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Em anders greifen?
Frank_Drebin Offline
Godfather of Music
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#11
 
Zitat: Dazu eine Frage: geht es auch anderen so, dass die begrifflichen und rechtlichen Unterschiede zwischen \"leihen\" und \"schenken\" zunehmend verwischen und sich die (Rechts)folge in den meisten Fällen am \"schenken\" orientiert?
Fällt mir an diesem Beispiel gerade mal wieder auf....
Welche Rechtsfolge meinst du? Ersitzen kann man einen Gegenstand in Deutschland erst nach 10 Jahren, wenn man im guten Glauben war, der Verleiher habe kein Interesse mehr an der Rückgabe.

Moralisch habe ich diesen Wandel allerdings selbst schon mehrmals feststellen müssen. Und je länger man das Verliehene nicht benötigt, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Zurückfordern überhört oder sofort wieder \"vergessen\" wird.

Verhindern kann man so etwas wohl nur, indem man direkt beim Verleihen eine Frist ausmacht. Einfach fragen \"Wann bekomme ichs wieder?\". Macht zum Einen deutlich, dass einem etwas daran liegt, es wieder zu bekommen, zum Anderen kann man den-/diejenige dann hinterher darauf festnageln.


Gruß, Jan

Dance
Werden Sie löblich! Hören Sie Hartfels!
26-09-2009, 12:07
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RE: Em anders greifen? - von Panka77 - 24-09-2009, 21:21
[Kein Betreff] - von ParkbankEddie - 24-09-2009, 21:44
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