hoggabogges
Godfather of Music
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Registriert seit: Dec 2002
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Gut, es ist bekannt, dass auf Internetsachen genauso wie bei der Musik auch auf Bilder genauestens geschaut wird. Damit sich solche Leute mitsamt ihren Anwälten eine goldene Nase verdienen.
Das heisst für mich, wenn die Sache weiterhin so aus dem Ruder läuft, dass ich die Inet-Benutzung auf das Notwendigste beschränke und an die Bastelei einer Homepage oder ähnliches verzichte.
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Siehe, wir hassen, wir streiten, es trennet uns Neigung und Meinung, aber es bleichet indes dir sich die Locke wie mir.
Schiller
...noch einmal jung sein und der frischen Liebe Leid erdulden...
A.D.
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20-02-2008, 13:04 |
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Jemflower
Moderator
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Das sieht nicht nur so aus, als ob das eine Falle sei.
Das ist definitiv eine. Die ausgefuchste Suchmaschinenpromotion zeigt ganz klar, dass hier jemand an einer Verbreitung zwecks Abmahnung interessiert ist. Allein das feiste Grinsen reicht mir fast schon als Beweis.
Ich bin sicher, dass die sogar ein Suchprogramm haben, das die Bilder auf Webseiten aufspürt.
Die meisten Leute benennen gefundene Bilddateien nicht um, verändern sie nicht und schauen auch nie in den Metatext.
Ich glaube nämlich nicht, dass der Fotograf seine Bilder erkennt, vor allem wenn er tausende gemacht hat.
Das heisst, ein Aufspüren der Bilder durch Angucken von Websites wäre Zufall. Bei der Anzahl der Abmahnungen ist das unwahrscheinlich. Ergo: Suchprogramm, denn wenn ich exakte Angaben zu einem Bild habe, dann kann man das finden.
Sogar Bildvergleiche sind ja zur Personensuche möglich (auch wenn das offiziell nur Behörden zur Verfügung steht).
Vielleicht geht das sogar mit google schon ganz gut, wenn man die Dateinamen plus dem Stichwort eingibt. Aber das wäre auch eine gezielte Suche, die man nur macht, wenn man Geld damit verdienen will.
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Mach das Glas zu Eis, das schmilzt wenn man es berührt
Doch Menschen ohne Stern sehen nicht, wie das passiert
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20-02-2008, 15:15 |
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Jemflower
Moderator
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Registriert seit: Jun 2002
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Den Fotografen zu so was verpflichten ist Quatsch.
Der Rechtsweg muß geändert werden.
Ohne vorangegangene, direkte Kontaktaufnahme, mit Ersuchen um Unterlassung binnen bestimmter Frist, sollte kein Gericht so einen Fall überhaupt annehmen. Also, wenn man nach Mecker des Urhebers nicht das Bild entfernt, erst dann darf der Anwalt schreiben.
Ausnahme: Mit der Verwendung des Bildes wurde auf einer kommerziellen Site Gewinn erzielt, dann sollte das Gericht einen entstandenen Schaden ermitteln.
Dann wäre ganz fix Schluss mit der Abzockerei von privaten HP-Betreibern.
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20-02-2008, 16:08 |
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2Julia
Fingerpicker
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Registriert seit: Sep 2005
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Zitat:Original von Bushi:
Charly, wer ist denn zuständig ??
Das werden wiederum Juristen sein und die werden ihrer eigenen Branche solch eine Verdienstmöglichkeit kaum nehmen.
Was kümmerts einen Anwalt, ob seine Tätigkeit und deren Konsequenzen \"angemessen\" ist ? Danach fragen die ja nun überhaupt nicht. Wichtig ist doch nur die Einnahmequelle, die sich da für wenig Aufwand bietet.
Und das Thema \"moralische Verwerflichkeit\" hat diese Branche noch nie interessiert. Einerseits wollen SIE die Fachleute in der Auslegung von Gesetzen sein, argumentieren allerdings damit, daß auch der normale Bürger die Gesetzeslage zu kennen und sich entsprechend zu verhalten hat. Tut ers nicht, klingelt die Kasse.
Im Prinzip ist dadurch bewiesen, daß es Anwälten nicht auf Einhaltung von Gesetzen ankommt, sondern nur aufs Geldverdienen und das wird gnadenlos durchgezogen. Hier wird eine billige Masche schamlos ausgenutzt und der Gesetzgeber sanktioniert das auch noch.
Die Rechtsanwälte, die solche Machenschaften zeigen, sind ja wohl die wahren Schmarotzer in dieser Gesellschaft. Auf jeden Fall ist solch ein Verhalten aus moralischer Sicht verwerflicher als eine -teilweise aus Unwissenheit- begangene Copyright-Verletzung.
Eine Schande für unsere Gesellschaft sind diese Geier und eine Schande für ihr eigenes Berufsbild.
Der Rechtsanwaltskammer scheints egal zu sein, Hauptsache, ihre Mitglieder verdienen gut....
Bei solchen Leuten krieg ich das kalte Kotzen .....
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-schön, daß es U-N-S gibt- :p
Bushi
Zuständig für die gesetzlichen Grundlagen ist immer noch das Parlament, sprich die Bundestagsabgeordneten, nicht die Rechtsanwälte.
Versteht mich nicht falsch, ich finde diese Abmahnabzocke auch mies, aber die Aussagen über die Rechtsanwälte und Juristen sind mir dann doch etwas pauschal und polemisch. Ja, es gibt welche, die die bestehende Rechtslage schamlos ausnutzen, aber deshalb alle über einen Kamm zu scheren, ich weiß nicht.
Gruß, 2Julia
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20-02-2008, 20:17 |
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