vertretung organisieren, also auch für berufstätige Mieter (diese übernehmen meist die Aufgabe). Wer zum Streuen verpflichtet ist, hat nach einem Eisregen 40 min Zeit, gegen die Glätte vorzugehen (Urteil des OLG Kiel Az.:11 U 14/00). Für den Privatbesitz gilt: Die Wege zu Haustür, Klingel, Briefkasten und Mülltonne müssen von 7 bis 20 Uhr frei sein (Urteil des LG Köln, Az.:1 S 3/94). Gemeinsam mit der Räumpflicht soll die Sicherheit von Passanten auf öffentlichen Wegen durch die Streupflicht erhöht werden, indem die Wahrscheinlichkeit auszurutschen verringert wird. Kann die ergriffene Streumaßnahme die Rutschgefahr nicht verhindern, muss mehrmals gestreut werden. Streumittel sind gewöhnlich Sand, Granulat oder Streusalz. Streusalz gilt als umstritten und wurde früher mit der Korrosion von Kraftfahrzeugen in Verbindung gebracht. Finanzwissenschaftlich wird die Streupflicht als eine eine Realabgabe verstanden.\" -- Forumstreffen 08.-10. September 2006 in Neuerburg/Eifel - startom - 07-03-2006 Gut ist, wenn es so viel geschneit hat, dass man gar nicht mehr ausrutschen kann... Anbei ein Foto unserer Hauszufahrt am Sonntag Morgen, nachdem ich einen Weg für unseren Junior freigeschaufelt habe. -- Gruss aus der Schweiz Tom
- Ch@rly - 07-03-2006 @ CHH! ich bin leider mit der entsprechenden rechtslage in der BRD (oder ist das bei euch sogar länderrecht?) nicht vertraut. grundsätzlich wäre die bei uns aber mit sogut wie keinem aufwand verbunden. wichtig wäre allerdings den grad der verletzung und die voraussichtliche dauer ärztlich abgeklärt zu haben. (bei verletzungsdauer bis zu 3 tagen wird kein strafrechtliches verfahren eingeleitet ... wobei aber eine privatrechtliche klage immer möglich ist [aber vorsicht! wird die privatrechtliche klage nicht \"gewonnen\" muß der kläger sämtliche kosten selbst bezahlen und das kann unter umständen sehr teuer werden - ich würde das ohne rechtsschutzversicherung nicht machen] ) eine strafrechtliche abhandlung und ein entsprechender rechtstitel ist bei einer privatklage (zb. höhe des scherzengeldes usw.) immer von großem vorteil. frage: macht sowas bei euch nicht die polizei (ich meine aufnahme der anzeige, erhebung des tatbestandes, anzeigenerstattung an das zuständige gericht uä.)? -- liederliche Grüße Wenn du nichts zu sagen hast, mach es einfach! http://members.stasny-edv.at/charly/ - CHH - 07-03-2006 @ Charly Rechtschutzversichrung wäre kein Problem :-D ... Naja, aber ich lass das... Nur Rennerei.. Und der Arm ist heute auch schon viel besser... Danke für deinen Rat @ Karin Kochen geht noch... Bouletten sollten also kein Problem sein ... Und das mit dem Spielen wird bis dahin auch wieder...Gruß -- CHH Lose your dreams and you will lose your mind... - frotteebaer - 08-03-2006 Zitat:Original von CHH: Hi mein Gutster, erst mal gute Besserung. Den ersten Post (unter Schmerzen geschrieben) kann ich ja noch nachvollziehen, aber dann gleitet das ganze irgendwie in eine seltsame Richtung ab. Sind immer Andere verantwortlich? Müssen ständig Anwälte und Gerichte bemüht werden? Der Post hätte auch beginne können mit: Es ist Winter, im Winter ist es manchmal glatt. Ich bin gestürzt weil ICH nicht aufgepasst habe. Nix für ungut, ging mir gerade so durch den Kopf -- ...ja nee, is klar!!
- Ch@rly - 08-03-2006 @ frotteebaer! ich will ja jetzt nicht eine endlosdiskusion lostreten, aber: so ganz verstehe ich deine einstellung nicht. klar ist winter und das es im winter auch glatt sein kann weiß ja jeder und es wird ja doch hoffentlich niemand so dumm sein und sich freiwillig durch einen sturz verletzten, oder? und da es im und beim zusammenleben nun mal bestimmte regeln gibt und jeder halbwegs zivilisierte mensch sich auch mehr oder weniger an diese regeln hält, klappt das zusammenleben auch. mehr oder weniger. wenn ich nun durch einen regelsverstoß eines anderen zu schaden komme so finde ich schon, dass ich da die mir zustehenden rechte einfordern kann ... und wenns unbedingt sein muß auch unter zuhilfenahme eines gerichtes. ich bin auch dagegen wegen jedem kinkerlitzchen polizei, RA, gericht und und zu bemühen und in anspruch zu nehmen, aber grundsätzlich immer die schuld bei sich selbst zu suchen kann auch nicht der weisheit letzter schluß sein. -- liederliche Grüße Wenn du nichts zu sagen hast, mach es einfach! http://members.stasny-edv.at/charly/ - frotteebaer - 08-03-2006 Zitat:Original von Ch@rly: Ich auch nicht, deshalb mach ich trotz der Steilvorlage nicht weiter. -- ...ja nee, is klar!!
- FooFighter - 09-03-2006 Ich hab mir gestern beim Schwimmen einen eckligen Sonnenbrant zugelegt... pfui das brennt... und juckt... und wenn sich das pellt, verklag ich die Sonne X( X( X( -- Wenn alle an sich selbst denken, wird an alle gedacht |