So, um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen:
Dieser Mail Auszug wurde im EntertainerForum gepostet. Ein Mitglied hatte sich direkt an die Gema gewand und diese Antwort Mail erhalten:
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Wenn Sie als Interpret Werke dritter zur Präsentation Ihres Repertoiresbzw. Ihrer Interpretation auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelungbezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt -wie folgt:
Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMARepertoirsmit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahrunabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen.
Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min je Werkteilnutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.
Bei einer Einstellung von bis zu 10 Musikwerken mit einer Spieldauer vonmaximal 5 Minuten je Werk bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer vonbis zu 1.45 min je Werkteil beträgt die Vergütung EUR 200,00.
Ist die Spieldauer eines Werkes länger als 5 Minuten, sind für jeweils weitere 5 Minuten EUR 10,00 p.a. zu bezahlen.
Für jedes weitere Werk aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR 5,00 je Kalendermonat der Einstellung des Werkes.
Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2003.
Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.
Diese Vergütung umfasst ausdrücklich nicht das Herunterladen der Werke durch den Endnutzer auf seine Festplatte.
Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch die Musikwerke und Ihre Aufnahmen nicht gegen Missbrauch geschützt sind.
Dies kann nur durch technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen Angeboten Anwendung finden.
Wenn Sie dennoch Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung.
Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.
Auch möchten wir Sie auf das sog. Recht zur Benutzung aufmerksam machen.
Dieses ist das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken anderer Gattungen, z. B. Textwerke, Bildwerke. Dieses Recht wird vom Komponist bei unverlegten Werken und vom Musikverlegerbei verlegten Werken) i.d.R. selbst vergeben. Das Einverständnis zur Nutzung eines Musikwerkes in Verbindung mit einem Bildbzw. einem Text ist bei dem jeweiligen Verlag bzw. bei unverlegten Werken beim Komponisten direkt vorab einzuholen.
Informationen, welcher Verlag Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie bei unserer Dokumentationsstelle in Berlin
Frau Dagmar Rosenberger,
Tel. 030/21245-451, Fax: -454,
e-mail drosenberger@gema.de.
mfg
GEMA Direktion Industrie
Abteilung Multimedia / Bildtonträger
Bereich Online
Rosenheimer Str. 1181667 München
Tel: +49 89 48003-349
Fax: +49 89 48003 357
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Das original Posting im ECR ist hier:
http://www.entertainer-club.de/cgi-bin/i...;f=1;t=510