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Probleme mit der GEMA
tom-k-1973 Offline
Crew-Mitglied
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#1
RE: Probleme mit der GEMA
Hi Freaks,

wir planen eine kleine Webseite über unsere Band zu erstellen.

Natürlich wollten wir auch selbst aufgenommene Coversongs zur Verfügung stellen.

Frage: Bekommen wir da Probleme mit der GEMA (oder sonstwem), wenn wir Songs covern und diese Coversongs dann zum Download bzw. zum Anhören ins Netz stellen?

--
Rock
Roll!
Tinitus


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www.saugeileband.de ??? rischtisch!!!
11-04-2008, 08:06
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ov1667 Offline
Godfather of Music
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#2
 
Moin,

ja sicher bekommt ihr Ärger: der Urheber (Komponist) kann euch kräftig verklagen, wenn ihr sein Werk ohne seine Zustimmung öffentlich aufführt (darunter fällt auch das Internet).
Ausnahme: wenn ihr jeweils nur einen Ausschnitt der Songs reinstellt, der kürzer als 30s (45s? Mal bei der GEMA gucken) ist, sollte das straflos bleiben.

Im Zweifelsfall wäre es aber auch ein Gebot der Höflichkeit, die Komponisten um Erlaubnis zu fragen.

Gruß, Jens
--
Gibson - Inspiring cries of \"turn-that-damn-thing-down\" since 1952
What do you get when you throw a piano down a mine shaft?
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Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem man nicht vertrieben werden kann.
(Jean Paul)
11-04-2008, 09:00
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Jemflower Offline
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#3
 
Bei YouTube scheint das auf Grund eines Agreements zu gehen (wahrscheinlich weil die Tonqualität der .flv Dateien niecht besonders ist).
Macht lieber ein paar kleine Videos von euren Proben und ladet die bei YT hoch (und bettet die bei eurer HP ein). Das gibt auch einen (vielleicht sogar besseren) Eindruck von eurem Schaffen und erspart euch Ärger.

PS: Viele Künstler haben wohl gerafft, dass wenn irgendeiner ihre Songs covered und bei YT einstellt, ihre eigene Version zum einen im Fenster: \"verwandte Dateien\" erscheint und auch geklickt wird, zum anderen sogar die Nachfrage nach den CDs der Originalkünstler angekurbelt wird.
--
Das Spielleutelied endlich als Video ;-)


http://www.rottenfaenger.de
Warum man Gitarren sammelt? Weil Lego Star Wars Figuren zu sammeln teurer ist.
11-04-2008, 09:13
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ov1667 Offline
Godfather of Music
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#4
 
@Jem

Du hast Recht aber Tinitus schrieb \"download\" und damit bewegt er sich auf (für ihn) gefährlichem Boden.

Gruß, Jens
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(Jean Paul)
11-04-2008, 09:27
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andy456 Offline
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#5
 
Also Man darf keinen einzigen soundschnipsel online stellen, auch nicht unter 20-30 sec.

Wenn du das für eure Coverband machen willst, musst du dafür bezahlen, an die Gema hier findest du ein paar Infos und Preis, hoffe das ist das richtige! Gema /Hörbeispiele von Interpreten

\"
Der bereits erwaehnte Rahmenvertrag mit Youtube deckt die Auffuehrungsrechte der entsprechenden Werke ab. Nicht abgedeckt sind dabei die Nutzungsrechte fuer das Werk!\"

Was auch immer das heißen mag,

Ruf doch einfach mal da an und frag was ihr beantragen müsst und was das kostet zb. für 4-5 Songs!

Gruß ANdy
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Einfach genial: Wenn man im Wort \"Mama\" 4 Buchstaben ändert, dann hat man auf einmal \"Bier\"
11-04-2008, 13:21
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babarossa Offline
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#6
 
Ich habe mich in letzter Zeit etwas intensiver mit dem Thema befassen duerfen/muessen/sollen. Fuer mich hat sich dabei folgender Kenntnisstand ergeben:

Zitat:Original von ov1667:
...
ja sicher bekommt ihr Ärger: der Urheber (Komponist) kann euch kräftig verklagen, wenn ihr sein Werk ohne seine Zustimmung öffentlich aufführt (darunter fällt auch das Internet).
...

