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- fisch - 20-01-2009

Suche Picking -Lehrer, zahle schwatt !!!



Drink


- bernie1 - 20-01-2009

Mach doch nicht son Theater wegen ungelegter Eier.

Ob Du nun 1 Stunde allein Deinem Zimmer klimperst oder ob da einer dabeisitzt,

sich was bei Dir abguckt und Dir dafür ein paar Mäuse gibt - wen interessierts ?

bushi hat völlig recht.

bernie1


- Oslo - 20-01-2009

Sorry vorweg - das Thema Umsatzsteuer ist ja im Prinzip ausreichend behandelt. Aber vielleicht noch mal eine kleine Beispielrechnung, um das was die liebe Aenne (wir sind aber jetzt quitt, oder? :-3 ) geschrieben hat zu verdeutlichen...

Ich geh mal von zwei ganz banalen und unrealistischen (Ausgangs-)Fällen aus, die da heißen:
a) Ausgaben für Equipment 3.000,- netto und Einnahmen durch Unterricht 1.000,- netto
b) Einnahmen durch Unterricht 3.000,- netto und Ausgaben für Equipment 1.000,- netto

Gewerbe mit Umsatzsteuer

a)

Ausgaben = 3.570,- (bei Anschaffung zahl ich die vollen 119% des Verkäufers - wird ja noch verrechnet...)
Einnahmen = 1.190,- (ich versteure \"meinen Mehrwert\" und nehme die 19% stellvertretend fürs Finanzamt ein)

Verrechnung:
570,-
Vorsteuer - 190,- Umsatzsteuer = 380,- Vorsteuerüberhang

Heißt im Klartext: Das Geld gibts vom Fiskus zurück, da ich mehr Lieferungen/Leistungen in Anspruch genommen als selbst erstellt habe.

Ergebnis:
= 1.190,- Einnahmen - 3.570,- Ausgaben + 380,- Ausgleich der Steuer
= Verlust von 2000,-

b)

Ausgaben = 1190,-
Einnahmen = 3570,-

Verrechnung:
570,- Umsatzsteuer - 190,- Umsatzsteuer = 380,- Umsatzsteuerzahllast

Heißt also - umgekehrter Fall - ich muss die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt ausgleichen und 380,- überweisen.

Ergebnis:
= 3570,- Einnahmen - 1190,- Ausgaben - 380,- Ausgleich der Steuer
= Gewinn von 2000,-


Was will uns der Dichter damit sagen? Hab ich ehrlich gesagt vergessen :p Wink

Die Verrechnung geht selbstverständlich +- 0 zur Ausgangsrechnung auf. Von Rabatt keine Spur.

Einziger Vorteil (... wollte das alles noch mal komplett für Gewerbe ohne Umsatzsteuer ausrechnen; lässt sich aber auch in einem Satz sagen...)

Also einziger Vorteil ist, dass ich die liebe MwSt an den Kunden weitergeben darf. (Bzw. der Lehrer ohne UST wird um den Einkauf von 119% ohne Verrechnung benachteiligt - wie ein ganz normaler Endverbraucher eben). Doch durch Verrechnung Vorsteuer ./. Umsatzsteuer ergibt sich kein Vorteil von 19%. Bei weitem nicht. Der Lehrer ohne UST hätte nämlich im Fall b) einen Gewinn von 1.180,- gemacht (Einnahmen von 3000 ./. Ausgaben von 1190). Von einem echten \"19% Rabatt\" würde ich erst dann sprechen, wenn der UST-Lehrer im Fall b) wirklich einen Gewinn von 2153,90 (1810 * 1,19) erwirtschaftet hätte.

Dem gegenüber stehen der \"Aufwand\" für die zusätzliche Steuerverrechnung und möglicherweise -prüfung.

So - genug Zahlen für heute...
Wenn die Rechnung falsch ist, bitte berichtigen.


- Skydan - 20-01-2009

Zitat: Original von bernie1:
Mach doch nicht son Theater wegen ungelegter Eier.

Ob Du nun 1 Stunde allein Deinem Zimmer klimperst oder ob da einer dabeisitzt,

sich was bei Dir abguckt und Dir dafür ein paar Mäuse gibt - wen interessierts ?

bushi hat völlig recht.
Spätestens wird es dann wichtig, wenn der Schüler eine \"ordentliche\" Quittung für die Unterrichtsgebühr haben möchte. Mal ganz abgesehen davon, dass diese Einstellung in meinem Augen doch recht leichtsinnig ist. Aber wie wohl schon häufiger gehört, handhabt das jeder so, wie er es für richtig hält - und ich halte es für richtig, den Staat nicht zu betrügen!
(Natürlich meine ich nicht, dass man jemand mal was für nen Zwanni auf der Gitarre zeigt ... ich spreche von einem regelmäßigem Einkommen, dass den Satz übersteigt, der rechtlich gesehen noch unter dem Einkommensteuerpflichtigen liegt)

@Oslo: Vielen Dank für diese wirklich aufwendige und ausführliche Rechnung ... special thanks!

LG Sky


- ParkbankEddie - 20-01-2009

Zitat:Original von OsloFighter:

Die Verrechnung geht selbstverständlich +- 0 zur Ausgangsrechnung auf. Von Rabatt keine Spur.

Dass es +- 0 ausgeht ist klar. Deswegen wird die USt. auch als sog. durchlaufender bzw. neutraler Posten bezeichnet.

Ich wollte auch nur anmerken, dass, wenn man es übertreibt oder darauf anlegt, das Finanzamt zu der Überzeugung gelangen kann, dass keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern Liebhaberei vorliegt. Und das geht wohl schneller als man denkt.

Darauf bin ich seinerzeit (diese Fotografiegeschichte) aufmerksam geworden. Einige andere, die das durchgezogen hatten, haben erstmal professionelles Equipment gekauft (da gehen mal schnell ein paar Tausender bis Zehntausender weg) (gekauft hätten sie es aber wahrscheinlich so oder so... :-D ). Vorsteuerabzug, riesen Forderung ggü. Finanzamt. Und schwups: kaum Umsätze, Liebhaberei und Rückforderung der Vorsteuergutschrift.


- Oslo - 20-01-2009

Iamwithstupid

Schon klar - wir wissen ja wovon wir reden Smile
Bloß für Unwissende soll das nicht wie das Schlaraffenland für Gitarristen aussehen...