jayminor
Godfather of Music
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RE: Ich bin zurück und nie wirklich weg gewesen
Korrekt, wenn die Anschaffung Erhaltung der freiberuflichen Tätigkeit dient, kannst Du das steuerlich geltend machen und zwar im Rahmen der Einnahme/Überschussrechnung. Die musst Du machen, auch unterhalb 17.500 Euro. Wie sonst könntest Du dem Finanzamt aufstellen, welche Einnahmen gegen welche Ausgaben stehen ? Ist ja nur ein simples Excel oder ähnliches und keine "Buchhaltung" im klassischen Sinn.
Solange Du die Kleinunternehmerregel anwenden kannst, kannst Du die Anschaffungsbeträge übrigens zum Gesamtbetrag, den Du gezahlt hast (brutto) ansetzen. Machst Du ja mit den Einnahmen auch. Hier gilt also der tatsächliche Geldfluss, nicht der Netto-Wert.
Bei Beträgen oberhalb 17.500 Euro kannst Du die Kleinunternehmerregel bzgl.Umsatzsteuer nicht mehr einsetzen, da Du dann nicht mehr als Kleinunternehmerin veranlagt wirst.
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24-07-2016, 23:35 |
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