Jepp.
Zitat:...
Ausnahme: wenn ihr jeweils nur einen Ausschnitt der Songs reinstellt, der kürzer als 30s (45s? Mal bei der GEMA gucken) ist, sollte das straflos bleiben.
...

Falsch.

Zitat:...
Im Zweifelsfall wäre es aber auch ein Gebot der Höflichkeit, die Komponisten um Erlaubnis zu fragen.
...

Ich vermute mal, du hast noch nie mit einem Musikverlag ueber dieses Thema bzgl. eines konkreten Songs gesprochen, oder? Das hat mit Hoeflichkiet nix zu tun.



Das oben gesagte mit der oeffentlichen Auffuehrung ist richtig. Die GEMA bietet ein spezielles Lizensierungsmodell fuer Interpretenpromotion auf Websites an. Ist mit einigen Bedingungen verknuepft. Stark verkuerzt: ihr koennt 5 Songs fuer 100 Euronen pro jahr lizensieren. Es sind auch kuerzere Abos moeglich.

Das ganze ist als Streaming anzubieten. Da es mittlerweile genuegend freie Flash-MP3 Player gibt, ist das kein wirkliches Problem.

Hier sollte man uebrigens nicht nach dem Motto \"wird schon keiner merken\" verfahren. Die GEMA prueft (bzw. laesst pruefen) das in Deutschland recht intensiv. Sie schreibt auch gerne mal erst den boesen Brief und fragt dann, ob du vielleicht doch lizensiert hast. Die Quote scheint ihr dabei recht zu geben.

Myspaceseiten mit eingebettetem Player gehoeren hier uebrigens nicht dazu, da ihr nicht die Betreiber des Onlineangebotes von myspace seid.

Youtube Deutschland hat wiederum einen Rahmenvertrag mit der GEMA. Aber wer hat schon ein Musikvideo (o.k., Jemflower mit ihrem Spielleutesong schon - sehr schoen uebrigens).
Wir hatten kurz ueberlegt einen drehenden Plattenteller zu filmen und unsere Tracks als Musik dazu abzuspielen. Wir haben dann aber lieber den Hunderter abgedrueckt.

Dies sind die Auffuehrungsrechte. Dann sind da noch die Bearbeitungsrechte. Diese regelt nicht die GEMA. Hierzu ist eine Anfrage beim Autor/Verlag noetig. Wenn man das komplett sicher durchziehen will, sagen selbst die Verlage das dies lange dauern, viel Geld und noch mehr Nerven kosten kann. Deswegen mein Satz wegen der Hoeflichkeit da oben. Eine Sachbearbeiterin eines grossen internationalen Musikverlages sagte mir am Telefon, das man das eher lasch handhaben soll. Also keine schlafenden Hunde wecken. Auch nicht aus Hoeflichkeit.

Die gute Nachricht dabei: es gibt keine klare Trennlinie zwischen Interpretationen und Bearbeitungen. Fuer Interpretationen die recht nahe am Original sind, bedarf es keiner Genehmigung im Sinne des Bearbeitungsrechts. Deswegen kann mand as hier durchaus etwas lascher sehen. Bei Bearbeitungen (z.B. Uebersetzungen, neuen texten etc.) ist das natuerlich anders.

Ich kenne Leute die fuer Bearbeitungen von Songs, Vertraege vom Umfang des Telefonbuchs vorgelegt bekommen haben.


Ach ja, Nutzungsrechte gibt es ja auch noch. Ihr lizensiert bei der GEMA fuer einen bestimmten Zweck - i. A. Promotion. Diese Nutzung wird von Interpreten / Verlagen meist erst einmal locker gesehen. Es kommt natuerlich auf den Kontext an. Nutzungen im Zusammenhang mit Werbung oder frag- (oder auch nur diskussions-) wuerdigen Inhalten (reliegioese Themen, Gewaltverherrlichung, etc.) kann natuerlich auch ins Auge gehen.

