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es ist eine frechheit
BIA Offline
Fingerpicker
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#1
es ist eine frechheit
so ein schreiben bekommt ihr vom gesundheitsamt wenn sie euch verknacken zu hause zu bleiben. man wird wie ein schwerverbrecher behandelt.

Muster-Bescheid-E
zur Prüfung und ggf. Anwendung in alleiniger Verantwortung der zuständigen Behörden

[Evtl. Vermerk über eine besondere Zustellungsart]

[Adressierung]

Anordnung der Absonderung in sog. häuslicher Quarantäne

Sehr geehrte/r

Sie saßen auf Ihrem Flug am [Datum auswählen] von [Ort] ([Land]) nach [Ort] ([Land]) in der Nähe einer mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person. Aufgrund des Infektionsrisikos auf dem Flug gelten Sie als Kontaktperson und müssen für die 14 Tage nach Ihrem Flug eine häusliche Quarantäne einhalten. Die Einzelheiten hierzu regelt der nachfolgende Bescheid:
Ihnen gegenüber wird eine Absonderung bis zum [14 Tage nach dem möglichen Kontakt] in sog. häuslicher Quarantäne angeordnet. Es ist Ihnen in dieser Zeit untersagt, Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen. Ferner ist es Ihnen in dieser Zeit untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Haushalt angehören.
Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes an sich vornehmen zu lassen, insbesondere erforderliche äußerliche Untersuchungen, Abstriche von Haut und Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen, sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen. Anordnungen des Gesundheitsamtes haben Sie Folge zu leisten. Sie können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen ihnen über alle Ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben.
Bis zum Ende der Absonderung müssen Sie:
zweimal täglich Ihre Körpertemperatur messen;
täglich ein Tagebuch zu Symptomen, Körpertemperatur, allgemeinen Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen führen (für die zurückliegenden Tage bitte soweit Sie sich erinnern).
Zudem sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
Minimieren Sie soweit möglich die Kontakte zu anderen Personen.
In Ihrem Haushalt sollen Sie nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von den anderen Haushaltsmitgliedern einhalten. Eine zeitliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass Sie sich in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhalten.
Halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife und vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund.
Das Gesundheitsamt wird sich täglich melden und sich über die häusliche Quarantäne sowie über Ihren Gesundheitszustand erkundigen.
Sollten Sie Symptome entwickeln, kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt. Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie bitte vorab und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige Person, dass Sie eine Kontaktperson einer Person sind, die mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist. Zeigen Sie der Person das beigefügte Schreiben.
Für den Kontakt mit Ihrem zuständigen Gesundheitsamt nutzen Sie bitte folgende Telefonnummer: [Tel.Nr.].

Begründung
1. Sachverhalt
Auf Ihrem Flug mit der [Airline] von [Ort] ([Land]) nach [Ort] ([Land]) (Flug [Nr.], am [Datum auswählen] um HH:MM Uhr MEZ) befand sich auch eine mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierte Person. Laut Flugliste der Fluggesellschaft saßen Sie an Bord des Flugzeugs in der Nähe dieser Person.
Nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für das Management von Kontaktpersonen bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 sind Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte COVID-19-Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen hatten, unabhängig von der Flugzeit als Kontaktpersonen der Kategorie I („höheres“ Infektionsrisiko) anzusehen. Für sie wird grundsätzlich eine häusliche Absonderung empfohlen. Dieser fachlichen Bewertung des Infektionsrisikos schließen wir uns an. Umfassende fachliche Informationen über den Krankheitserreger, die durch ihn verursachte Krankheit COVID-19 und die gegen seine Ausbreitung in Deutschland getroffenen Schutzmaßnahmen finden Sie im Internet unter folgenden Links:
www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
www.rki.de/covid-19 (Robert Koch-Institut)
Zu der beabsichtigten Maßnahme wurden Sie am [Datum auswählen] [ggf. Art, Ort und sonstige Umstände] angehört.
[Ggf. Vorbringen bei der Anhörung und unter 2. inhaltliche Auseinandersetzung damit. Sonstige wichtige Aspekte des Ablaufs des Verwaltungsverfahrens]

2. Rechtliche Würdigung
Gemäß §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann bei Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern angeordnet werden, dass sie in geeigneter Weise abgesondert werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung der übertragbaren Krankheit notwendig ist.
Aufgrund Ihres Kontakts zu der mit SARS-CoV-2 infizierten mitreisenden Person sind Sie als ansteckungsverdächtig anzusehen. Ansteckungsverdächtig ist gemäß § 2 Nr. 7 IfSG eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, auch ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein. Die Aufnahme von Krankheitserregern ist anzunehmen, wenn die betroffene Person mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger aufgrund seiner recht hohen Übertragbarkeit und der häufig schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen, so dass hier das Übertragungsrisiko aufgrund der Nähe zu der infizierten Person ausreicht.
Ist danach eine Infektion der Kontaktperson anzunehmen, so stellt die Absonderung ein Mittel zur Verhinderung der weiteren Verbreitung der Krankheit dar, dessen Eignung durch frühere Erfahrungen gut belegt ist. Für den Betroffenen weniger einschneidende gleich geeignete Mittel sind nicht ersichtlich. Die Dauer der Absonderung ergibt sich aus der maximalen Inkubationszeit zwischen einer möglichen Ansteckung und dem ersten Auftauchen von Krankheitssymptomen.
Die sich aus der Absonderung ergebenden Einschränkungen stehen nicht außer Verhältnis zu dem Ziel, eine Weiterverbreitung dieses Krankheitserregers in der Bevölkerung zu verhindern. Mit der häuslichen Durchführung der Absonderung wird den Belangen der betroffenen Person so weit wie möglich Rechnung getragen.
Rechtsgrundlage für die Beobachtung ist § 29 IfSG. Die angeordneten Maßnahmen sind notwendig, um festzustellen, ob sich das Ansteckungsrisiko realisiert hat und damit tatsächlich das Risiko einer Weiterverbreitung des Erregers in der Bevölkerung besteht, um ggf. weitergehende Schutzmaßnahmen zu treffen.

Hinweise
Für den durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG.
Sollten Sie den Ihre Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend.
Rein vorsorglich weisen wir auf die Vorschrift des § 75 IfSG hin, wonach derjenige, der einer vollziehbaren Anordnung nach § 30 Abs. 1 IfSG zuwiderhandelt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldbuße bestraft wird.

Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung
[einsetzen]
Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

[evtl. Datenschutz-Information]

[Grußformel und Unterschrift]


BIA
04-03-2020, 11:15
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ghetto Offline
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#2
RE: es ist eine frechheit
Herzliche Gratulation, BIA, Sie haben gerade 2 Wochen bezahlten Urlaub in den eigenen 4 Wänden gewonnen!

Ich würde die Maßnahme als nicht als Frechheit, sondern als Vorsichtsmaßnahme der Behörden betrachten. Ob die Bedrohung, die vom Coronavirus ausgeht, wirklich so groß ist wie es uns die Presse und die Behörden glauben lassen wollen, sei natürlich dahingestellt. Ich persönlich mag mich von der allgemeinen Cov-19-Hysterie ganz und gar nicht anstecken lassen und halte die normale Grippe für eine wesentlich größere Bedrohung. Für dich als Betroffenen ist es dennoch äußerst unangenehm. Mein Tipp: nutze die Zeit um Dinge zu erledigen, die zu Hause längst fällig sind.

Gruß,


GHETTO
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2020, 12:23 von ghetto.)
04-03-2020, 12:03
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BIA Offline
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#3
RE: es ist eine frechheit
Moment. Ich hab das schreiben nicht bekommen. Das ist ein musterschreiben des Robert Koch Instituts.

Wenn ich das schreiben bekommen würde, würde ich mich sowieso nicht dran halten.

Zumal ich mit meinem Großvater in den Urlaub will.


BIA
04-03-2020, 13:24
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MarkusG Offline
Schlagerfuzzi

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#4
RE: es ist eine frechheit
Hm, das ist natürlich auch eine Einstellung zu Deinen Mitmenschen.
Genau so funktionieren Epidemien; ein paar "Individualisten" halten alle Maßnahmen für Quatsch, und halten sich vorsätzlich nicht daran. Wenn es dann zu tausenden Toten kommt, dann sind "die da oben" schuld. Nun kann man noch argumentieren, dass, wenn nicht Du Schei**e baust, das dann anderen tun, und dann ist's eh wurscht.

Ich weiß ja nicht, wie gut oder schlecht Dein Großvater gesundheitlich beisammen ist, aber rein statistisch gehört er dann zu den wahrscheinlichen Opfern Deines Aufbegehrens gegen diese "Frechheit". Mal drüber nachdenken....
04-03-2020, 17:15
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BIA Offline
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#5
RE: es ist eine frechheit
Ich will mit ihm in den Urlaub, und das mache ich auch. Noch stehe ich nicht unter der staatlichen Gewalt des weggesperrt Seins. Und sollte sich bis nächste Woche ein Verdacht einstellen und die Behörde gedenken sollte mich gegen meinen Willen wegzusperren, dann erwarte ich von denen das sie wenigstens die breisekosten nebst verlorener urlaubsfreude erstatten.


BIA
04-03-2020, 17:39
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cat Offline
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#6
RE: es ist eine frechheit
Und dass du riskieren würdest, deinen Großvater anzustecken, ist dir völlig egal? Huh
06-03-2020, 11:10
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Jemflower Online
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#7
RE: es ist eine frechheit
Ich zitiere mal den Reiseführer per Anhalter durch die Galaxis:

DON'T PANIC ! ;-)


Um ungelegte Eier soll man nicht streiten bevor man das Fell des Bären verteilt hat oder so ....


Ich kann verstehen, dass Bia einfach Sorge hat, dass sein langgeplanter Urlaub mit dem Großvater ausfällt. Es gibt Dinge, die möchte man nicht verschieben. BIA muss einfach Dampf ablassen.


http://www.rottenfaenger.de
Warum man Gitarren sammelt? Weil Lego Star Wars Figuren zu sammeln teurer ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-03-2020, 10:07 von Jemflower.)
09-03-2020, 09:58
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BIA Offline
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#8
RE: es ist eine frechheit
Ich bin mittlerweile entspannter. Opa soll morgen entscheiden ob oder ob nicht.


BIA
10-03-2020, 13:36
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