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Ja das is mir bekannt. Ich muss aber keine Einahmen/Überschuss Rechnung erstellen, da ich den Betrag von 17.500 Euro nicht erreiche (wäre ja auch zu schön ^^).
Ich bin da zwar jetzt nicht ganz auf der Höhe aber so wie ich das verstanden habe, kann ich zwar keine Mehrwertsteuer einreichen, da ich umsatzsteuerbefreit bin, wenn ich aber ein Mikrofon oder ähnliches kaufe, dient dies zur Erhaltung meiner freiberuflichen Tätigkeit und ich kann es einreichen. Bin mir da aber nicht so ganz sicher. Das ist für mich dann eh erst ab nächstem Jahr relevant, wenn mein Ausbildungsgehalt mit einfließt.
LG