Moin!
Ich beschäftige mich gerade mit mehreren Fragen und würde mich freuen, wenn der eine oder andere mir diese beantworten könnte:
1. Auf der CD befinden sich nur aufgenommene Lieder, die GEMA-frei sind. Muss diese CD nun trotzdem durch die GEMA geprüft werden? Wenn ja, wie wird dieses beantragt?
2. Musiker ist freischaffend tätig und hat Ust-Befreiung nach § 19 UstG. Darf der Musiker überhaupt eigene CD´s verkaufen und fallen diese ebenfalls unter diese Befreiung? Ist eventuell beim Verkauf der eigenen CD ein Gewerbeschein notwendig?
3. Müssen bei dem Vertrieb einer eigenen CD andere Rechtsvorschriften beachtet werden?
Ich verstehe diese Fragen nicht als Rechtsberatung, deswegen sind die Fragen auch allgemein formuliert.
Des Weiteren ist mir bewusst, dass nur unverbindlich geantwortet werden kann und dass ich verbindliche Antworten nur bei einem Fachanwalt erhalten kann. Ich frage lediglich nach Erfahrungen und eigene Meinungen.
Vielen Dank für die Antworten im voraus!