This forum uses cookies
This forum makes use of cookies to store your login information if you are registered, and your last visit if you are not. Cookies are small text documents stored on your computer; the cookies set by this forum can only be used on this website and pose no security risk. Cookies on this forum also track the specific topics you have read and when you last read them. Please confirm whether you accept or reject these cookies being set.

A cookie will be stored in your browser regardless of choice to prevent you being asked this question again. You will be able to change your cookie settings at any time using the link in the footer.


Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kopfplatte verzogen
Ty Offline
Saitenquäler
*

Beiträge: 34
Themen: 12
Registriert seit: Jul 2003
#1
RE: Kopfplatte verzogen
Mir ist vor kurzem aufgefallen das meine Kopfplatte etwas schräg dahängt. Das Problem ist nur es ist wirklich minimal und wenn man nicht genau hinschaut bemerkt man es nicht.
Jetzt ist die Klampfe nichtmal 2 Monate alt ... umtauschen will ich sie auf jeden fall nur wird mir mein Händler jetzt sagen ich hätte sie überspannt oder sagt er sie ist nicht verzogen weil man es kaum sieht?
Fällt das ganze überhaupt in die Garantie?
Was kann ich machen wenn er sie nicht umtauschen will?
19-01-2004, 21:28
Suchen Zitieren
levthan Offline
Leadgitarrist
******

Beiträge: 357
Themen: 40
Registriert seit: Jun 2003
#2
 
also hinbringen kostet ja erstmal nix...
dann können die dir ja sagen ob und wenn ja wie viel es kostet!
wnns dir dann zu teuer is, dann nimm sie wieder mit...

ich würd auch fragen obn des die spielweise irgendwie beeinträchtigt...

also: erst mal zum fachmann damitz... *G*
--
mAnchMal sItze icH nur dA uNd denKe naCh...


mAnchMal sItze icH nur dA uNd denKe naCh...
19-01-2004, 22:17
Homepage Suchen Zitieren
Taylorpicker Offline
Leadgitarrist
******

Beiträge: 361
Themen: 8
Registriert seit: Nov 2002
FT 2004 in Braunschweig
#3
 
Hallo Thomas,

zunächst einmal müssen alle Produkte, die ein Händler verkauft, einwandfrei sein. Wenn dir dein Händler also sagt, daß das bei einer billigen Gitarre schon mal vorkommen kann, dann ist das falsch. (Das kann natürlich vorkommen, aber dann darf der Händler das Teil nicht als mängelfrei verkaufen). Ist dies nicht der Fall, hast du einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch, der ist gesetzlich festgelegt. Die Inanspruchnahme dieser Gewährleistung nennt sich Reklamation. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung dürfen dir keine Kosten entstehen (Versandkosten oder ähnliches). Deine Fahrtkosten zum Händler mußt du allerdings selbst tragen. Du mußt dem Händler 2 Nachbesserungsversuche zugestehen (wobei 1 Versuch 2-3 Wochen dauern darf), danach hast du einen Anspruch auf Wandlung (=Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (=der Kaufpreis wird herabgesetzt). Letzteres ist nur interessant, wenn der Mangel den Gebrauchswert nicht herabsetzt. Einen Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparatur hast du nicht. Ebenso verlängert sich die Gewährleistungszeit nicht durch eine Reparatur. Eventuell ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Händlers/Herstellers über.

Garantie ist etwas anderes, das ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Der legt dafür auch die Bedingungen fest. Aber in deinem Fall ist das eindeutig eine Gewährleistungssache, da das Objekt erst 2 Monate alt ist.

Ein Recht auf Umtausch gibt es übrigens nicht, das ist ein freiwilliges Angebot des Händlers. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Der rechtlich korrekte Weg wäre eine Wandlung (du bekommst dabei dein Geld zurück) und kaufst dir bei demselben Händler (oder auch ganz woanders) einen anderen Artikel. Dabei schließt du einen neuen Kaufvertrag ab, bekommst eine neue Quittung und auch die Gewährleistungszeit beginnt von neuem. Das kann später mal wichtig sein.

Was auch immer dein Händler sagt, sachlich bleiben, aber auch hartnäckig. Es bringt nichts, sich aufzuregen oder gar den Händler zu beleidigen. Der schaltet dann nur auf stur. Ihr müßt schließlich miteinander auskommen und gemeinsam einen Weg finden, daß ihr beide zufrieden seid. Der Händler hat ja kein Interesse, daß du nicht wiederkommst und deinen Freunden erzählst, was für ein blöder Laden das ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße
Taylorpicker
--
Familie hat man, Freunde kann man sich aussuchen.


Die beste Droge ist ein klarer Kopf!
19-01-2004, 22:47
Suchen Zitieren
demuelli Offline
Barree-Künstler
*******

Beiträge: 435
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2003
#4
 
Wenn mich nicht alles täuscht liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten des Gewährleistungszeitraums auch auf Seiten des Händlers.
D.h. er muss nachweisen, daß er dir die Klampfe mängelfrei verkauft hat. Da er das wahrscheinlich nicht kann, ist das Recht auf deiner Seite.
Trotzdem ist das nicht unbedingt nen Mangel, wegen dem ich beim Händler reklamieren würde. Aber wenn es dich stört, kannst du ja mal mit ihm reden.

mfG

demuelli
--
Better to be hated for who you are than to be loved for who you are not


Better to be hated for who you are than to be loved for who you are not
19-01-2004, 22:59
Suchen Zitieren
demuelli Offline
Barree-Künstler
*******

Beiträge: 435
Themen: 6
Registriert seit: Aug 2003
#5
 
Die 5 € für mein BGB haben sich doch gelohnt. ;D

§476 BGB:

\"Beweislastumkehr. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrenübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar\".

Zum Schluß hat sich die komische Wirtschaftsrechtvorlesung doch noch gelohnt. :look:


mfG

demuelli
--
Better to be hated for who you are than to be loved for who you are not


Better to be hated for who you are than to be loved for who you are not
19-01-2004, 23:07
Suchen Zitieren
Ty Offline
Saitenquäler
*

Beiträge: 34
Themen: 12
Registriert seit: Jul 2003
#6
 
Vielen Dank für die Antworten.

Ich hoffe mal das mein Händler keine Probleme beim Umtausch macht.
Falls doch halte ich mich an eure Informationen
20-01-2004, 01:41
Suchen Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Impressum | gitarrenboard.de | Nach oben | | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation