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Kopfplatte verzogen
Taylorpicker Offline
Leadgitarrist
******

Beiträge: 361
Themen: 8
Registriert seit: Nov 2002
FT 2004 in Braunschweig
#3
 
Hallo Thomas,

zunächst einmal müssen alle Produkte, die ein Händler verkauft, einwandfrei sein. Wenn dir dein Händler also sagt, daß das bei einer billigen Gitarre schon mal vorkommen kann, dann ist das falsch. (Das kann natürlich vorkommen, aber dann darf der Händler das Teil nicht als mängelfrei verkaufen). Ist dies nicht der Fall, hast du einen zweijährigen Gewährleistungsanspruch, der ist gesetzlich festgelegt. Die Inanspruchnahme dieser Gewährleistung nennt sich Reklamation. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung dürfen dir keine Kosten entstehen (Versandkosten oder ähnliches). Deine Fahrtkosten zum Händler mußt du allerdings selbst tragen. Du mußt dem Händler 2 Nachbesserungsversuche zugestehen (wobei 1 Versuch 2-3 Wochen dauern darf), danach hast du einen Anspruch auf Wandlung (=Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (=der Kaufpreis wird herabgesetzt). Letzteres ist nur interessant, wenn der Mangel den Gebrauchswert nicht herabsetzt. Einen Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparatur hast du nicht. Ebenso verlängert sich die Gewährleistungszeit nicht durch eine Reparatur. Eventuell ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Händlers/Herstellers über.

Garantie ist etwas anderes, das ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Der legt dafür auch die Bedingungen fest. Aber in deinem Fall ist das eindeutig eine Gewährleistungssache, da das Objekt erst 2 Monate alt ist.

Ein Recht auf Umtausch gibt es übrigens nicht, das ist ein freiwilliges Angebot des Händlers. Du hast aber keinen Anspruch darauf. Der rechtlich korrekte Weg wäre eine Wandlung (du bekommst dabei dein Geld zurück) und kaufst dir bei demselben Händler (oder auch ganz woanders) einen anderen Artikel. Dabei schließt du einen neuen Kaufvertrag ab, bekommst eine neue Quittung und auch die Gewährleistungszeit beginnt von neuem. Das kann später mal wichtig sein.

Was auch immer dein Händler sagt, sachlich bleiben, aber auch hartnäckig. Es bringt nichts, sich aufzuregen oder gar den Händler zu beleidigen. Der schaltet dann nur auf stur. Ihr müßt schließlich miteinander auskommen und gemeinsam einen Weg finden, daß ihr beide zufrieden seid. Der Händler hat ja kein Interesse, daß du nicht wiederkommst und deinen Freunden erzählst, was für ein blöder Laden das ist.

Ich wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße
Taylorpicker
--
Familie hat man, Freunde kann man sich aussuchen.


Die beste Droge ist ein klarer Kopf!
19-01-2004, 22:47
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Kopfplatte verzogen - von Ty - 19-01-2004, 21:28
[Kein Betreff] - von levthan - 19-01-2004, 22:17
[Kein Betreff] - von Taylorpicker - 19-01-2004, 22:47
[Kein Betreff] - von demuelli - 19-01-2004, 22:59
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[Kein Betreff] - von Ty - 20-01-2004, 01:41

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