@mini_michi
Zu deinem Disclaimer bei der Auktion:
Du (der Verkäufer) befreist dich angeblich hierdurch von jeglicher Mängelhaftung in deinen Auktionen: Angeblich droht nach dem neuen EU-Recht eine 2-jährige Zwangsgarantie, vor der man sich als Verkäufer nur schützen kann, wenn man diese Garantie in seinen Auktionen schriftlich ausschließt. Tatsächlich gibt es diese Garantie nicht, weder als deutsches Recht noch als EU-Recht! Dieser Disclaimer hat daher auch keine rechtliche Funktion. Der Verkäufer ist verpflichtet, Fehler in seinen Artikel nicht arglistig zu verschweigen. Wer das tut, muß natürlich auch weiterhin für seine fehlerhaften Artikel haften! Einzig private Verkäufer können die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (Die Begriffe \"Gewährleistung\" und \"Garantie\" werden oft verwechselt, siehe
Rechtliche Tips) von 24 Monaten in ihren Auktionen ausschließen. Sie müssen dies aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben! Dies hat aber nichts mit dem angeblichen EU-Recht zu tun (gewerbliche Verkäufer können die Gewährleistung übrigens für gebrauchte Artikel auf 12 Monate beschränken - auch dies muß in der Artikelbeschreibung angegeben werden). §303BGB-Haftungsausschluss
Genauso unsinnig und falsch ist übrigens auch der auf diversen Webseiten zu findende Hinweis auf das Urteil des OLG Hamburg mit der Distanzierung von Inhalten bei Links.
siehe dazu auch
hier.
--
Wofür gibt es Standards? Richtig: Dafür das sich niemand daran hält...
Dieser Beitrag wurde zu 100% mit freier Software erstellt.
-
http://www.aldomania.de.vu -