Zusammengefasst:
Ueberlegt euch die Songs bei der GEMA zu lizensieren oder schreibt eigene. Wir haben den Vertrag mit der GEMA bereits ab Maerz 2009 gekuendigt, weil wir bis dahin mit Sicherheit eigene Songs aufgenommen haben.

Selbstverstaendlich ist das nur mein subjektiver Erkenntnisstand ohne Anspruch auf Vollstaendig- und Richtigkeit.

Das, wer sich online bewegt, eh mit einem Bein im knast steht, duerfte ja bekannt sein.

--
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And if you dont like me, just leave me alone


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11-04-2008, 15:21
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ov1667 Offline
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#7
 
Zitat:Original von babarossa:
...
Zitat:...
Ausnahme: wenn ihr jeweils nur einen Ausschnitt der Songs reinstellt, der kürzer als 30s (45s? Mal bei der GEMA gucken) ist, sollte das straflos bleiben.
...

Falsch.

Zitat:...
Im Zweifelsfall wäre es aber auch ein Gebot der Höflichkeit, die Komponisten um Erlaubnis zu fragen.
...

Ich vermute mal, du hast noch nie mit einem Musikverlag ueber dieses Thema bzgl. eines konkreten Songs gesprochen, oder? Das hat mit Hoeflichkiet nix zu tun.
...

Jo, das mit dem Ausschnitt hat sich mittlerweile wohl erledigt. Früher konntest du Stücke unter 45s überhaupt nicht bei der GEMA melden. Da sind dann wohl die Jingle-Komponisten Sturm gelaufen.

\"Höflichkeit\" wird es beim Verlag nicht geben aber du kannst (konntest) auf Mannys Startseite selbst lesen, dass es noch Musiker gibt, die auf Anfrage hin großzügig reagieren.

Anyway, ein vollständiger Download auf der Website ist sicherlich eine Garantie für eine (gebührenpflichtige) Abmahnung.

Gruß, Jens

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(Jean Paul)
11-04-2008, 22:04
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sonnenblume03 Offline
Quetschklavier-Spieler
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#8
 
@ tinitus:

Frag mal andytheke... der spielt mit moosbert in eigener Band und er kennt sich aus mit den Urheberrechten und der GEMA...

...denn beide covern auch und haben es sehr charmant gelöst...


--
Wer geliebt wird und Liebe geben kann, der kann leben! *Hermann Hesse*


\"Um klar zu sehen genügt ein Wechsel der Blickrichtung.\" (Antoine de Saint-Expüpéry)

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
\"Heinrich Heine\"
11-04-2008, 22:36
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cottonman Offline
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#9
 
Yo, Jens.

Dass die Authoren der Lieder oft grosszuegig reagieren weiss ich. z B
Eric Bogle und Jerry Jeff Walker. Aber, wenn die Rechte der Stuecke, wie z B bei Walkers Bojangles nicht mehr bei ihm liegen, darf er auch keine Erlaubnis geben, leider. Bei allen Stuecken, die er unter Tried & True veroeffentlicht hat (sein eigenes label), gibt er gern Erlaubnis. Eric Bogle hat sowieso die Rechte an den meisten seiner Lieder behalten, und erlaubt in seiner humorvollen Art gerne oeffentliche Interpretation. Wobei er sich sogar noch bedankt, dafuer, dass man ihn fragt. \"too few do these days\". Also funktioniert die Hoeflichkeit in vielen Faellen doch.

Bei unserem Folk-Verarscher Bob allerdings nicht. Der hat einen Haufen Klagen laufen, wegen der Interpretation (der von ihm selbst geklauten Lieder und Arrangements), die er anderen nicht erlauben will. ja, so isser, der grosse Geschaftsmann, der uns weismachen will, er meine wirklich was mit seine \"Folk-Liedern\".

Saludos,

--
Life s a bitch, and then you die.


Life' s a bitch, and then you die.
11-04-2008, 22:49
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tom-k-1973 Offline
Crew-Mitglied
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Beiträge: 204
Themen: 47
Registriert seit: Jan 2007
#10
 
Hi Leute,

danke für die vielen Antworten!

Mal sehen, wie wir das Problem lösen... halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden
--
Rock n Roll!
Tinitus


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13-04-2008, 09:29
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